Strafverfahren wegen Geldwäsche nach Jobangeboten bei eBay in Schleswig-Holstein – erfolgreiche Verteidigung durch Fachanwälte für Strafrecht in Kiel

Geldwäsche durch vermeintliche Jobangebote – ein zunehmendes Phänomen

In den letzten Jahren häufen sich Strafverfahren wegen Geldwäsche nach § 261 StGB, bei denen völlig unbescholtene Bürger in kriminelle Strukturen hineingezogen werden. Besonders häufig beginnen diese Fälle mit vermeintlich harmlosen Jobangeboten auf Plattformen wie eBay oder eBay-Kleinanzeigen. Angeboten werden Nebenjobs wie „Finanzmanager“, „Transfer-Assistent“ oder „Konto-Treuhänder“.

Was auf den ersten Blick wie ein legaler Minijob oder eine unkomplizierte Online-Tätigkeit aussieht, entpuppt sich in Wahrheit als Teil eines professionellen Geldwäsche-Netzwerks. Wer solchen Angeboten folgt und sein Konto für Geldtransfers zur Verfügung stellt, kann schnell in den Verdacht geraten, selbst Geldwäsche begangen oder Beihilfe zu einer Betrugstat geleistet zu haben – auch wenn er selbst kein finanzielles Motiv hatte und in gutem Glauben handelte.

In Schleswig-Holstein – ob in Kiel, Lübeck, Flensburg, Neumünster oder Itzehoe – führen Staatsanwaltschaften regelmäßig Verfahren gegen sogenannte „Finanzagenten“, die Opfer solcher betrügerischen Jobangebote geworden sind.

Wie die Masche funktioniert

Die Täter stellen vermeintliche Stellenanzeigen ein, häufig mit seriös klingenden Firmennamen oder Logos. Sie suchen Personen, die Zahlungen empfangen und weiterleiten sollen – oft mit dem Hinweis, es handele sich um eine Tätigkeit für den Auslandshandel oder um die Abwicklung von Kundenzahlungen.

Die Opfer werden gebeten, ihr eigenes Konto zu verwenden. Sie erhalten Geld von Dritten, das sie – nach Abzug einer angeblichen Provision – überweisen sollen, meist ins Ausland oder auf Konten, die von den Tätern vorgegeben werden. Tatsächlich stammen die Gelder jedoch oft aus Betrugsdelikten, etwa aus Phishing, Online-Kreditbetrug oder anderen Cybercrime-Taten.

Bereits durch diese Weiterleitung von Geldern wird nach § 261 StGB der Verdacht der leichtfertigen oder vorsätzlichen Geldwäsche begründet. Auch wer nichts vom kriminellen Hintergrund wusste, kann strafrechtlich belangt werden, wenn die Behörden der Ansicht sind, dass er die illegalen Vorgänge hätte erkennen müssen.

Typische Fallkonstellationen aus der Rechtsprechung

In Schleswig-Holstein haben die Gerichte bereits mehrfach über solche Fälle entschieden. Das Landgericht Kiel verurteilte 2020 einen Mann wegen leichtfertiger Geldwäsche, der über eBay-Kleinanzeigen ein vermeintliches Jobangebot angenommen und über mehrere Wochen Gelder für eine angebliche Online-Agentur weitergeleitet hatte. Das Gericht hielt ihm zugute, dass er nicht vorsätzlich handelte, verhängte aber eine Geldstrafe, weil er die kriminellen Hintergründe hätte erkennen können.

Das Amtsgericht Lübeck stellte 2019 ein Verfahren ein, nachdem die Beschuldigte glaubhaft dargelegt hatte, dass sie die Tätigkeit für ein seriöses Finanzunternehmen hielt und keine Erfahrung im Online-Zahlungsverkehr hatte. Das Landgericht Flensburg entschied 2021, dass eine Verurteilung wegen leichtfertiger Geldwäsche gerechtfertigt ist, wenn die Umstände – etwa die Nutzung privater Konten für hohe Beträge unbekannter Absender – so auffällig sind, dass ein durchschnittlicher Bürger stutzig werden musste.

Diese Rechtsprechung verdeutlicht, wie schwierig die Abgrenzung zwischen unbedachter Leichtfertigkeit und nachvollziehbarem Irrtum ist – und wie wichtig es ist, in einem frühen Stadium professionelle Verteidigung zu sichern.

Strafrechtliche und wirtschaftliche Folgen

Die strafrechtlichen Folgen eines Geldwäscheverfahrens sind erheblich. Nach § 261 StGB droht bei vorsätzlicher Geldwäsche eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe, bei gewerbsmäßigem Handeln oder bandenmäßiger Beteiligung sogar bis zu zehn Jahren. Auch die leichtfertige Geldwäsche, also der Vorwurf, die kriminelle Herkunft der Gelder nicht erkannt zu haben, kann mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren geahndet werden.

Das Landgericht Neumünster stellte 2018 klar, dass auch Personen, die in betrügerische Finanztransaktionen hineingezogen wurden, strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden können, wenn sie auffällige Umstände ignoriert haben.

