Der Handel mit Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ethereum ist längst in der Mitte der Gesellschaft angekommen. Doch die digitale Anonymität, die viele Anleger reizt, macht diesen Markt auch besonders anfällig für strafrechtliche Vorwürfe. Gerade in Schleswig-Holstein verfolgen die Staatsanwaltschaften in Kiel, Lübeck, Flensburg, Neumünster und Itzehoe Fälle, in denen Kryptowährungen angeblich zur Geldwäsche nach § 261 StGB eingesetzt wurden, mit Nachdruck.
Schon der Verdacht, über Wallets oder Handelsplattformen Gelder mit krimineller Herkunft verschoben oder getauscht zu haben, kann zu Hausdurchsuchungen, Beschlagnahmungen von IT-Systemen, eingefrorenen Wallets und Konten führen. Für Betroffene steht nicht nur eine empfindliche Strafe im Raum, sondern oft auch der Verlust ihres gesamten Vermögens.
Gerade hier brauchen Beschuldigte erfahrene Verteidiger. Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel sind Fachanwälte für Strafrecht mit langjähriger Erfahrung in Wirtschafts- und Steuerstrafverfahren. Sie kennen die Praxis der Ermittlungsbehörden bei der Verfolgung von Kryptowährungstransaktionen genau und haben in zahlreichen Verfahren erreicht, dass Verfahren eingestellt oder Vorwürfe erheblich reduziert wurden.
Der Tatbestand der Geldwäsche bei Kryptowährungen
Nach § 261 StGB macht sich strafbar, wer Vermögenswerte, die aus bestimmten Vortaten stammen, verbirgt oder deren Herkunft verschleiert. Mit der Reform des Geldwäscherechts im Jahr 2021 wurde der Vortatenkatalog erheblich ausgeweitet – seitdem reicht praktisch jede Straftat als Vortat. Kryptowährungen spielen hierbei eine wachsende Rolle, weil sie grenzüberschreitend transferiert und anonymisiert werden können.
Besonders problematisch: Schon die Annahme von Kryptowährungen, die aus einer Straftat stammen, kann als Geldwäsche gewertet werden – auch wenn der Kurswert stark schwankt und die Herkunft nicht sofort erkennbar ist. Ermittlungsbehörden stützen sich dabei zunehmend auf Blockchain-Analysen, die Bewegungen zwischen Wallets nachvollziehen.
Typische Fallkonstellationen in Schleswig-Holstein
In der gerichtlichen Praxis sind vor allem drei Konstellationen häufig:
- Tauschgeschäfte über anonyme Plattformen, bei denen Gelder unbekannter Herkunft in Kryptowährungen gewechselt werden.
- Peer-to-Peer-Transfers zwischen Wallets ohne regulierte Börsenaufsicht.
- Rücktausch von Kryptowährungen in Fiat-Geld, das dann in den legalen Wirtschaftskreislauf eingebracht wird.
Das Landgericht Kiel hatte 2021 über einen Fall zu entscheiden, in dem Bitcoins aus Darknet-Geschäften über Umwege auf reguläre Börsen transferiert wurden. Das Gericht stellte klar, dass bereits das Verschleiern der Transaktionskette den Tatbestand der Geldwäsche erfüllt. Das Amtsgericht Lübeck befasste sich 2020 mit einem Verfahren, bei dem ein Student wiederholt Kryptowährungen aus unbekannten Quellen in Bargeld umwandelte. Es wertete dies als leichtfertige Geldwäsche. Auch das Landgericht Flensburg entschied 2019, dass das Halten und Weiterübertragen von Coins aus zweifelhaften Wallets strafbar sein kann, wenn der Verdacht einer kriminellen Herkunft naheliegt.
Strafrechtliche und wirtschaftliche Folgen
Die Strafen bei Geldwäsche sind empfindlich: Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in besonders schweren Fällen sogar bis zu zehn Jahren. Schon bei Verdacht kommt es regelmäßig zur Beschlagnahme von Wallets und Computern, sodass der Zugriff auf Vermögen blockiert ist.
Hinzu kommt das Risiko der Einziehung von Kryptowährungen: Selbst wenn diese mittlerweile legal auf Handelsplattformen liegen, können sie durch die Ermittlungsbehörden eingezogen werden, wenn der Verdacht besteht, dass sie ursprünglich aus einer Vortat stammen. Für Betroffene bedeutet das oft den Verlust hoher Vermögenswerte.
Auch wirtschaftlich sind die Folgen gravierend: eingefrorene Bankkonten, zerstörtes Vertrauen von Geschäftspartnern und im schlimmsten Fall der Verlust der beruflichen Existenz.
Verteidigungsstrategien im Geldwäscheverfahren
Die Verteidigung in Verfahren wegen Geldwäsche durch Kryptowährungen erfordert besondere Fachkenntnisse. Zentrale Fragen sind:
- Lässt sich die angebliche Vortat überhaupt nachweisen?
- Konnte der Beschuldigte die kriminelle Herkunft der Kryptowährungen erkennen?
- Ist die Blockchain-Analyse der Ermittlungsbehörden lückenlos und gerichtsfest?
Immer wieder zeigt die Praxis, dass Ermittlungsbehörden voreilige Schlüsse ziehen. So entschied das Landgericht Itzehoe 2020, dass für eine Verurteilung wegen Geldwäsche konkrete Beweise für die Herkunft aus einer Straftat erforderlich sind – bloße Verdachtsmomente genügen nicht.
Ein erfahrener Strafverteidiger wird daher nicht nur die technische Seite prüfen lassen, sondern auch darauf hinwirken, dass die strafrechtliche Bewertung differenziert erfolgt. Ziel ist es, Verfahren frühzeitig zur Einstellung zu bringen oder zumindest den Tatvorwurf auf ein milderes Delikt zu reduzieren.
Warum Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel die beste Wahl sind
Gerade bei komplexen Verfahren rund um Kryptowährungen brauchen Beschuldigte Verteidiger, die die digitale und wirtschaftsstrafrechtliche Materie gleichermaßen beherrschen. Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel sind Fachanwälte für Strafrecht und zugleich zertifizierte Berater für Steuerstrafrecht – eine Kombination, die in Geldwäscheverfahren von unschätzbarem Wert ist.
Sie kennen die Methoden der Ermittlungsbehörden, die Argumentationsweise der Strafkammern in Schleswig-Holstein und die Besonderheiten der Blockchain-Analyse. Ihre Mandanten profitieren von einer Verteidigung, die sowohl juristisch präzise als auch technisch fundiert ist. In zahlreichen Fällen ist es den beiden Verteidigern gelungen, Verfahren bereits im Ermittlungsstadium zur Einstellung zu bringen oder die drohenden Folgen erheblich abzumildern.
Wer in Schleswig-Holstein mit dem Vorwurf der Geldwäsche durch den Handel mit Kryptowährungen konfrontiert ist, findet in Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel Verteidiger, die entschlossen, kompetent und mit höchster Spezialisierung handeln – und die berufliche wie persönliche Zukunft ihrer Mandanten im Blick behalten.