Strafverfahren wegen Schwarzarbeit gegen Taxifahrer in Schleswig-Holstein – erfahrene Verteidigung durch Fachanwälte für Strafrecht in Kiel

Schwarzarbeit im Taxigewerbe als strafrechtliches Risiko

Das Taxigewerbe ist seit Jahren eine der Branchen, die von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) und den Staatsanwaltschaften besonders intensiv überwacht wird. Grund dafür ist die hohe Zahl an Nebenjobs, kurzfristigen Beschäftigungen und Barzahlungen, die ein erhebliches Risiko für Verstöße gegen Melde- und Beitragspflichten bergen. Schon wenn ein Taxifahrer ohne Anmeldung zur Sozialversicherung tätig ist oder ein Taxiunternehmer Fahrer „schwarz“ beschäftigt, steht schnell der Vorwurf des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt nach § 266a StGB im Raum.

Für die Betroffenen ist dies keineswegs ein Bagatelldelikt. Strafverfahren wegen Schwarzarbeit ziehen regelmäßig nicht nur empfindliche Geld- oder Freiheitsstrafen nach sich, sondern auch erhebliche wirtschaftliche Folgen – bis hin zum Verlust der Taxikonzession.

Typische Konstellationen in der Praxis

In Schleswig-Holstein stehen vor allem zwei Konstellationen im Mittelpunkt der Ermittlungen: Einerseits geht es um Taxifahrer, die ohne Anmeldung zur Sozialversicherung tätig werden, andererseits um Taxiunternehmer, die Fahrer beschäftigen, ohne Löhne und Abgaben ordnungsgemäß zu melden und abzuführen.

Das Amtsgericht Lübeck verurteilte 2019 einen Taxiunternehmer, der über Jahre mehrere Fahrer schwarz beschäftigt hatte, zu einer empfindlichen Geldstrafe und stellte klar, dass bereits einzelne nicht gemeldete Beschäftigungsverhältnisse strafbar sind. Das Landgericht Kiel befasste sich 2020 mit einem Verfahren, in dem ein Unternehmer Sozialabgaben über mehrere Jahre hinweg nicht abgeführt hatte. Das Gericht wertete dies als gewerbsmäßige Schwarzarbeit und verhängte eine Freiheitsstrafe auf Bewährung. Auch das Landgericht Flensburg entschied 2021, dass schon die wiederholte kurzfristige Beschäftigung ohne Meldung bei der Sozialversicherung für eine strafrechtliche Verurteilung ausreicht.

Diese Rechtsprechung zeigt: Die Gerichte in Schleswig-Holstein legen im Bereich des Taxigewerbes strenge Maßstäbe an.

Strafrechtliche und wirtschaftliche Folgen für Taxifahrer und Unternehmer

Die strafrechtlichen Konsequenzen sind erheblich. Nach § 266a StGB drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren, in besonders schweren Fällen sogar bis zu zehn Jahren. Neben der Strafe ordnen die Gerichte regelmäßig auch die Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen an – häufig über Jahre hinweg.

Das bedeutet für Taxifahrer und Unternehmer gleichermaßen: Schon bei kleineren Beträgen können sich schnell hohe Summen ergeben, die existenzbedrohend sind. Hinzu kommen Zinsen, Säumniszuschläge und gegebenenfalls steuerliche Nachforderungen. Für Taxiunternehmer ist besonders schwerwiegend, dass die Ordnungsbehörden die Taxikonzession entziehen können, wenn Zweifel an der Zuverlässigkeit bestehen. Damit ist die berufliche Existenz unmittelbar gefährdet.

Verteidigungsstrategien im Strafverfahren

Eine erfolgreiche Verteidigung setzt darauf, die Ermittlungsakten detailliert auszuwerten und die Berechnungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit kritisch zu hinterfragen. Häufig beruhen die Vorwürfe auf pauschalen Schätzungen, die nicht die tatsächlichen Verhältnisse im Betrieb abbilden.

Das Amtsgericht Itzehoe stellte 2020 klar, dass Schätzungen nur dann als Grundlage für eine Verurteilung dienen dürfen, wenn sie nachvollziehbar und realistisch sind. Verteidiger können durch die Vorlage von Lohnabrechnungen, Fahrtennachweisen und anderen Unterlagen zeigen, dass die Berechnungen der Behörden überhöht oder unzutreffend sind.

Darüber hinaus kann im Einzelfall argumentiert werden, dass nicht Vorsatz, sondern lediglich ein Organisationsfehler oder Unkenntnis vorlag. Auch eine frühzeitige Schadenswiedergutmachung durch Nachzahlungen kann dazu beitragen, das Verfahren zur Einstellung zu bringen oder eine mildere Strafe zu erreichen.

Warum Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel die beste Wahl sind

Strafverfahren wegen Schwarzarbeit im Taxigewerbe sind besonders existenzbedrohend, da sie sowohl strafrechtliche als auch wirtschaftliche und berufliche Folgen nach sich ziehen. Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel sind Fachanwälte für Strafrecht und zugleich zertifizierte Berater für Steuerstrafrecht – eine Kombination, die im Bereich der Schwarzarbeitsverfahren von unschätzbarem Wert ist.

Beide Strafverteidiger verfügen über langjährige Erfahrung in Verfahren gegen Taxifahrer und Taxiunternehmer in Schleswig-Holstein. Sie kennen die Ermittlungsstrategien der Finanzkontrolle Schwarzarbeit, die Vorgehensweise der Staatsanwaltschaften und die Entscheidungslinien der Gerichte in Kiel, Lübeck, Flensburg, Neumünster und Itzehoe. Ihre Mandanten profitieren von einer Verteidigung, die juristische Präzision mit praktischer Erfahrung verbindet und stets darauf abzielt, die strafrechtlichen und wirtschaftlichen Folgen so gering wie möglich zu halten.

Wer in Schleswig-Holstein als Taxifahrer oder Taxiunternehmer mit dem Vorwurf der Schwarzarbeit konfrontiert ist, findet in Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel Verteidiger, die entschlossen, diskret und hochspezialisiert handeln – und damit die bestmögliche Grundlage schaffen, um ein Strafverfahren erfolgreich zu bewältigen.