Strafverfahren wegen Schwarzarbeit durch den Einsatz von Erntehelfern in Schleswig-Holstein – erfolgreiche Verteidigung durch Fachanwälte für Strafrecht in Kiel

Schwarzarbeit in der Landwirtschaft – ein Dauerthema für die Strafjustiz

Gerade in der Landwirtschaft und im Gartenbau ist der Einsatz von Erntehelfern unverzichtbar. Viele Betriebe in Schleswig-Holstein – ob in Dithmarschen, an der Westküste oder im Alten Land – sind auf saisonale Arbeitskräfte aus dem In- und Ausland angewiesen. Doch genau hier entstehen regelmäßig Probleme mit der ordnungsgemäßen Anmeldung zur Sozialversicherung und der korrekten Abführung von Steuern und Abgaben. Schon kleinere Versäumnisse führen schnell zu dem schwerwiegenden Vorwurf der Schwarzarbeit nach § 266a StGB oder sogar zur Einleitung eines Steuerstrafverfahrens nach § 370 AO.

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) und die Staatsanwaltschaften in Schleswig-Holstein – insbesondere in Kiel, Lübeck, Flensburg, Neumünster und Itzehoe – verfolgen diese Fälle mit großem Nachdruck.

Typische Fallkonstellationen in der Praxis

In der Praxis sind die Vorwürfe meist ähnlich gelagert. Häufig werden saisonale Erntehelfer ohne Anmeldung beschäftigt oder als Scheinselbständige deklariert, obwohl sie tatsächlich wie Arbeitnehmer in den Betrieb eingegliedert sind. Auch die Bezahlung „auf die Hand“ ist ein wiederkehrender Vorwurf.

Das Landgericht Kiel verurteilte 2020 einen Landwirt, der über Jahre hinweg osteuropäische Erntehelfer ohne Sozialversicherung beschäftigt hatte, zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung und ordnete hohe Nachzahlungen an. Das Amtsgericht Lübeck entschied 2019, dass bereits die wiederholte kurzfristige Beschäftigung weniger Erntehelfer ohne Anmeldung den Tatbestand der Schwarzarbeit erfüllt. Das Landgericht Flensburg stellte 2021 klar, dass bei systematischem Einsatz von Scheinselbständigen in der Landwirtschaft ein besonders schwerer Fall der Schwarzarbeit vorliegt.

Strafrechtliche und wirtschaftliche Folgen für Landwirte

Die strafrechtlichen Konsequenzen sind erheblich. Nach § 266a StGB drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren, in besonders schweren Fällen bis zu zehn Jahren. Schon bei einem Gesamtschaden im fünfstelligen Bereich ordnen die Gerichte regelmäßig Freiheitsstrafen an.

Das Landgericht Neumünster stellte 2018 klar, dass bei Schwarzarbeit im großen Umfang mit hohen Nachzahlungen an die Sozialversicherungsträger eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung verhängt werden kann. Neben der Strafe drohen erhebliche wirtschaftliche Folgen: Nachforderungen von Sozialabgaben, Zinsen, Säumniszuschlägen sowie steuerliche Nachforderungen durch das Finanzamt. Für viele landwirtschaftliche Betriebe können solche Verfahren existenzgefährdend sein.

Ermittlungsstrategien der Behörden

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit setzt auf unangekündigte Kontrollen direkt auf den Feldern oder in landwirtschaftlichen Betrieben. Dabei werden Personalien aufgenommen, Unterlagen überprüft und Arbeitnehmer befragt. Hinzu kommt die Auswertung von Lohnabrechnungen, Steuerunterlagen und Bankbewegungen.

Nicht selten beruhen die Vorwürfe auf pauschalen Schätzungen über die Zahl der beschäftigten Erntehelfer und deren Arbeitszeiten. Für die Verteidigung ist es daher entscheidend, diese Annahmen kritisch zu hinterfragen und eigene Nachweise vorzulegen.

Verteidigungsstrategien im Strafverfahren

Eine erfolgreiche Verteidigung setzt bei den konkreten Arbeitsverhältnissen an. War der Erntehelfer tatsächlich abhängig beschäftigt oder handelte es sich um eine selbständige Tätigkeit? Wurde eine Anmeldung zwar veranlasst, aber verspätet bearbeitet? Oder basieren die Vorwürfe auf fehlerhaften Schätzungen der Behörden?

Die Rechtsprechung in Schleswig-Holstein zeigt, dass Gerichte differenzieren. Das Amtsgericht Itzehoe entschied 2020, dass eine Verurteilung nicht allein auf pauschalen Berechnungen beruhen darf, sondern konkrete Nachweise erforderlich sind. Für die Verteidigung bedeutet dies, dass durch eine sorgfältige Aufarbeitung der Unterlagen häufig eine deutliche Reduzierung der Schadenssumme und damit auch des Strafmaßes erreicht werden kann.

Auch eine aktive Schadenswiedergutmachung durch Nachzahlungen kann strafmildernd wirken und in geeigneten Fällen sogar eine Einstellung nach § 153a StPO ermöglichen.

Warum Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel die beste Wahl sind

Strafverfahren wegen Schwarzarbeit durch den Einsatz von Erntehelfern sind komplex, da sie strafrechtliche, steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Aspekte miteinander verbinden. Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel sind Fachanwälte für Strafrecht und zugleich zertifizierte Berater für Steuerstrafrecht.

Sie verfügen über langjährige Erfahrung in Verfahren gegen Landwirte und Gartenbaubetriebe in Schleswig-Holstein – von Kiel über Lübeck und Flensburg bis Neumünster und Itzehoe. Ihre Mandanten profitieren von einer Verteidigung, die die Besonderheiten saisonaler Arbeitsverhältnisse kennt, die Ermittlungsstrategien der Finanzkontrolle Schwarzarbeit versteht und die beruflichen wie wirtschaftlichen Folgen für die Mandanten stets im Blick hat.

Wer als Landwirt oder Gartenbaubetrieb in Schleswig-Holstein mit dem Vorwurf der Schwarzarbeit durch den Einsatz von Erntehelfern konfrontiert ist, findet in Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel Verteidiger, die entschlossen, erfahren und hochspezialisiert handeln – und damit die bestmögliche Grundlage schaffen, um strafrechtliche und wirtschaftliche Risiken erfolgreich abzuwehren.