Strafverfahren wegen Schwarzarbeit durch das Beschäftigen von Putzkräften – erfolgreiche Verteidigung durch Fachanwälte für Strafrecht in Kiel

Schwarzarbeit im Alltag – ein unterschätztes Risiko

Das Beschäftigen von Putzkräften ist in vielen Privathaushalten und Unternehmen selbstverständlich. Problematisch wird es, wenn diese Tätigkeiten ohne Anmeldung bei der Sozialversicherung oder ohne ordnungsgemäße steuerliche Erfassung erfolgen. Schon eine einzelne nicht angemeldete Haushaltshilfe kann den Vorwurf der Schwarzarbeit nach § 266a StGB oder der Steuerhinterziehung nach § 370 AO nach sich ziehen.

In Schleswig-Holstein – ob in Kiel, Lübeck, Flensburg, Neumünster oder Itzehoe – verfolgen Staatsanwaltschaften entsprechende Fälle mit großer Konsequenz. Oft beginnt ein Verfahren durch Kontrollen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) oder durch Hinweise aus dem privaten Umfeld.

Typische Fallkonstellationen in der Praxis

In der Praxis kommt es häufig zu Strafverfahren, wenn Putzkräfte über längere Zeiträume bar bezahlt werden, ohne dass eine Anmeldung zur Sozialversicherung erfolgt ist. Auch Fälle, in denen mehrere Putzkräfte in Unternehmen eingesetzt werden, ohne dass Beiträge korrekt abgeführt werden, führen regelmäßig zu Ermittlungen.

Das Landgericht Kiel verurteilte 2020 eine Unternehmerin, die über Jahre hinweg mehrere Putzkräfte schwarz beschäftigte, zu einer Geldstrafe und ordnete hohe Nachzahlungen an die Sozialversicherung an. Das Amtsgericht Lübeck stellte 2019 ein Verfahren gegen eine Privatperson ein, die eine Haushaltshilfe beschäftigt hatte, nachdem sie die Sozialversicherungsbeiträge nachgezahlt und sich kooperativ gezeigt hatte. Das Landgericht Flensburg entschied 2021, dass bereits das wiederholte Beschäftigen einer nicht angemeldeten Reinigungskraft über mehrere Monate hinweg einen besonders schweren Fall darstellen kann.

Strafrechtliche und wirtschaftliche Folgen für Beschuldigte

Die strafrechtlichen Folgen sind erheblich. Nach § 266a StGB drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren, in besonders schweren Fällen bis zu zehn Jahren.

Das Landgericht Neumünster stellte 2018 klar, dass bei erheblichen Schadenssummen in der Sozialversicherung auch Freiheitsstrafen ohne Bewährung verhängt werden können. Neben der Strafe drohen gravierende wirtschaftliche Folgen. Sozialversicherungsträger fordern die Beiträge oft über Jahre hinweg nach, ergänzt durch Zinsen und Säumniszuschläge. Für Unternehmer kommt hinzu, dass steuerliche Nachforderungen des Finanzamts drohen und die Zuverlässigkeit im Vergaberecht infrage gestellt werden kann. Selbst für Privatpersonen können Nachzahlungen schnell eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen.

Vorgehensweise der Ermittlungsbehörden

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit führt regelmäßig unangekündigte Kontrollen durch, etwa in Bürogebäuden, Hotels oder Privathaushalten, wenn ein Anfangsverdacht besteht. Dabei werden Putzkräfte befragt und Personalunterlagen überprüft. Nicht selten beruhen die Vorwürfe jedoch auf pauschalen Schätzungen, die mit der Realität nicht übereinstimmen.

Für die Verteidigung ist es entscheidend, ob tatsächlich ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis vorlag oder ob es sich um eine selbständige Tätigkeit handelte. Auch verspätete oder fehlerhafte Anmeldungen sind von vorsätzlicher Schwarzarbeit abzugrenzen.

Verteidigungsstrategien im Strafverfahren

Eine wirksame Verteidigung setzt daran an, ob die angeblich beschäftigte Putzkraft tatsächlich als Arbeitnehmerin einzuordnen war oder ob ein selbständiges Dienstleistungsverhältnis vorlag. Ebenso wichtig ist die Frage, ob der Beschuldigte vorsätzlich gehandelt hat oder lediglich gegen komplexe Meldepflichten verstoßen wurde.

Die Rechtsprechung in Schleswig-Holstein zeigt, dass Gerichte differenzieren. So entschied das Amtsgericht Itzehoe 2020, dass eine Verurteilung nicht möglich ist, wenn die Hinterziehungssumme nur auf unsicheren Schätzungen der Behörden beruhte. In anderen Fällen haben Gerichte eine Strafmilderung ausgesprochen, wenn Beiträge nachgezahlt wurden und keine kriminelle Energie nachweisbar war.

Warum Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel die beste Wahl sind

Strafverfahren wegen Schwarzarbeit durch das Beschäftigen von Putzkräften sind für Beschuldigte belastend und können erhebliche finanzielle und persönliche Folgen haben. Hier ist eine spezialisierte Verteidigung erforderlich, die sowohl das Strafrecht als auch das Steuer- und Sozialversicherungsrecht beherrscht.

Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel sind Fachanwälte für Strafrecht und zugleich zertifizierte Berater für Steuerstrafrecht. Sie verfügen über umfangreiche Erfahrung mit Verfahren wegen Schwarzarbeit in Schleswig-Holstein und kennen die Vorgehensweise der Finanzkontrolle Schwarzarbeit sowie die Rechtsprechung der Amts- und Landgerichte in Kiel, Lübeck, Flensburg, Neumünster und Itzehoe.

Ihre Mandanten profitieren von einer Verteidigung, die juristisch präzise, wirtschaftlich fundiert und strategisch klug geführt wird. Ziel ist es, eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen, Strafen abzumildern und wirtschaftliche Risiken zu begrenzen.

Risiken ernst nehmen – Verteidigung sichern

Der Vorwurf der Schwarzarbeit durch das Beschäftigen von Putzkräften wird von Ermittlungsbehörden nicht auf die leichte Schulter genommen. Schon eine einzelne nicht angemeldete Haushaltshilfe kann ein Strafverfahren auslösen. Wer in Schleswig-Holstein mit einem solchen Verfahren konfrontiert ist, sollte umgehend spezialisierte Strafverteidiger einschalten.

Mit Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel haben Betroffene zwei erfahrene Fachanwälte für Strafrecht an ihrer Seite, die entschlossen, diskret und hochspezialisiert handeln – und so die bestmögliche Grundlage schaffen, um strafrechtliche und wirtschaftliche Risiken erfolgreich abzuwehren.