n Schleswig-Holstein rücken zunehmend Strafverfahren wegen Insolvenzverschleppung (§ 15a InsO) in den Fokus der Justiz. Besonders Geschäftsführer kleiner und mittelständischer Unternehmen sehen sich nach einer wirtschaftlichen Schieflage plötzlich mit einem Ermittlungsverfahren konfrontiert. Die Vorwürfe lauten meist, die Insolvenz zu spät beantragt oder Zahlungen trotz Zahlungsunfähigkeit weitergeleistet zu haben.
Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten – etwa nach der Corona-Pandemie oder infolge gestiegener Betriebskosten – prüfen die Staatsanwaltschaften in Kiel, Lübeck und Itzehoe verstärkt, ob Geschäftsführer ihre gesetzlichen Pflichten verletzt haben.
Was unter Insolvenzverschleppung zu verstehen ist
Nach § 15a Abs. 1 InsO muss ein Geschäftsführer einer GmbH oder UG unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Wochen, einen Insolvenzantrag stellen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig oder überschuldet ist. Wer diese Frist versäumt, macht sich strafbar – unabhängig davon, ob der Schaden bereits eingetreten ist.
Die Gerichte in Schleswig-Holstein legen den Begriff der „Zahlungsunfähigkeit“ regelmäßig streng aus. Schon wenn ein Unternehmen dauerhaft mehr als 10 % seiner fälligen Verbindlichkeiten nicht begleichen kann, sehen Gerichte wie das Landgericht Kiel (LG Kiel, Beschl. v. 12.07.2022 – 6 Qs 45/22) die Insolvenzreife als gegeben an.
In einem Fall vor dem Amtsgericht Lübeck (Urt. v. 10.11.2021 – 32 Ds 112/21) wurde ein Geschäftsführer verurteilt, weil er trotz monatelanger Zahlungsrückstände weiter Zahlungen an einzelne Gläubiger leistete – ein typischer Vorwurf der begleitenden Bankrottdelikte nach §§ 283 ff. StGB.
Schwere strafrechtliche und wirtschaftliche Folgen
Ein Strafverfahren wegen Insolvenzverschleppung ist für Geschäftsführer existenzgefährdend. Neben Geld- oder Freiheitsstrafe drohen berufsrechtliche Konsequenzen wie ein fünfjähriges Tätigkeitsverbot als Geschäftsführer (§ 6 Abs. 2 GmbHG). Hinzu kommen häufig zivilrechtliche Haftungsansprüche, etwa durch Insolvenzverwalter oder Gläubiger, die auf Schadensersatz klagen.
Auch die Finanzverwaltung und die Sozialversicherungsträger prüfen regelmäßig, ob Zahlungen an Arbeitnehmer oder das Finanzamt nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit erfolgt sind. Diese Zahlungen können als Beitragsvorenthaltung (§ 266a StGB) oder Steuerhinterziehung (§ 370 AO) gewertet werden – mit entsprechend hohen Strafandrohungen.
Verteidigungsstrategien bei Insolvenzverschleppung – rechtzeitig handeln
Eine erfolgreiche Verteidigung setzt frühzeitig an. Entscheidend ist, ob tatsächlich Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorlag und wann diese eingetreten ist. Oft lässt sich nachweisen, dass noch eine positive Fortführungsprognose bestand oder dass kurzfristige Liquiditätshilfen erwartet wurden.
Auch die Beurteilung der Zahlungsunfähigkeit durch Sachverständige ist häufig angreifbar. Die Gerichte in Schleswig-Holstein, etwa das Landgericht Itzehoe (Beschl. v. 18.04.2023 – 10 Qs 17/23), haben wiederholt betont, dass ein Strafbarkeitsvorwurf nur dann greift, wenn eine objektive und eindeutige Insolvenzreife vorlag. Schon geringe Zweifel können zur Einstellung des Verfahrens führen.
Ein erfahrener Strafverteidiger kann durch Akteneinsicht, Gutachtenprüfung und Verhandlungsstrategie erreichen, dass Verfahren wegen Insolvenzverschleppung eingestellt oder milde geahndet werden.
Kompetente Verteidigung durch spezialisierte Fachanwälte
Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel sind Fachanwälte für Strafrecht und zertifizierte Berater für Steuerstrafrecht (FernUniversität Hagen). Beide verfügen über jahrelange Erfahrung in der Verteidigung von Geschäftsführern, Vorständen und Unternehmern in Insolvenz-, Wirtschafts- und Steuerstrafverfahren.
Ihre besondere Expertise liegt in der Schnittstelle zwischen Strafrecht, Insolvenzrecht und Steuerrecht – also genau dort, wo Verfahren wegen Insolvenzverschleppung häufig ansetzen. Durch sorgfältige Analyse der Buchhaltungsunterlagen, frühzeitige Kommunikation mit der Staatsanwaltschaft und strategische Verteidigung in allen Phasen des Verfahrens erreichen sie regelmäßig erfolgreiche Ergebnisse für ihre Mandanten in ganz Schleswig-Holstein.
Fazit – frühzeitige anwaltliche Unterstützung ist entscheidend
Wer als Geschäftsführer in Schleswig-Holstein mit einem Ermittlungsverfahren wegen Insolvenzverschleppung konfrontiert wird, sollte unverzüglich anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Schon eine falsche Einlassung oder unüberlegte Herausgabe von Unterlagen kann die eigene Verteidigung massiv erschweren.
Mit einem spezialisierten Fachanwalt für Strafrecht an Ihrer Seite lassen sich viele Verfahren bereits im Ermittlungsstadium beenden oder auf eine milde Sanktion begrenzen.
Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel bieten Ihnen in dieser schwierigen Situation kompetente, erfahrene und persönliche Unterstützung – diskret, engagiert und auf höchstem fachlichen Niveau.