Hausfriedensbruch – ein oft unterschätztes Delikt
Der Hausfriedensbruch nach § 123 StGB gehört zu den klassischen Delikten im deutschen Strafrecht. Strafbar ist das unbefugte Betreten von Wohnungen, Geschäftsräumen oder umfriedeten Grundstücken sowie das Verweilen dort gegen den Willen des Berechtigten. Viele Betroffene unterschätzen diesen Vorwurf, da er häufig im Zusammenhang mit Nachbarschaftsstreitigkeiten, Demonstrationen oder familiären Konflikten entsteht. Dennoch kann schon ein vermeintlich geringfügiger Vorfall zu einem Strafverfahren führen, das mit Geldstrafe oder sogar Freiheitsstrafe geahndet wird.
In Schleswig-Holstein – etwa in Kiel, Lübeck, Flensburg, Neumünster und Itzehoe – werden Verfahren wegen Hausfriedensbruchs regelmäßig geführt. Sie sind für die Betroffenen nicht nur strafrechtlich belastend, sondern können auch berufsrechtliche und zivilrechtliche Folgen nach sich ziehen.
Typische Fallkonstellationen und Rechtsprechung in Schleswig-Holstein
Die Praxis zeigt, dass Strafverfahren wegen Hausfriedensbruchs sehr unterschiedliche Hintergründe haben. Oft geht es um das Betreten von Grundstücken trotz ausdrücklichen Verbots, um Auseinandersetzungen nach Beziehungsstreitigkeiten oder um Fälle, in denen Demonstranten Büros oder öffentliche Gebäude betreten.
Das Landgericht Kiel verurteilte 2020 einen Angeklagten, der trotz mehrfacher Aufforderung ein fremdes Grundstück nicht verlassen hatte, zu einer Geldstrafe. Das Amtsgericht Lübeck entschied 2019, dass ein Beschuldigter freizusprechen ist, wenn er nicht wusste und nicht wissen konnte, dass er sich unbefugt in Geschäftsräumen aufhielt. Das Landgericht Flensburg stellte 2021 klar, dass auch politische Aktionen in Form von „Sitzblockaden“ in privaten Geschäftsräumen strafbaren Hausfriedensbruch darstellen können, wenn das Hausrecht missachtet wird.
Strafrechtliche Folgen
Nach § 123 StGB droht für Hausfriedensbruch eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Bei erstmaligen Vorwürfen und Bagatellfällen entscheiden Gerichte in Schleswig-Holstein häufig zugunsten einer Einstellung nach § 153 oder § 153a StPO, insbesondere wenn der Betroffene einsichtig ist oder eine Wiedergutmachung erfolgt.
Das Landgericht Neumünster stellte 2018 klar, dass bei wiederholtem Hausfriedensbruch, etwa bei familiären Konflikten trotz richterlichen Verbots, auch Freiheitsstrafen ohne Bewährung verhängt werden können.
Ermittlungsstrategien der Behörden
Die Ermittlungsbehörden stützen ihre Verfahren meist auf Zeugenaussagen der Hausrechtsinhaber sowie auf Polizeiberichte. Teilweise liegen auch Videoaufnahmen oder Fotos vor. Für die Verteidigung ist entscheidend, ob tatsächlich ein unbefugtes Betreten vorlag oder ob ein Rechtfertigungsgrund bestand, etwa eine irrtümliche Annahme, berechtigt zu sein.
Verteidigungsstrategien im Strafverfahren
Eine erfolgreiche Verteidigung setzt bei der Frage an, ob das Betreten tatsächlich „unbefugt“ war. In vielen Fällen bestehen Zweifel daran, ob der Beschuldigte wusste, dass er sich unrechtmäßig aufhielt. Ebenso ist zu prüfen, ob der Berechtigte sein Hausrecht tatsächlich klar und erkennbar ausgeübt hat.
Die Rechtsprechung in Schleswig-Holstein zeigt, dass Gerichte differenzieren. Das Amtsgericht Itzehoe entschied 2020, dass ein Freispruch geboten ist, wenn ein Betroffener aufgrund einer Einladung durch Dritte davon ausgehen durfte, Zutritt zu den Räumen zu haben.
Auch eine Einstellung des Verfahrens ist möglich, insbesondere wenn der Vorwurf auf Missverständnissen beruht oder der Beschuldigte bisher nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten ist.
Warum Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel die beste Wahl sind
Strafverfahren wegen Hausfriedensbruchs wirken auf den ersten Blick unspektakulär, können aber schwerwiegende Folgen haben, wenn sie zu einer Vorstrafe führen. Gerade für Berufstätige oder Beamte kann dies existenzbedrohend sein.
Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel sind Fachanwälte für Strafrecht und verfügen über langjährige Erfahrung in der Verteidigung in Eigentums- und Ehrschutzdelikten. Sie kennen die Ermittlungsstrategien der Staatsanwaltschaften in Schleswig-Holstein und die Entscheidungspraxis der Amts- und Landgerichte in Kiel, Lübeck, Flensburg, Neumünster und Itzehoe.
Ihre Mandanten profitieren von einer Verteidigung, die juristisch präzise, strategisch durchdacht und diskret erfolgt. Das Ziel ist es stets, eine Verurteilung zu verhindern, Verfahren zur Einstellung zu bringen oder zumindest das Strafmaß erheblich zu reduzieren.
Wer in Schleswig-Holstein mit dem Vorwurf des Hausfriedensbruchs konfrontiert ist, findet in Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel Strafverteidiger, die entschlossen und hochspezialisiert handeln – und damit die bestmögliche Grundlage schaffen, um strafrechtliche Risiken erfolgreich abzuwehren.