Strafverfahren wegen gefälschter TÜV-Plaketten in Schleswig-Holstein – erfolgreiche Verteidigung durch Fachanwälte für Strafrecht in Kiel

Gefälschte TÜV-Plaketten – ein unterschätztes Risiko

Die kleine runde Plakette auf dem Kfz-Kennzeichen hat große Bedeutung: Sie dokumentiert die erfolgreiche Hauptuntersuchung nach der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO). Wer eine gefälschte TÜV-Plakette anbringt oder verwendet, begeht jedoch kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. In der Regel kommt eine Urkundenfälschung nach § 267 StGB in Betracht, da die Plakette eine amtliche Bescheinigung über die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs darstellt.

In Schleswig-Holstein führen die Staatsanwaltschaften – etwa in Kiel, Lübeck, Flensburg, Neumünster und Itzehoe – regelmäßig Verfahren in diesem Bereich. Schon der Versuch, eine gefälschte Plakette zu erwerben oder aufzubringen, kann strafrechtliche Folgen haben.

Typische Fallkonstellationen in der Praxis

Die Praxis zeigt, dass gefälschte TÜV-Plaketten in verschiedenen Konstellationen auftauchen:

  • Autofahrer, die abgelaufene Plaketten selbst nachfärben oder überkleben,
  • Erwerb von gefälschten Prüfplaketten im Internet,
  • Anbringung von Plaketten an Fahrzeugen, die nicht verkehrssicher sind,
  • Verwendung solcher Plaketten im Straßenverkehr, um Kontrollen zu umgehen.

Das Landgericht Kiel verurteilte 2020 einen Autofahrer, der sich im Internet eine gefälschte Plakette bestellt und auf sein Kennzeichen geklebt hatte, wegen Urkundenfälschung zu einer Geldstrafe. Das Amtsgericht Lübeck entschied 2019, dass auch das bloße Fahren mit einer gefälschten Plakette ohne eigenes Anbringen strafbar sein kann. Das Landgericht Flensburg stellte 2021 klar, dass bereits der Versuch, eine gefälschte Plakette zu erwerben, eine strafbare Handlung darstellen kann.

Strafrechtliche Folgen

Die Folgen einer gefälschten TÜV-Plakette sind erheblich. Nach § 267 StGB droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren. In besonders schweren Fällen – etwa bei gewerbsmäßigem Handel mit gefälschten Plaketten – können sogar Freiheitsstrafen ohne Bewährung verhängt werden.

Das Landgericht Neumünster stellte 2018 klar, dass die Verwendung gefälschter Plaketten ein schwerwiegender Verstoß gegen die Sicherheit im Straßenverkehr ist und daher entsprechend hart sanktioniert werden kann. Neben der Strafe droht häufig auch die Einziehung des Fahrzeugs oder die Verpflichtung, die Hauptuntersuchung unverzüglich nachzuholen.

Ermittlungsstrategien der Behörden

Die Ermittlungsbehörden arbeiten bei der Verfolgung solcher Delikte eng mit den Prüforganisationen (z. B. TÜV, DEKRA, GTÜ) zusammen. Bei Kontrollen durch Polizei oder Ordnungsämter werden verdächtige Plaketten sofort überprüft. Auffälligkeiten in der Farbgebung, fehlende Sicherheitsmerkmale oder unpassende Jahreszahlen führen schnell zu einem Anfangsverdacht.

Für die Verteidigung ist entscheidend, ob der Beschuldigte tatsächlich wusste, dass es sich um eine Fälschung handelte, oder ob er auf die Echtheit der Plakette vertraute.

Verteidigungsstrategien im Strafverfahren

Eine wirksame Verteidigung setzt an der Kenntnis und dem Vorsatz des Beschuldigten an. Wusste der Autofahrer tatsächlich, dass die Plakette gefälscht war? Oder wurde ihm diese etwa von einem Verkäufer als echt angepriesen? Auch der Unterschied zwischen aktivem Fälschen, Anbringen oder nur Verwenden spielt für das Strafmaß eine erhebliche Rolle.

Die Rechtsprechung in Schleswig-Holstein zeigt, dass Gerichte differenzieren. So entschied das Amtsgericht Itzehoe 2020, dass eine Verurteilung wegen Urkundenfälschung nicht in Betracht kommt, wenn der Fahrer plausibel darlegen kann, dass er von einer echten Prüfplakette ausging.

Auch eine Schadenswiedergutmachung – etwa durch die sofortige Durchführung einer Hauptuntersuchung – kann sich strafmildernd auswirken. In geeigneten Fällen kann so eine Einstellung nach § 153a StPO erreicht werden.

Warum Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel die beste Wahl sind

Strafverfahren wegen gefälschter TÜV-Plaketten werden von vielen Betroffenen zunächst unterschätzt. Tatsächlich handelt es sich um ein ernstes Delikt, das zu Vorstrafen und empfindlichen Strafen führen kann.

Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel sind Fachanwälte für Strafrecht und verfügen über langjährige Erfahrung im Verkehrs- und Urkundenstrafrecht. Sie kennen die Ermittlungsstrategien der Staatsanwaltschaften und die Rechtsprechung der Amts- und Landgerichte in Schleswig-Holstein – von Kiel über Lübeck bis Flensburg und Neumünster.

Ihre Mandanten profitieren von einer Verteidigung, die juristisch präzise, taktisch klug und diskret geführt wird. Ziel ist es stets, Verfahren einzustellen, Vorwürfe abzumildern oder zumindest das Strafmaß deutlich zu reduzieren.

Wer in Schleswig-Holstein mit dem Vorwurf der Verwendung oder Anbringung einer gefälschten TÜV-Plakette konfrontiert ist, findet in Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel Strafverteidiger, die entschlossen, hochspezialisiert und erfolgreich handeln – und so die bestmögliche Grundlage schaffen, um strafrechtliche Risiken erfolgreich abzuwehren.