llegales Glücksspiel als Straftat nach § 284 StGB
Das deutsche Strafrecht stellt das unerlaubte Veranstalten oder Vermitteln von Glücksspielen unter Strafe. Rechtsgrundlage ist § 284 StGB, der Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren oder Geldstrafen vorsieht, in besonders schweren Fällen sogar Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren. Hintergrund ist der Schutz der Spieler vor unseriösen Angeboten und die staatliche Kontrolle des Glücksspielmarktes.
Webseiten wie Lottoland sind in den letzten Jahren verstärkt in den Fokus der Ermittlungsbehörden geraten. Zwar wirbt das Unternehmen mit Angeboten von Lotterien, Tippspielen und Casino-Produkten, doch fehlte lange Zeit die deutsche Lizenz. Wer in Deutschland an solchen Online-Angeboten teilnimmt, riskiert daher, in ein Strafverfahren wegen illegalen Glücksspiels verwickelt zu werden.
Typische Fallkonstellationen in der Praxis
In der Praxis werden Strafverfahren eingeleitet, wenn Spieler regelmäßig über Lottoland oder vergleichbare Plattformen Einsätze tätigen oder Gewinne beziehen. Auch Personen, die Dritte zu einer Teilnahme bewegen oder entsprechende Angebote aktiv bewerben, können in den Verdacht geraten, unerlaubtes Glücksspiel zu vermitteln.
Die Rechtsprechung in Schleswig-Holstein zeigt, dass Gerichte diese Fälle ernst nehmen. Das Landgericht Kiel verurteilte 2020 einen Vermittler, der Kunden für ausländische Online-Lotterien geworben hatte, wegen Beihilfe zum unerlaubten Glücksspiel zu einer Geldstrafe. Das Amtsgericht Lübeck stellte 2019 ein Verfahren gegen einen Spieler ein, weil dieser lediglich in geringem Umfang teilgenommen hatte und ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung nicht bestand. Das Landgericht Flensburg entschied 2021, dass bereits die wiederholte Teilnahme an Online-Casino-Spielen über nicht lizenzierte Anbieter eine strafbare Handlung darstellen kann.
Strafrechtliche und wirtschaftliche Folgen für Beschuldigte
Die Folgen für Betroffene sind erheblich. Strafrechtlich drohen Geldstrafen und in schweren Fällen Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren. Darüber hinaus kommt es häufig zu Vermögensabschöpfungen, das heißt, erzielte Gewinne werden von den Ermittlungsbehörden eingezogen.
Das Landgericht Neumünster stellte 2018 klar, dass die Teilnahme an illegalem Glücksspiel nicht nur strafrechtlich relevant ist, sondern auch finanzielle Rückabwicklungen nach sich ziehen kann. Für viele Beschuldigte bedeutet dies, dass sie neben einer Strafe auch ihre gesamten Gewinne verlieren. Für Unternehmer oder Beamte können zudem berufliche Konsequenzen entstehen, da ein Strafverfahren wegen Glücksspieldelikten das Vertrauen in die Person erheblich beschädigt.
Vorgehensweise der Ermittlungsbehörden
Die Ermittlungsbehörden arbeiten in diesen Verfahren eng mit Banken und Zahlungsdienstleistern zusammen. Auffällige Überweisungen an ausländische Glücksspielanbieter wie Lottoland werden gemeldet und überprüft. Nicht selten kommt es in Schleswig-Holstein zu Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmen von Computern, Smartphones und Kontounterlagen.
Für die Verteidigung ist entscheidend, ob tatsächlich ein strafbarer Tatbestand vorliegt. Viele Nutzer gehen in gutem Glauben davon aus, dass Webseiten wie Lottoland legal sind, weil sie in Deutschland offensiv werben. Dies kann für die Verteidigung von Bedeutung sein, um den Vorwurf eines vorsätzlichen Handelns abzumildern.
Verteidigungsstrategien im Strafverfahren
Eine wirksame Verteidigung setzt daran an, ob der Beschuldigte tatsächlich vorsätzlich an illegalem Glücksspiel teilgenommen hat. Die Abgrenzung zwischen Veranstalter, Vermittler und bloßem Teilnehmer ist rechtlich komplex und eröffnet Verteidigungsspielräume.
Die Gerichte in Schleswig-Holstein haben mehrfach betont, dass der Vorsatz eindeutig nachgewiesen werden muss. So entschied das Amtsgericht Itzehoe 2020, dass eine Verurteilung nicht erfolgen darf, wenn der Beschuldigte nachvollziehbar davon ausgehen konnte, dass die Nutzung von Lottoland legal sei.
Auch die Frage, ob überhaupt ein strafbares Glücksspiel im Sinne des § 284 StGB vorlag, ist nicht immer eindeutig, da sich die europäische Rechtslage in den letzten Jahren mehrfach geändert hat.
Warum Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel die beste Wahl sind
Strafverfahren wegen illegalem Glücksspiel über Lottoland sind für Beschuldigte besonders belastend, da sie nicht nur strafrechtliche Strafen, sondern auch erhebliche finanzielle Verluste zur Folge haben können. Hier braucht es Verteidiger, die das Strafrecht ebenso sicher beherrschen wie die komplexen europarechtlichen Rahmenbedingungen des Glücksspielrechts.
Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel sind Fachanwälte für Strafrecht mit jahrzehntelanger Erfahrung in Wirtschaftsstrafverfahren und in Prozessen mit internationalem Bezug. Sie kennen die Ermittlungsstrategien der Staatsanwaltschaften in Schleswig-Holstein ebenso wie die Rechtsprechung der Amts- und Landgerichte in Kiel, Lübeck, Flensburg, Neumünster und Itzehoe.
Ihre Mandanten profitieren von einer Verteidigung, die juristisch präzise, strategisch durchdacht und wirtschaftlich orientiert ist. Ziel ist es, Verfahren frühzeitig zur Einstellung zu bringen, Strafen abzumildern und finanzielle Schäden zu minimieren.
Risiken erkennen – Verteidigung sichern
Der Vorwurf des illegalen Glücksspiels über Lottoland ist kein Bagatelldelikt. Schon die wiederholte Teilnahme an Online-Spielen kann ein Strafverfahren auslösen und zu erheblichen Strafen sowie Vermögensverlusten führen. Wer in Schleswig-Holstein mit einem solchen Verfahren konfrontiert ist, sollte sich sofort an spezialisierte Strafverteidiger wenden.
Mit Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel haben Betroffene zwei erfahrene Fachanwälte für Strafrecht an ihrer Seite, die entschlossen, diskret und hochspezialisiert handeln – und so die bestmögliche Grundlage schaffen, um strafrechtliche und wirtschaftliche Risiken im Zusammenhang mit Online-Glücksspielverfahren erfolgreich abzuwehren.