Strafverfahren wegen Schwarzarbeit gegen Maurerbetriebe in Schleswig-Holstein – erfolgreiche Verteidigung durch Fachanwälte für Strafrecht in Kiel

Schwarzarbeit im Maurerhandwerk – ein zentrales Problemfeld

Das Baugewerbe steht seit Jahren im Fokus von Zoll, Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) und Staatsanwaltschaften. Besonders Maurerbetriebe geraten häufig in den Verdacht, Mitarbeiter ohne Anmeldung bei der Sozialversicherung einzusetzen oder Scheinselbständige zu beschäftigen. Schon wenige nicht gemeldete Arbeitnehmer können den Vorwurf des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt nach § 266a StGB sowie von Steuerhinterziehung nach § 370 AO begründen.

In Schleswig-Holstein – ob in Kiel, Lübeck, Flensburg, Neumünster oder Itzehoe – werden regelmäßig Verfahren gegen Maurerfirmen geführt. Für die Unternehmer bedeutet dies nicht nur strafrechtliche Risiken, sondern auch erhebliche wirtschaftliche Folgen durch Nachforderungen und Zuschläge.

Typische Fallkonstellationen in der Praxis

Die Praxis zeigt, dass Schwarzarbeit in Maurerbetrieben oft ähnliche Strukturen aufweist. Häufig beschäftigen Unternehmen ausländische Arbeitskräfte ohne Anmeldung bei der Sozialversicherung oder deklarieren Mitarbeiter als freie Subunternehmer, obwohl tatsächlich ein klassisches Arbeitsverhältnis besteht. Auch Barzahlungen ohne Lohnabrechnung führen regelmäßig zu Strafverfahren.

Das Landgericht Kiel verurteilte 2020 einen Maurermeister, der über Jahre mehrere Hilfskräfte schwarz beschäftigte, zu einer Bewährungsstrafe und ordnete Nachzahlungen in sechsstelliger Höhe an. Das Amtsgericht Lübeck stellte 2019 klar, dass selbst die wiederholte kurzfristige Beschäftigung weniger nicht gemeldeter Arbeitskräfte strafbar ist. Das Landgericht Flensburg entschied 2021, dass die systematische Nutzung von Scheinfirmen durch Bauunternehmer einen besonders schweren Fall der Schwarzarbeit darstellt.

Strafrechtliche und wirtschaftliche Folgen für Maurerbetriebe

Die strafrechtlichen Folgen sind erheblich. Nach § 266a StGB drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren, in besonders schweren Fällen bis zu zehn Jahren.

Das Landgericht Neumünster stellte 2018 klar, dass bei einem Gesamtschaden im sechsstelligen Bereich regelmäßig Freiheitsstrafen ohne Bewährung verhängt werden. Neben der Strafe selbst müssen Unternehmer mit hohen Nachforderungen der Sozialversicherungsträger, Zinsen und Säumniszuschlägen rechnen. Hinzu kommen steuerliche Nachforderungen, die die wirtschaftliche Existenz vieler kleiner und mittelständischer Maurerbetriebe ernsthaft bedrohen können.

Darüber hinaus riskieren Unternehmen, von öffentlichen Ausschreibungen ausgeschlossen zu werden, wenn ihre Zuverlässigkeit infrage gestellt wird.

Ermittlungsstrategien der Finanzkontrolle Schwarzarbeit

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit führt in der Baubranche regelmäßig unangekündigte Kontrollen direkt auf Baustellen durch. Dort werden Personalien überprüft, Lohnunterlagen eingefordert und Mitarbeiter befragt. In vielen Fällen stützen sich die Ermittlungsbehörden auf pauschale Schätzungen zur Zahl der Beschäftigten oder zu Arbeitszeiten, wenn keine vollständigen Unterlagen vorliegen.

Für die Verteidigung ist entscheidend, diese Schätzungen kritisch zu hinterfragen. Gerade im Maurerhandwerk kommt es häufig vor, dass Familienangehörige oder kurzfristige Helfer mitarbeiten, ohne dass ein reguläres Arbeitsverhältnis besteht.

Verteidigungsstrategien im Strafverfahren

Eine wirksame Verteidigung setzt an der Frage an, ob tatsächlich ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis vorlag oder ob die Tätigkeit selbständig ausgeführt wurde. Auch verspätete Anmeldungen oder Unklarheiten in der Lohnbuchhaltung können die Vorwürfe entschärfen.

Die Rechtsprechung in Schleswig-Holstein zeigt, dass Gerichte Schätzungen der Behörden nicht blind übernehmen. So entschied das Amtsgericht Itzehoe 2020, dass eine Verurteilung nicht möglich ist, wenn die Schadenshöhe nur auf unsicheren Annahmen beruht. Für die Verteidigung eröffnet dies erhebliche Chancen, die Vorwürfe abzumildern und das Strafmaß zu reduzieren.

Auch eine aktive Schadenswiedergutmachung – etwa durch die Nachzahlung von Sozialabgaben – kann strafmildernd wirken. In geeigneten Fällen ist so sogar eine Einstellung des Verfahrens nach § 153a StPO möglich.

Warum Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel die beste Wahl sind

Strafverfahren wegen Schwarzarbeit gegen Maurerbetriebe sind komplex, da sie das Strafrecht, das Sozialversicherungsrecht und das Steuerrecht gleichermaßen betreffen. Hier sind Fachkenntnis, Erfahrung und strategisches Geschick entscheidend.

Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel sind Fachanwälte für Strafrecht und zugleich zertifizierte Berater für Steuerstrafrecht. Sie verfügen über langjährige Erfahrung in der Verteidigung von Bau- und Handwerksunternehmen in Schleswig-Holstein. Sie kennen die Vorgehensweise der Finanzkontrolle Schwarzarbeit und die Rechtsprechung der Amts- und Landgerichte in Kiel, Lübeck, Flensburg, Neumünster und Itzehoe.

Ihre Mandanten profitieren von einer Verteidigung, die juristisch präzise, wirtschaftlich fundiert und strategisch klug agiert. Das Ziel ist stets, hohe Nachzahlungen zu begrenzen, Vorwürfe zu entkräften und eine Verurteilung mit Vorstrafe möglichst zu verhindern.

Schwarzarbeit im Maurerhandwerk führt schnell zu strafrechtlichen Ermittlungen und kann die Existenz eines Betriebs bedrohen. Doch mit einer spezialisierten Verteidigung lassen sich Verfahren steuern und die Folgen begrenzen. Mit Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel stehen Maurerunternehmen zwei erfahrene Fachanwälte für Strafrecht zur Seite, die entschlossen, diskret und hochspezialisiert handeln – und damit die bestmögliche Grundlage schaffen, um strafrechtliche und wirtschaftliche Risiken erfolgreich abzuwehren.