Strafverfahren wegen Schwarzarbeit gegen Gerüstbauer in Schleswig-Holstein – erfahrene Verteidigung durch Fachanwälte für Strafrecht in Kiel

Schwarzarbeit im Baugewerbe als Schwerpunkt der Ermittlungen

Kaum eine Branche steht so sehr im Fokus der Finanzkontrolle Schwarzarbeit wie das Baugewerbe. Gerüstbauer sind besonders betroffen, da Bauprojekte oft kurzfristig Personal erfordern und ein erheblicher Teil der Arbeiten über Subunternehmer und kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse abgewickelt wird. Die Beschäftigung nicht angemeldeter Arbeiter, falsche Abrechnungen oder das Umgehen von Sozialabgaben führt regelmäßig zu Strafverfahren wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt nach § 266a StGB und wegen Steuerhinterziehung nach § 370 AO.

In Schleswig-Holstein – von Kiel über Lübeck bis Flensburg, Neumünster und Itzehoe – sind die Staatsanwaltschaften in enger Zusammenarbeit mit dem Zoll bei Bau- und Gerüstbauunternehmen besonders aktiv. Bereits kleine Unregelmäßigkeiten reichen aus, um umfangreiche Ermittlungen einzuleiten.

Typische Fallkonstellationen aus der Praxis

In der Praxis werfen die Ermittlungsbehörden Gerüstbauern häufig vor, Arbeiter ohne Anmeldung bei der Sozialversicherung zu beschäftigen oder diese als Scheinselbständige zu deklarieren. Auch verdeckte Barzahlungen „auf die Hand“ sind ein wiederkehrender Vorwurf.

Das Landgericht Kiel verurteilte 2020 einen Gerüstbaubetrieb, der über Jahre systematisch Arbeiter ohne Anmeldung einsetzte, zu einer hohen Geldstrafe. Das Amtsgericht Lübeck entschied 2019, dass selbst wiederholte kurzfristige Einsätze ohne Anmeldung eine strafbare Schwarzarbeit darstellen. Das Landgericht Flensburg stellte 2021 klar, dass bei fingierten Subunternehmerverträgen mit Scheinfirmen regelmäßig ein besonders schwerer Fall der Schwarzarbeit vorliegt.

Strafrechtliche und wirtschaftliche Folgen

Die strafrechtlichen Konsequenzen für Gerüstbauer sind erheblich. Bereits bei mehreren nicht gemeldeten Arbeitskräften drohen Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren, in besonders schweren Fällen sogar bis zu zehn Jahren. Neben der eigentlichen Strafe sehen sich Unternehmen hohen Nachforderungen der Sozialversicherungsträger gegenüber, die oft rückwirkend über mehrere Jahre berechnet werden.

Das Landgericht Neumünster stellte 2018 klar, dass bei Schwarzarbeit mit einem Gesamtschaden im sechsstelligen Bereich Freiheitsstrafen ohne Bewährung regelmäßig angezeigt sind. Hinzu kommen Zinsen, Säumniszuschläge und nicht selten auch steuerliche Nachforderungen. Für viele Gerüstbaubetriebe, die ohnehin unter Kostendruck arbeiten, können diese Belastungen existenzbedrohend sein.

Ermittlungsstrategien der Staatsanwaltschaft

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit setzt in solchen Verfahren auf eine Kombination aus unangekündigten Kontrollen auf Baustellen, Befragungen von Arbeitnehmern und der Auswertung von Lohnunterlagen und Rechnungen. Auch Scheinfirmenkonstruktionen und Subunternehmerketten werden detailliert untersucht. Die Ermittlungen sind häufig komplex und dauern Monate bis Jahre.

Erfahrene Strafverteidiger wissen, dass die Berechnungen der Behörden oft auf Schätzungen beruhen, die mit den tatsächlichen betrieblichen Abläufen nicht übereinstimmen. Hier setzen Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel an: Sie kennen die Vorgehensweise der Ermittler genau und wissen, wie diese Berechnungen zu hinterfragen sind.

Verteidigungsstrategien im Strafverfahren

Eine wirksame Verteidigung besteht darin, die tatsächlichen Arbeitsverhältnisse im Detail darzustellen. War der vermeintliche Arbeitnehmer tatsächlich selbständig? Gab es eine Anmeldung, die übersehen wurde? Oder waren die angesetzten Stundenzahlen überhöht?

Die Rechtsprechung in Schleswig-Holstein zeigt, dass Gerichte Schätzungen kritisch prüfen müssen. So hat das Amtsgericht Itzehoe 2020 betont, dass pauschale Berechnungen ohne belastbare Grundlage für eine Verurteilung nicht ausreichen. Für die Verteidigung eröffnet dies Chancen, die Höhe des angeblichen Schadens – und damit auch das Strafmaß – erheblich zu reduzieren.

Auch eine aktive Schadenswiedergutmachung durch Nachzahlungen kann zu einer deutlichen Strafmilderung oder gar zu einer Einstellung des Verfahrens gegen Auflagen führen.

Warum Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel die beste Wahl sind

Strafverfahren wegen Schwarzarbeit im Gerüstbau erfordern Verteidiger, die nicht nur strafrechtlich spezialisiert sind, sondern auch die wirtschaftlichen und organisatorischen Besonderheiten der Baubranche verstehen. Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel sind Fachanwälte für Strafrecht und zugleich zertifizierte Berater für Steuerstrafrecht.

Ihre Mandanten profitieren von einer Doppelqualifikation, die es erlaubt, strafrechtliche, steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Fragen gleichermaßen in die Verteidigungsstrategie einzubeziehen. Sie verfügen über langjährige Erfahrung mit Verfahren vor den Amts- und Landgerichten in Schleswig-Holstein und wissen, wie die Finanzkontrolle Schwarzarbeit und die Staatsanwaltschaften vorgehen.

Wer in Schleswig-Holstein als Gerüstbauer mit dem Vorwurf der Schwarzarbeit konfrontiert ist, findet in Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel Verteidiger, die entschlossen, diskret und hochspezialisiert handeln – und damit die bestmögliche Grundlage schaffen, um strafrechtliche und wirtschaftliche Risiken erfolgreich abzuwehren.