Strafverfahren wegen Schwarzarbeit gegen Kosmetiksalons – kompetente Verteidigung in Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein geraten immer häufiger Kosmetiksalons in den Fokus der Ermittlungsbehörden. Der Vorwurf lautet meist Schwarzarbeit oder Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen – ein Delikt, das nach § 266a StGB und dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz streng geahndet wird. Dabei sind es oft Routineprüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) oder Anzeigen unzufriedener ehemaliger Mitarbeiter, die ein Ermittlungsverfahren auslösen.

Für viele Betreiberinnen und Betreiber kleiner Kosmetikstudios kommt ein solches Verfahren völlig überraschend. Häufig liegen die Ursachen in organisatorischen Fehlern, unklaren Vertragsverhältnissen oder fehlendem Wissen über die rechtlichen Pflichten bei Minijobs und freien Mitarbeitenden. Dennoch drohen empfindliche Strafen und wirtschaftliche Konsequenzen – bis hin zur Schließung des Betriebs.

In dieser Situation ist professionelle Unterstützung unerlässlich. Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel, beide Fachanwälte für Strafrecht, vertreten seit vielen Jahren erfolgreich Unternehmerinnen und Unternehmer in Schleswig-Holstein, die mit Vorwürfen der Schwarzarbeit konfrontiert sind. Sie stehen für erfahrene, sachkundige und zielgerichtete Verteidigung mit dem klaren Ziel, das Verfahren frühzeitig zu beenden und die berufliche Existenz ihrer Mandanten zu sichern.

Wie der Verdacht der Schwarzarbeit entsteht

Ein Strafverfahren beginnt meist mit einer Kontrolle des Zolls oder einer Mitteilung der Krankenkassen oder Finanzbehörden. Die Ermittler prüfen, ob Mitarbeiter ordnungsgemäß angemeldet sind und ob Löhne korrekt abgerechnet werden. Schon geringfügige Abweichungen – etwa bei der Arbeitszeitdokumentation oder bei kurzfristigen Aushilfen – können einen Verdacht begründen.

In Schleswig-Holstein haben die Ermittlungsbehörden in den letzten Jahren vermehrt Kontrollen in der Schönheits- und Dienstleistungsbranche durchgeführt. Das Landgericht Kiel bestätigte 2023 in einem Beschluss (Az. 6 Qs 41/23), dass bereits die unklare Beschäftigung von selbstständigen Kosmetikerinnen als „Stuhlmieterinnen“ einen Anfangsverdacht begründen kann, wenn tatsächlich ein abhängiges Arbeitsverhältnis vorliegt.

Allerdings zeigt die Rechtsprechung auch, dass viele Verfahren zu Unrecht eingeleitet werden. Das Amtsgericht Lübeck stellte 2022 ein Ermittlungsverfahren gegen eine Studiobetreiberin ein, nachdem die Verteidigung nachweisen konnte, dass die vermeintlichen Angestellten tatsächlich selbstständig tätig waren und eigenverantwortlich Kundentermine wahrgenommen hatten. Dieses Beispiel zeigt, dass eine präzise rechtliche Bewertung der Arbeitsverhältnisse entscheidend ist.

Mögliche Folgen eines Strafverfahrens

Ein Ermittlungsverfahren wegen Schwarzarbeit kann erhebliche Folgen haben. Neben Geldstrafen oder im Extremfall Freiheitsstrafen drohen hohe Nachzahlungen an Sozialversicherungsträger, steuerliche Korrekturen und ordnungsrechtliche Maßnahmen. Besonders gravierend ist oft der Reputationsschaden, wenn das Verfahren öffentlich wird.

Gleichzeitig werden viele Fälle von den Behörden zu weit gefasst oder auf unzutreffende Annahmen gestützt. In der Praxis zeigt sich, dass eine rechtlich fundierte Verteidigung häufig dazu führt, dass Verfahren eingestellt werden – insbesondere, wenn keine vorsätzliche Handlung nachweisbar ist.

Erfolgreiche Verteidigungsansätze bei Vorwürfen der Schwarzarbeit

Die Verteidigung gegen den Vorwurf der Schwarzarbeit erfordert eine genaue Analyse der Beschäftigungsverhältnisse, Lohnunterlagen und organisatorischen Abläufe. Entscheidend ist die Frage, ob tatsächlich ein Arbeitsverhältnis vorlag oder ob eine selbstständige Tätigkeit bestand. Gerade im Kosmetikgewerbe sind Mischformen häufig – etwa bei der Anmietung von Behandlungsräumen durch selbstständig tätige Kosmetikerinnen oder Nageldesignerinnen.

Die Gerichte in Schleswig-Holstein legen zunehmend Wert auf eine differenzierte Betrachtung. So entschied das Landgericht Itzehoe 2024 (Az. 10 Qs 15/24), dass bei Vorliegen eines Mietvertrags über einen Arbeitsplatz keine Arbeitnehmertätigkeit vorliegt, wenn die Mieterin ihre Preise, Arbeitszeiten und Kundentermine eigenständig bestimmt. Durch solche Argumentationslinien gelingt es erfahrenen Verteidigern häufig, die rechtliche Grundlage des Tatvorwurfs zu erschüttern.

Mit professioneller anwaltlicher Unterstützung können unklare Vertragsverhältnisse aufgeklärt, die tatsächlichen Abläufe nachvollziehbar dargestellt und rechtliche Missverständnisse ausgeräumt werden. In vielen Fällen führt dies bereits im Ermittlungsverfahren zu einer Einstellung des Verfahrens, bevor es überhaupt zu einer Anklage kommt.

Kompetente Verteidigung mit Erfahrung und Weitsicht

Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel sind Fachanwälte für Strafrecht mit langjähriger Erfahrung in Wirtschaftsstrafverfahren und Verfahren wegen Schwarzarbeit. Sie vertreten Mandanten in ganz Schleswig-Holstein – von Kiel über Lübeck bis Flensburg – mit hoher fachlicher Kompetenz, strategischem Geschick und dem Ziel, eine schnelle und diskrete Lösung zu erreichen.

Beide wissen, dass es in solchen Verfahren nicht nur um Paragraphen, sondern um Existenzen geht. Sie analysieren die Aktenlage, prüfen die Ermittlungsmaßnahmen auf ihre Rechtmäßigkeit und entwickeln individuelle Verteidigungsstrategien. Dabei setzen sie auf diskrete Kommunikation mit den Behörden und eine klare, sachliche Darstellung der tatsächlichen Umstände – häufig mit dem Ergebnis, dass der Verdacht entkräftet und das Verfahren eingestellt wird.

Wer als Betreiberin oder Betreiber eines Kosmetiksalons in Schleswig-Holstein mit dem Vorwurf der Schwarzarbeit konfrontiert wird, sollte keine Zeit verlieren. Eine frühzeitige anwaltliche Vertretung kann entscheidend darüber bestimmen, wie sich das Verfahren entwickelt. Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel stehen Betroffenen mit Erfahrung, Kompetenz und Engagement zur Seite. Sie setzen sich dafür ein, dass Verfahren zügig beendet, Existenzen geschützt und die berufliche Zukunft ihrer Mandanten gesichert werden.