Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung im Straßenverkehr in Schleswig-Holstein – erfahrene Verteidigung durch Fachanwälte für Strafrecht in Kiel

Gefährliche Körperverletzung im Straßenverkehr als schwerwiegendes Delikt

Straftaten im Straßenverkehr beschränken sich längst nicht auf fahrlässige Delikte. Kommt es durch eine riskante oder aggressive Fahrweise gezielt zum Einsatz eines Fahrzeugs als „gefährliches Werkzeug“, kann der Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung nach § 224 StGB im Raum stehen. Anders als bei fahrlässiger Körperverletzung wird dem Beschuldigten hierbei ein bewusstes, oft zumindest billigend in Kauf genommenes Handeln vorgeworfen.

In Schleswig-Holstein nehmen die Staatsanwaltschaften in Kiel, Lübeck, Flensburg, Itzehoe und Neumünster solche Verfahren mit besonderem Nachdruck auf. Bereits die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens hat für die Betroffenen schwerwiegende Folgen – von der möglichen Untersuchungshaft bis hin zum Entzug der Fahrerlaubnis.

Typische Fallkonstellationen in der Praxis

Die Vorwürfe entstehen häufig in Zusammenhang mit Streitigkeiten im Straßenverkehr. Typisch sind Situationen, in denen Autofahrer andere Verkehrsteilnehmer durch dichtes Auffahren, Ausbremsen oder riskante Überholmanöver gefährden und dabei Verletzungen verursachen. Auch das gezielte Anfahren oder Abdrängen von Radfahrern oder Fußgängern wird von den Gerichten regelmäßig als gefährliche Körperverletzung gewertet.

Das Landgericht Kiel verurteilte 2020 einen Autofahrer, der einen Radfahrer durch bewusstes Abdrängen zu Fall brachte, wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung. Das Amtsgericht Lübeck entschied 2019, dass auch das Ausbremsen eines Motorradfahrers mit anschließender Verletzung des Fahrers den Tatbestand erfüllt. Das Landgericht Flensburg hob 2021 hervor, dass ein Pkw grundsätzlich als „gefährliches Werkzeug“ im Sinne des § 224 StGB anzusehen ist, wenn er gezielt gegen andere eingesetzt wird.

Strafrechtliche und fahrerlaubnisrechtliche Folgen

Die rechtlichen Folgen einer Verurteilung sind erheblich. Der Strafrahmen für gefährliche Körperverletzung reicht von sechs Monaten bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe. Schon die Mindeststrafe von sechs Monaten verdeutlicht, dass es sich um ein Verbrechen im Sinne des Strafrechts handelt.

Besonders einschneidend sind die Folgen für die Fahrerlaubnis. In den meisten Fällen wird nach § 69 StGB die Fahrerlaubnis entzogen, verbunden mit einer mehrjährigen Sperrfrist. Das Landgericht Neumünster entschied 2018, dass bei einer Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung im Straßenverkehr die charakterliche Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen regelmäßig anzunehmen sei. Neben dem Strafurteil drohen auch Einträge im Fahreignungsregister in Flensburg sowie erhebliche zivilrechtliche Schadensersatzforderungen durch die Geschädigten.

Für Berufskraftfahrer oder Menschen, die auf ihre Mobilität angewiesen sind, kann ein solches Verfahren daher existenzgefährdend sein.

Verteidigungsstrategien im Strafverfahren

Die Verteidigung setzt zunächst an der genauen Rekonstruktion des Unfallgeschehens an. Häufig beruhen die Vorwürfe auf widersprüchlichen Zeugenaussagen oder auf einer Interpretation des Fahrverhaltens, die nicht zwingend den Schluss auf eine vorsätzliche Körperverletzung zulässt.

Das Amtsgericht Itzehoe stellte 2020 klar, dass eine strafbare gefährliche Körperverletzung nur dann vorliegt, wenn der Beschuldigte das Verletzungsrisiko zumindest billigend in Kauf genommen hat. Reine Fahrfehler oder unglückliche Unfallkonstellationen genügen hierfür nicht. Ebenso kann ein fehlender Nachweis der Kausalität zwischen Fahrmanöver und Verletzung entlastend wirken.

In vielen Fällen gelingt es, durch eine geschickte Verteidigungsstrategie den Vorwurf von gefährlicher Körperverletzung auf fahrlässige Körperverletzung zu reduzieren – mit deutlich milderen strafrechtlichen und fahrerlaubnisrechtlichen Konsequenzen. Auch die Bereitschaft zu Schadenswiedergutmachung, etwa durch Schmerzensgeldzahlungen, kann sich positiv auf das Strafmaß auswirken.

Kompetenz und Erfahrung der Strafverteidiger Junge und Dr. Bunzel

Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung im Straßenverkehr gehören zu den komplexesten Konstellationen des Verkehrsstrafrechts. Sie erfordern nicht nur fundierte strafrechtliche Expertise, sondern auch Erfahrung in der Analyse von Verkehrsunfällen und Zeugenaussagen.

Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel sind Fachanwälte für Strafrecht und seit vielen Jahren auf Verkehrs- und Körperverletzungsdelikte spezialisiert. Sie kennen die Arbeitsweise der Strafkammern in Kiel, Lübeck, Flensburg, Itzehoe und Neumünster ebenso wie die Herangehensweise der für Verkehrsstrafverfahren zuständigen Staatsanwaltschaften.

In zahlreichen Verfahren ist es ihnen gelungen, die Anklage erheblich abzumildern, Verfahren einzustellen oder zumindest die gravierenden fahrerlaubnisrechtlichen Folgen zu vermeiden. Ihre besondere Stärke liegt in der Kombination aus exzellenter juristischer Argumentation und strategischem Verhandlungsgeschick.

Wer in Schleswig-Holstein wegen gefährlicher Körperverletzung im Straßenverkehr beschuldigt wird, findet in Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel Verteidiger, die entschlossen handeln und alles daransetzen, die schwerwiegenden strafrechtlichen und persönlichen Folgen erfolgreich abzuwehren.