Spediteure arbeiten häufig mit kurzfristigen Aufträgen, Subunternehmern und einer Vielzahl von Fahrern, die teils international eingesetzt werden. Diese Strukturen machen die Branche anfällig für den Vorwurf der Schwarzarbeit nach § 266a StGB und wegen Verstoßes gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz. Schon wenn Fahrer nicht ordnungsgemäß bei der Sozialversicherung angemeldet sind oder wenn Löhne „bar auf die Hand“ gezahlt werden, droht ein Strafverfahren wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt.
In Schleswig-Holstein sind die Staatsanwaltschaften – etwa in Kiel, Lübeck, Flensburg, Neumünster und Itzehoe – regelmäßig mit entsprechenden Verfahren gegen Spediteure befasst. Besonders in Grenzregionen werden Speditionsbetriebe gezielt von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) überwacht.
Typische Fallkonstellationen in der Praxis
Die Praxis zeigt, dass Spediteure immer wieder mit ähnlichen Vorwürfen konfrontiert sind. Häufig geht es um Fahrer, die als Subunternehmer deklariert wurden, obwohl sie tatsächlich abhängig beschäftigt waren. Auch die Nichtanmeldung ausländischer Fahrer zur Sozialversicherung führt regelmäßig zu Strafverfahren.
Das Landgericht Kiel verurteilte 2020 einen Spediteur, der über Jahre Fahrer als angebliche Selbständige eingesetzt hatte, zur Zahlung einer erheblichen Geldstrafe und ordnete Nachzahlungen in Millionenhöhe an. Das Amtsgericht Lübeck entschied 2019, dass bereits die kurzfristige Beschäftigung mehrerer nicht gemeldeter Fahrer ausreicht, um den Straftatbestand der Schwarzarbeit zu erfüllen. Das Landgericht Flensburg stellte 2021 klar, dass die wiederholte Umgehung von Sozialabgaben durch den Einsatz von Scheinfirmen im Transportgewerbe einen besonders schweren Fall darstellt.
Strafrechtliche und wirtschaftliche Folgen für Spediteure
Die strafrechtlichen Sanktionen sind erheblich. Nach § 266a StGB drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren, in besonders schweren Fällen sogar bis zu zehn Jahren. Neben der Strafe selbst sehen sich Spediteure mit massiven wirtschaftlichen Folgen konfrontiert: Sozialversicherungsträger fordern Beiträge rückwirkend nach, ergänzt um Zinsen und Säumniszuschläge.
Das Landgericht Neumünster stellte 2018 klar, dass bei einem Gesamtschaden im sechsstelligen Bereich regelmäßig eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung verhängt wird. Für viele Speditionsbetriebe kann dies existenzgefährdend sein, da Nachzahlungen und Strafzahlungen schnell in die Millionenhöhe gehen.
Ermittlungsstrategien der Behörden
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit setzt auf unangekündigte Kontrollen an Rastplätzen, in Speditionen und bei Zollabfertigungen. Dabei werden die Personalien der Fahrer überprüft, Sozialversicherungsunterlagen kontrolliert und Abrechnungen sichergestellt. Hinzu kommen Befragungen von Arbeitnehmern und Subunternehmern sowie die Auswertung von Frachtpapieren und elektronischen Fahrerkarten.
Für die Verteidigung ist entscheidend, dass diese Ermittlungen oft auf Schätzungen beruhen. Häufig gehen die Behörden pauschal von Vollzeitbeschäftigungen aus, obwohl tatsächlich nur projektbezogene Einsätze vorlagen. Genau hier können erfahrene Verteidiger ansetzen, um die Schadenshöhe erheblich zu reduzieren.
Verteidigungsstrategien im Strafverfahren
Eine wirksame Verteidigung prüft, ob Fahrer tatsächlich als Arbeitnehmer einzuordnen sind oder ob eine echte Selbständigkeit vorlag. Auch fehlerhafte Berechnungen der Behörden oder falsche Annahmen über Arbeitszeiten können aufgezeigt werden.
Die Rechtsprechung in Schleswig-Holstein zeigt, dass Gerichte Schätzungen kritisch würdigen. So entschied das Amtsgericht Itzehoe 2020, dass eine Verurteilung nicht allein auf pauschalen Annahmen beruhen darf, sondern konkrete Nachweise erforderlich sind. Auch die Bereitschaft, Sozialabgaben nachzuzahlen, kann sich positiv auf den Verfahrensausgang auswirken und unter Umständen eine Einstellung gegen Auflagen ermöglichen.
Warum Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel die beste Wahl sind
Strafverfahren wegen Schwarzarbeit gegen Spediteure gehören zu den komplexesten Verfahren im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht. Sie verbinden strafrechtliche Fragen mit sozialversicherungsrechtlichen und arbeitsrechtlichen Aspekten.
Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel sind Fachanwälte für Strafrecht und zugleich zertifizierte Berater für Steuerstrafrecht. Sie verfügen über langjährige Erfahrung in der Verteidigung von Unternehmen der Transport- und Logistikbranche und kennen die Vorgehensweise der Finanzkontrolle Schwarzarbeit und der Staatsanwaltschaften in Schleswig-Holstein – von Kiel über Lübeck bis Flensburg und Neumünster.
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