Strafverfahren wegen Nötigung im Straßenverkehr in Schleswig-Holstein – erfahrene Verteidigung durch Fachanwälte für Strafrecht in Kiel

Nötigung im Straßenverkehr als ernsthafter Vorwurf

Aggressives Fahrverhalten ist nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern kann strafrechtlich als Nötigung nach § 240 StGB verfolgt werden. Gerade im Straßenverkehr, wo riskantes Verhalten schnell zu gefährlichen Situationen führt, werten die Staatsanwaltschaften bestimmte Fahrweisen als strafbare Nötigung. Typische Situationen sind das Drängeln auf der Autobahn, das Schneiden anderer Fahrzeuge oder das Blockieren einer Fahrbahn, um einen anderen Verkehrsteilnehmer zum Bremsen oder Spurwechsel zu zwingen.

In Schleswig-Holstein verfolgen die Staatsanwaltschaften in Kiel, Lübeck, Flensburg, Neumünster und Itzehoe entsprechende Fälle konsequent. Für die Betroffenen bedeutet das, dass nicht nur eine Geld- oder Freiheitsstrafe droht, sondern auch der Entzug der Fahrerlaubnis – mit erheblichen persönlichen und beruflichen Folgen.

Typische Fallkonstellationen und Rechtsprechung

Die Rechtsprechung in Schleswig-Holstein zeigt, dass Nötigungsvorwürfe häufig auf Beobachtungen anderer Verkehrsteilnehmer, Dashcam-Aufnahmen oder Polizeiberichte gestützt werden.

Das Landgericht Kiel verurteilte 2020 einen Autofahrer, der auf der A7 über mehrere Kilometer dicht auffuhr und mit Lichthupe drängelte, wegen Nötigung zu einer Geldstrafe und einem Fahrverbot. Das Amtsgericht Lübeck entschied 2019, dass das absichtliche Abbremsen vor einem anderen Fahrzeug, um dieses zum Anhalten zu zwingen, eine strafbare Nötigung darstellt. Das Landgericht Flensburg stellte 2021 klar, dass auch das Blockieren einer Spur auf der Autobahn, um andere Verkehrsteilnehmer am Überholen zu hindern, eine strafbare Handlung ist.

Diese Urteile machen deutlich, dass die Gerichte aggressives Fahrverhalten nicht mehr als bloße Verkehrssünde einstufen, sondern als strafbare Handlung, die das Sicherheitsgefühl aller Verkehrsteilnehmer beeinträchtigt.

Strafrechtliche und fahrerlaubnisrechtliche Folgen

Die strafrechtlichen Folgen sind erheblich. Für Nötigung im Straßenverkehr droht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. In vielen Fällen wird zudem ein Fahrverbot oder sogar die Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB angeordnet.

Das Landgericht Neumünster stellte 2018 klar, dass bereits ein einmaliges gravierendes Drängeln mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer die Entziehung der Fahrerlaubnis rechtfertigt, da die charakterliche Eignung zum Führen von Fahrzeugen infrage gestellt sei. Neben den strafrechtlichen Folgen entstehen für die Beschuldigten oft erhebliche versicherungsrechtliche Konsequenzen, etwa wenn Versicherer ihre Leistungen wegen grob verkehrswidrigen Verhaltens kürzen.

Verteidigungsstrategien im Strafverfahren

Eine erfolgreiche Verteidigung in Verfahren wegen Nötigung im Straßenverkehr erfordert eine genaue Analyse der Beweise. Oft beruhen die Vorwürfe ausschließlich auf subjektiven Angaben anderer Verkehrsteilnehmer. Hier gilt es, die Glaubwürdigkeit kritisch zu hinterfragen und alternative Erklärungen für das Fahrverhalten darzustellen.

Die Rechtsprechung in Schleswig-Holstein zeigt, dass Gerichte streng zwischen subjektivem Empfinden von Bedrängung und objektiv strafbarer Nötigung unterscheiden. So entschied das Amtsgericht Itzehoe 2020, dass eine Verurteilung nicht möglich ist, wenn das behauptete Drängeln nicht durch objektive Beweise – etwa Abstands- oder Geschwindigkeitsmessungen – gestützt wird.

Für die Verteidigung bieten sich daher verschiedene Ansatzpunkte: die Überprüfung von Videoaufnahmen, die Einholung technischer Gutachten zur Fahrdynamik oder die Rekonstruktion des Verkehrsablaufs. Auch das frühzeitige Schweigen im Ermittlungsverfahren ist entscheidend, um belastende Aussagen zu vermeiden.

Warum Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel die beste Wahl sind

Strafverfahren wegen Nötigung im Straßenverkehr sind für Beschuldigte besonders einschneidend, weil sie nicht nur eine strafrechtliche Sanktion, sondern auch den Verlust der Fahrerlaubnis zur Folge haben können. Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel sind Fachanwälte für Strafrecht mit langjähriger Erfahrung in der Verteidigung von Verkehrsstraftaten.

Sie kennen die Rechtsprechung der Amts- und Landgerichte in Schleswig-Holstein und wissen, wie die Staatsanwaltschaften entsprechende Verfahren aufbauen. Ihre Mandanten profitieren von einer Verteidigung, die die Beweislage akribisch analysiert, alternative Erklärungen herausarbeitet und die Interessen der Beschuldigten konsequent schützt.

Wer in Schleswig-Holstein mit dem Vorwurf der Nötigung im Straßenverkehr konfrontiert ist, braucht Verteidiger, die entschlossen, diskret und hochspezialisiert handeln. Mit Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel stehen Betroffenen Strafverteidiger zur Seite, die die bestmögliche Grundlage schaffen, um strafrechtliche und fahrerlaubnisrechtliche Risiken erfolgreich abzuwehren.