Strafverfahren wegen Körperverletzung gegen Security-Mitarbeiter in Schleswig-Holstein – erfahrene Verteidigung durch Fachanwälte für Strafrecht in Kiel

Security-Mitarbeiter haben die Aufgabe, Sicherheit zu gewährleisten, Konflikte zu entschärfen und notfalls auch körperlich einzuschreiten. Doch gerade in diesen Situationen entstehen Risiken. Schon eine Rangelei beim Rauswurf eines Gastes oder eine körperliche Fixierung in einem Einkaufszentrum kann später als Körperverletzung nach § 223 StGB oder gar als gefährliche Körperverletzung nach § 224 StGB gewertet werden.

Die Staatsanwaltschaften in Schleswig-Holstein – von Kiel über Lübeck und Flensburg bis Neumünster und Itzehoe – führen regelmäßig Verfahren gegen Security-Mitarbeiter, die im Einsatz Gewalt angewendet haben. Für die Betroffenen ist dies besonders belastend, da sie im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit handeln, zugleich aber strafrechtlich in vollem Umfang verantwortlich gemacht werden.

Typische Fallkonstellationen und Rechtsprechung

In der Praxis entstehen Vorwürfe meist in Zusammenhang mit Türsteher-Einsätzen in Diskotheken, bei Veranstaltungen oder im Einzelhandel. Häufig behaupten die Betroffenen, die Maßnahmen seien überzogen gewesen oder es sei unnötige Gewalt eingesetzt worden.

Das Amtsgericht Lübeck verurteilte 2019 einen Türsteher wegen Körperverletzung, weil er einen Gast, der den Club verlassen sollte, unverhältnismäßig fest schlug. Das Landgericht Kiel entschied 2020, dass die Fixierung einer Person in einem Einkaufszentrum, die keine unmittelbare Bedrohung mehr darstellte, den Tatbestand der Körperverletzung erfüllte, da die Maßnahme über das erforderliche Maß hinausging. Das Landgericht Flensburg stellte 2021 in einem Fall klar, dass Security-Mitarbeiter zwar ein Hausrecht durchsetzen dürfen, dabei aber stets die Verhältnismäßigkeit wahren müssen.

Diese Entscheidungen zeigen: Gerichte stellen hohe Anforderungen an die Rechtfertigung von Gewaltanwendungen im Sicherheitsgewerbe.

Strafrechtliche Folgen für Security-Mitarbeiter

Die möglichen Strafen reichen von Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen. Schon bei einer gefährlichen Körperverletzung – etwa durch gemeinschaftliches Handeln oder den Einsatz von Schlagwerkzeugen – drohen Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Hinzu kommen berufsrechtliche Konsequenzen: Eine strafrechtliche Verurteilung kann zur Unzuverlässigkeit im Sinne des Bewachungsrechts führen und den Verlust der Gewerbeerlaubnis nach § 34a GewO nach sich ziehen.

Das Landgericht Neumünster stellte 2018 klar, dass bei wiederholten Körperverletzungsdelikten im Sicherheitsgewerbe Zweifel an der persönlichen Eignung bestehen und die weitere Tätigkeit als Security untersagt werden kann. Für Betroffene steht damit häufig die gesamte berufliche Existenz auf dem Spiel.

Verteidigungsstrategien im Strafverfahren

Eine wirksame Verteidigung setzt auf die genaue Analyse der Einsatzsituation. Entscheidend ist die Frage, ob die Gewaltanwendung durch Notwehr nach § 32 StGB, rechtfertigenden Notstand nach § 34 StGB oder durch das Hausrecht des Auftraggebers gedeckt war. Auch die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme spielt eine zentrale Rolle.

Die Rechtsprechung zeigt, dass Gerichte Aussage-gegen-Aussage-Situationen besonders kritisch prüfen. Das Amtsgericht Itzehoe entschied 2020, dass eine Verurteilung ausscheidet, wenn nicht zweifelsfrei geklärt werden kann, ob die Gewaltanwendung notwendig war, um einen Angriff abzuwehren. Hier bietet sich für die Verteidigung die Möglichkeit, durch Zeugen, Videoaufnahmen oder Einsatzberichte Zweifel an der Schuld zu begründen.

Warum Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel die beste Wahl sind

Strafverfahren gegen Security-Mitarbeiter sind in besonderem Maße existenzbedrohend, weil sie nicht nur strafrechtliche, sondern auch berufliche Folgen nach sich ziehen. Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel sind Fachanwälte für Strafrecht mit langjähriger Erfahrung in der Verteidigung von Mandanten aus dem Sicherheitsgewerbe.

Sie kennen die Rechtsprechung der Amts- und Landgerichte in Schleswig-Holstein und wissen, welche Argumente bei der Bewertung von Notwehr- und Rechtfertigungslagen Gewicht haben. Ihre Mandanten profitieren von einer Verteidigung, die strategisch klug aufgebaut ist, die tatsächlichen Abläufe minutiös rekonstruiert und die Interessen der Beschuldigten mit Nachdruck vertritt.

Wer in Schleswig-Holstein als Security-Mitarbeiter mit dem Vorwurf der Körperverletzung konfrontiert ist, braucht Verteidiger, die entschlossen, diskret und hochspezialisiert handeln. Mit Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel stehen Betroffenen Strafverteidiger zur Seite, die überragendes juristisches Fachwissen mit jahrelanger praktischer Erfahrung verbinden – und damit die bestmögliche Grundlage schaffen, um ein Strafverfahren erfolgreich zu bewältigen.