Strafverfahren wegen fahrlässiger Tötung im Straßenverkehr in Schleswig-Holstein – erfahrene Verteidigung durch Fachanwälte für Strafrecht in Kiel

Kaum ein Vorwurf im Verkehrsrecht ist so schwerwiegend wie die fahrlässige Tötung nach § 222 StGB. Sie steht im Raum, wenn ein Mensch infolge eines Verkehrsunfalls verstirbt und dem Fahrer vorgeworfen wird, durch einen Sorgfaltspflichtverstoß – etwa durch Unachtsamkeit, überhöhte Geschwindigkeit oder Alkoholeinfluss – den Tod verursacht zu haben.

In Schleswig-Holstein behandeln die Staatsanwaltschaften in Kiel, Lübeck, Flensburg, Neumünster und Itzehoe entsprechende Fälle mit höchster Priorität. Für die Beschuldigten bedeutet bereits die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens eine enorme persönliche und rechtliche Belastung.

Typische Konstellationen in der gerichtlichen Praxis

Die Vorwürfe entstehen oft aus alltäglichen Situationen: Übersehen eines Fußgängers beim Abbiegen, Missachtung der Vorfahrt, Auffahrunfälle mit tödlichen Folgen oder riskante Überholmanöver. Auch Ablenkungen durch Handybenutzung oder das Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss führen regelmäßig zu Verfahren wegen fahrlässiger Tötung.

Das Landgericht Kiel verurteilte 2020 einen Fahrer, der innerorts mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit einen Fußgänger erfasste, zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung. Das Amtsgericht Flensburg sah 2019 den Tatbestand erfüllt, nachdem ein Autofahrer beim Tippen einer SMS die Kontrolle über sein Fahrzeug verlor und ein Mensch ums Leben kam. Das Landgericht Lübeck stellte 2021 klar, dass schon eine „geringfügige, aber vermeidbare Pflichtverletzung“ – etwa ein zu später Bremsvorgang – ausreichen kann, um eine strafrechtliche Verurteilung zu begründen.

Strafrechtliche und fahrerlaubnisrechtliche Folgen

Der Strafrahmen für fahrlässige Tötung reicht bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. In der Praxis werden bei Ersttätern Freiheitsstrafen oft zur Bewährung ausgesetzt, doch bei besonders schweren Pflichtverletzungen oder zusätzlichem Fehlverhalten (z. B. Fahren unter Alkohol) drohen auch unbedingte Freiheitsstrafen.

Besonders einschneidend sind die Folgen für den Führerschein. Nach § 69 StGB wird die Fahrerlaubnis regelmäßig entzogen. Das Landgericht Neumünster entschied 2018, dass bei einer Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung die charakterliche Ungeeignetheit zum Führen von Fahrzeugen fast immer gegeben sei. Damit verbunden ist eine Sperrfrist von mindestens sechs Monaten bis zu mehreren Jahren, bevor ein neuer Führerschein beantragt werden darf. Für Berufskraftfahrer oder Personen, die beruflich auf ihr Auto angewiesen sind, ist dies existenzbedrohend.

Darüber hinaus drohen zivilrechtliche Konsequenzen: Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen der Hinterbliebenen sowie Regressforderungen von Versicherungen können Summen im sechsstelligen Bereich erreichen.

Verteidigungsstrategien im Strafverfahren

Die Verteidigung in Verfahren wegen fahrlässiger Tötung konzentriert sich auf die präzise Rekonstruktion des Unfallgeschehens. Oft basieren die Vorwürfe auf polizeilichen Unfallberichten oder Gutachten, die nicht immer eindeutig sind. Ein erfahrener Verteidiger prüft, ob die Kausalität zwischen dem Verhalten des Beschuldigten und dem tödlichen Ausgang tatsächlich nachgewiesen werden kann.

Das Amtsgericht Itzehoe stellte 2019 klar, dass eine Verurteilung nur möglich ist, wenn eine erhebliche und vermeidbare Sorgfaltspflichtverletzung vorliegt. Reine Unglücksfälle oder unvorhersehbares Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer genügen nicht.

Ein weiterer Ansatzpunkt liegt in der Frage der Schuldform. Wurde der Unfall durch einen leichten Moment der Unachtsamkeit verursacht, ohne dass grobe Fahrlässigkeit vorlag, kann dies das Strafmaß erheblich reduzieren. Zudem kann eine aktive Schadenswiedergutmachung, etwa durch Zahlungen an die Hinterbliebenen, eine deutliche Strafmilderung bewirken.

Erfahrung und Kompetenz der Strafverteidiger Junge und Dr. Bunzel

Strafverfahren wegen fahrlässiger Tötung im Straßenverkehr gehören zu den sensibelsten und komplexesten Bereichen des Strafrechts. Sie erfordern nicht nur fundierte juristische Kenntnisse, sondern auch Einfühlungsvermögen im Umgang mit den persönlichen Belastungen der Mandanten.

Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel sind Fachanwälte für Strafrecht und verfügen über langjährige Erfahrung in der Verteidigung von Verkehrsstraftaten. Sie kennen die Arbeitsweise der Strafgerichte in Kiel, Lübeck, Flensburg, Neumünster und Itzehoe und haben in zahlreichen Verfahren erreicht, dass Anklagen abgemildert, Strafen reduziert oder Verfahren eingestellt wurden.

Ihre besondere Stärke liegt darin, strafrechtliche Risiken und fahrerlaubnisrechtliche Folgen gleichermaßen im Blick zu behalten. Wer in Schleswig-Holstein mit dem Vorwurf der fahrlässigen Tötung im Straßenverkehr konfrontiert ist, findet in Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel Verteidiger, die entschlossen handeln und mit höchster Spezialisierung für ihre Mandanten kämpfen.