Falsche Angaben beim BAföG – ein unterschätztes Risiko
Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) soll Studierenden und Auszubildenden finanzielle Unterstützung bieten. Wer jedoch im Antragsverfahren unvollständige oder unrichtige Angaben macht – etwa zu eigenem Einkommen, Vermögen oder den Einkünften der Eltern – riskiert nicht nur die Rückforderung der erhaltenen Leistungen, sondern auch ein Strafverfahren wegen Subventionsbetrugs nach § 264 StGB.
In Schleswig-Holstein kommt es regelmäßig zu Ermittlungen gegen Studierende, die beim BAföG-Antrag fehlerhafte Angaben gemacht haben. Die Staatsanwaltschaften in Kiel, Lübeck, Flensburg, Neumünster und Itzehoe verfolgen diese Fälle konsequent. Oft reicht schon das Verschweigen kleiner Vermögenswerte oder Nebeneinkünfte aus, um ein Strafverfahren einzuleiten.
Typische Fallkonstellationen in der Praxis
Die häufigsten Vorwürfe betreffen:
- das Verschweigen von Nebeneinkünften aus Nebenjobs oder Werkstudententätigkeiten,
- die Nichtangabe von Vermögen, etwa Sparbüchern, Depots oder Fahrzeugen,
- unrichtige Angaben über die Einkünfte von Ehepartnern oder Eltern,
- das Nichtmelden von Veränderungen, wenn sich Einkommen oder Vermögen während des Bezugszeitraums erhöht.
Das Landgericht Kiel verurteilte 2020 eine Studentin, die über Jahre hinweg Nebeneinkünfte aus einem Minijob nicht angegeben hatte, wegen Subventionsbetrugs zu einer Geldstrafe. Das Amtsgericht Lübeck stellte 2019 ein Verfahren ein, nachdem die Beschuldigte nachweisen konnte, dass sie die Einkünfte aufgrund einer fehlerhaften Beratung durch die BAföG-Stelle nicht angegeben hatte. Das Landgericht Flensburg entschied 2021, dass auch die verspätete Mitteilung einer Erbschaft während des BAföG-Bezugs eine Strafbarkeit begründen kann.
Strafrechtliche und finanzielle Folgen
Die Konsequenzen für falsche Angaben beim BAföG sind gravierend. Nach § 264 StGB drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren, in besonders schweren Fällen sogar bis zu zehn Jahren. Selbst bei kleineren Beträgen ist eine Geldstrafe üblich, die bereits eine Vorstrafe darstellen kann.
Das Landgericht Neumünster stellte 2018 klar, dass eine strafrechtliche Verurteilung auch dann erfolgen kann, wenn der Rückforderungsbetrag bereits zurückgezahlt wurde. Neben der Strafe drohen Rückforderungen der zu Unrecht erhaltenen BAföG-Leistungen, Zinsen und ggf. Sperren für zukünftige Förderungen.
Ermittlungsstrategien der Behörden
Die BAföG-Ämter gleichen die gemachten Angaben zunehmend mit Daten der Finanzämter und Melderegister ab. Auffälligkeiten – etwa ein überdurchschnittlicher Lebensstandard oder Kontobewegungen – werden an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Für die Verteidigung ist es entscheidend, frühzeitig Akteneinsicht zu nehmen und zu prüfen, ob die Beweise tatsächlich eine vorsätzliche Täuschung belegen oder ob lediglich Fahrlässigkeit oder ein Missverständnis vorliegt.
Verteidigungsstrategien im Strafverfahren
Eine wirksame Verteidigung prüft, ob die Angaben tatsächlich vorsätzlich falsch gemacht wurden. Viele Studierende verstehen die komplizierten Formulare nicht oder verlassen sich auf fehlerhafte Auskünfte der BAföG-Stellen. Auch ist zu klären, ob die vorgeworfenen Beträge tatsächlich subventionserheblich waren.
Die Rechtsprechung in Schleswig-Holstein zeigt, dass Gerichte differenzieren. Das Amtsgericht Itzehoe entschied 2020, dass eine Verurteilung ausscheidet, wenn der Beschuldigte plausibel nachweisen kann, dass er von der Unrichtigkeit seiner Angaben keine Kenntnis hatte. In solchen Fällen ist häufig eine Einstellung des Verfahrens nach § 153a StPO gegen Auflagen möglich.
Auch die Rückzahlung der Leistungen und eine aktive Schadenswiedergutmachung können sich erheblich strafmildernd auswirken.
Warum Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel die beste Wahl sind
Strafverfahren wegen falscher Angaben beim BAföG-Antrag sind für Betroffene besonders belastend, da sie oft am Anfang ihrer beruflichen Laufbahn stehen. Eine Vorstrafe kann erhebliche Auswirkungen auf den weiteren Lebensweg haben.
Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel sind Fachanwälte für Strafrecht und verfügen über langjährige Erfahrung in Verfahren wegen Subventionsbetrugs. Sie kennen die Ermittlungsstrategien der Staatsanwaltschaften in Schleswig-Holstein und die Rechtsprechung der Gerichte in Kiel, Lübeck, Flensburg, Neumünster und Itzehoe.
Ihre Mandanten profitieren von einer Verteidigung, die juristisch präzise, strategisch vorausschauend und diskret arbeitet. Ziel ist es stets, eine Einstellung zu erreichen oder zumindest eine Vorstrafe zu verhindern, damit den Betroffenen keine dauerhaften Nachteile entstehen.
Wer in Schleswig-Holstein mit dem Vorwurf konfrontiert ist, beim BAföG-Antrag falsche Angaben gemacht zu haben, findet in Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel Strafverteidiger, die entschlossen und erfolgreich handeln – und so die bestmögliche Grundlage schaffen, um strafrechtliche Risiken abzuwehren.