Schwarzarbeit in der Gastronomie als strafrechtliches Risiko
Kaum eine andere Branche steht in Schleswig-Holstein so regelmäßig im Fokus strafrechtlicher Ermittlungen wie die Gastronomie. Ob kleine Cafés, Imbissbetriebe oder größere Restaurants – die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls führt regelmäßig Schwerpunktprüfungen durch. Werden dabei nicht ordnungsgemäß angemeldete Mitarbeiter, unrichtige Lohnabrechnungen oder verdeckte Barzahlungen festgestellt, leitet die für Wirtschaftsstrafverfahren zuständige Abteilung der Staatsanwaltschaft Kiel umgehend Ermittlungsverfahren ein. Für betroffene Gastronomen hat dies nicht nur strafrechtliche, sondern oftmals auch gravierende wirtschaftliche Folgen.
Typische Fallkonstellationen vor den Gerichten in Schleswig-Holstein
In den Akten der Wirtschaftsstrafabteilung begegnen immer wieder ähnliche Konstellationen. Häufig handelt es sich um den Vorwurf, Mitarbeiter ohne Anmeldung zur Sozialversicherung beschäftigt zu haben oder Teile des Lohns „schwarz“ auszuzahlen, um Abgaben zu sparen. Auch Fälle der sogenannten Scheinselbstständigkeit sind typisch: Mitarbeiter werden als selbständige Kräfte geführt, obwohl tatsächlich ein abhängiges Arbeitsverhältnis vorliegt. In einem Urteil des Landgerichts Kiel aus dem Jahr 2021 wurde beispielsweise hervorgehoben, dass bereits geringfügige, aber systematisch praktizierte Verstöße als gewerbsmäßige Schwarzarbeit eingestuft werden können. Das Oberlandesgericht Schleswig hat zudem betont, dass die Gastronomie aufgrund der dort verbreiteten Barzahlungen besonders anfällig für Verstöße sei und Verstöße deshalb mit Nachdruck verfolgt würden.
Schwerwiegende strafrechtliche und wirtschaftliche Folgen
Für Gastronomen, die in das Visier der Ermittlungsbehörden geraten, steht viel auf dem Spiel. Strafrechtlich drohen Ermittlungen wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt nach § 266a StGB oder wegen Steuerhinterziehung nach § 370 Abgabenordnung. Im Raum stehen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen, die unter Umständen nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden. Hinzu kommt die Gefahr eines Eintrags im Führungszeugnis, was die persönliche und unternehmerische Reputation erheblich belasten kann.
Auch wirtschaftlich sind die Folgen oft existenzbedrohend. Werden Schwarzlohnzahlungen festgestellt, setzen die Behörden regelmäßig Nachforderungen von Sozialabgaben und Lohnsteuern für mehrere Jahre fest. Zusammen mit Zinsen und Säumniszuschlägen können so schnell hohe Summen entstehen, die einen Betrieb in ernste Schwierigkeiten bringen. Nicht selten wird die wirtschaftliche Grundlage eines gastronomischen Unternehmens damit dauerhaft gefährdet.
Verteidigungsstrategien und Lösungsansätze
Eine wirksame Verteidigung setzt bereits im Ermittlungsverfahren an. Entscheidend ist zunächst die vollständige Akteneinsicht, um die Grundlagen der Vorwürfe zu überprüfen. Gerade die Berechnungsmethoden der Ermittlungsbehörden sind häufig angreifbar, da auf Hochrechnungen oder Schätzungen zurückgegriffen wird, die nicht der betrieblichen Realität entsprechen. Ebenso wichtig ist es, fehlerhafte Aussagen von Mitarbeitern oder missverständliche Dokumentationen der Arbeitszeiten kritisch zu hinterfragen.
In vielen Verfahren gelingt es, durch fundierte Argumentation und die Vorlage aussagekräftiger Unterlagen eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen. Oftmals sind die Staatsanwaltschaften bereit, unter bestimmten Auflagen – etwa durch eine Nachzahlung von Beiträgen oder eine Geldauflage – von einer Hauptverhandlung abzusehen. Eine erfolgreiche Verteidigung kann auf diese Weise nicht nur eine strafrechtliche Verurteilung verhindern, sondern auch helfen, den Betrieb vor schwerwiegenden wirtschaftlichen Konsequenzen zu schützen.
Erfahrung und Kompetenz der Strafverteidiger Junge und Dr. Bunzel
Wer als Gastronom in Schleswig-Holstein mit einem Strafverfahren wegen Schwarzarbeit konfrontiert wird, braucht eine Verteidigung, die sowohl im Strafrecht als auch im Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht spezialisiert ist. Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel sind Fachanwälte für Strafrecht und zugleich zertifizierte Berater für Steuerstrafrecht. Diese doppelte Expertise ist bei Verfahren wegen Schwarzarbeit von entscheidender Bedeutung, da strafrechtliche, steuerrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Fragen untrennbar miteinander verknüpft sind.
Die beiden Strafverteidiger verfügen über umfassende Erfahrung mit den Arbeitsweisen der für Wirtschaftsstrafverfahren zuständigen Abteilung der Staatsanwaltschaft Kiel. Sie kennen die Vorgehensweise der Finanzkontrolle Schwarzarbeit und haben in einer Vielzahl von Verfahren für Gastronomen in Schleswig-Holstein die Einstellung der Ermittlungen erreicht. Mandanten profitieren dabei nicht nur von der fundierten juristischen Argumentation, sondern auch von der strategischen Erfahrung, die notwendig ist, um die Staatsanwaltschaft von einer einvernehmlichen Lösung zu überzeugen.
Gerade in dieser Kombination aus Fachwissen, Erfahrung und regionaler Kenntnis liegt die besondere Stärke der Kanzlei. Gastronomen, die mit Vorwürfen der Schwarzarbeit konfrontiert sind, finden in Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel Verteidiger, die entschlossen und kompetent handeln und deren Ziel es stets ist, die unternehmerische Existenz ihrer Mandanten zu sichern.