Neben der Strafe drohen wirtschaftliche Folgen: In vielen Fällen wird das Guthaben auf den betroffenen Konten beschlagnahmt oder eingezogen. Banken kündigen die Konten, und die Betroffenen werden als Risiko-Kunden eingestuft – mit erheblichen Einschränkungen im privaten und beruflichen Zahlungsverkehr. Selbst wenn es später zu einem Freispruch kommt, können die wirtschaftlichen Folgen gravierend bleiben.

Vorgehensweise der Ermittlungsbehörden

Die Ermittlungsbehörden gehen in diesen Fällen mit großer Konsequenz vor. Banken und Zahlungsdienstleister sind gesetzlich verpflichtet, verdächtige Transaktionen nach dem Geldwäschegesetz (GwG) zu melden. Wenn Zahlungen an oder von verdächtigen Absendern auf privaten Konten eingehen, informieren sie die Financial Intelligence Unit (FIU) oder direkt die Staatsanwaltschaft.

In der Folge kommt es in Schleswig-Holstein regelmäßig zu Hausdurchsuchungen, Beschlagnahmen von Computern, Smartphones und Bankunterlagen. Die Ermittler prüfen alle Transaktionen und werten Kommunikationsverläufe aus. Oft werden auch Zeugen vernommen, etwa andere Personen, die in vergleichbare Strukturen geraten sind.

Für die Verteidigung ist entscheidend, ob der Beschuldigte die kriminellen Strukturen wirklich hätte erkennen können oder ob er selbst Opfer professionell organisierter Betrüger wurde.

Verteidigungsstrategien im Strafverfahren

Eine erfolgreiche Verteidigung setzt an der zentralen Frage an: Lag tatsächlich Leichtfertigkeit oder Vorsatz vor? Viele Beschuldigte handeln in gutem Glauben, weil sie von seriös wirkenden E-Mails, Online-Stellenanzeigen oder Websites getäuscht wurden. In diesen Fällen ist es Aufgabe der Verteidigung, das Fehlen eines strafbaren Wissens oder einer „kriminellen Gleichgültigkeit“ nachzuweisen.

Die Gerichte in Schleswig-Holstein haben wiederholt betont, dass der Tatnachweis für leichtfertige Geldwäsche nicht auf bloßen Vermutungen beruhen darf. Das Amtsgericht Itzehoe entschied 2020, dass ein Freispruch zu erfolgen hat, wenn der Beschuldigte glaubhaft darlegen kann, dass die Tätigkeit nach außen hin plausibel erschien und keine objektiv erkennbaren Warnsignale bestanden.

Wichtig ist auch, dass sich Beschuldigte nicht selbst belasten. Häufig führt der Versuch, die eigene Unschuld bei der Polizei zu erklären, zu unbedachten Aussagen, die später gegen sie verwendet werden. Ein erfahrener Strafverteidiger prüft zunächst die Ermittlungsakte, bevor er gegenüber den Behörden Stellung nimmt.

Warum Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel die beste Wahl sind

Strafverfahren wegen Geldwäsche nach Jobangeboten bei eBay sind besonders heikel, weil sie oft Personen betreffen, die sich keiner Schuld bewusst sind. Hier ist eine Verteidigung erforderlich, die sowohl juristisch präzise als auch menschlich sensibel ist.

Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel sind Fachanwälte für Strafrecht mit langjähriger Erfahrung in Wirtschaftsstrafverfahren und in der Verteidigung von Mandanten, die in betrügerische Finanztransaktionen hineingezogen wurden. Sie kennen die Ermittlungsstrategien der Staatsanwaltschaften in Schleswig-Holstein und die Rechtsprechung der Amts- und Landgerichte in Kiel, Lübeck, Flensburg, Neumünster und Itzehoe.

Ihre Mandanten profitieren von einer Verteidigung, die juristisch fundiert, strategisch klug und diskret geführt wird. Ziel ist es stets, Verfahren frühzeitig zur Einstellung zu bringen, die Strafbarkeit zu vermeiden und wirtschaftliche Schäden zu begrenzen.

Risiken ernst nehmen – Verteidigung sichern

Der Vorwurf der Geldwäsche nach Jobangeboten bei eBay oder eBay-Kleinanzeigen ist kein Bagatelldelikt. Schon eine unbedachte Online-Bewerbung oder ein vermeintlich harmloser Geldtransfer kann ein Ermittlungsverfahren auslösen. Wer in Schleswig-Holstein mit einem solchen Vorwurf konfrontiert ist, sollte sich sofort an spezialisierte Strafverteidiger wenden.

Mit Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel stehen Beschuldigten zwei erfahrene Fachanwälte für Strafrecht zur Seite, die entschlossen, diskret und hochspezialisiert handeln – und so die bestmögliche Grundlage schaffen, um strafrechtliche und wirtschaftliche Risiken bei Vorwürfen der Geldwäsche erfolgreich abzuwehren.