Strafverfahren wegen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz in Schleswig-Holstein – erfahrene Verteidigung durch Fachanwälte für Strafrecht in Kiel

Strafverfahren wegen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz in Schleswig-Holstein – erfahrene Verteidigung durch Fachanwälte für Strafrecht in Kiel

Sexuelle Belästigung im Arbeitsumfeld als strafrechtlicher Vorwurf

Der Arbeitsplatz ist ein besonders sensibler Bereich, in dem gegenseitiger Respekt und Vertrauen unerlässlich sind. Wird einem Arbeitnehmer oder Vorgesetzten der Vorwurf der sexuellen Belästigung nach § 184i StGB gemacht, drohen nicht nur strafrechtliche Konsequenzen, sondern auch gravierende berufliche Folgen. Schon ein Verdacht kann zu Suspendierungen, Kündigungen und erheblichen Reputationsschäden führen.

In Schleswig-Holstein nehmen die Staatsanwaltschaften – insbesondere in Kiel, Lübeck, Flensburg, Neumünster und Itzehoe – entsprechende Anzeigen sehr ernst. Sie ermitteln regelmäßig, wenn Kollegen oder Vorgesetzte angeben, durch körperliche Berührungen oder anzügliche Bemerkungen sexuell belästigt worden zu sein.

Typische Fallkonstellationen aus der Praxis

In der Praxis entstehen Strafverfahren wegen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz häufig aus Situationen, in denen sich berufliche Nähe mit missverständlichen Handlungen vermischt. Schon ein Griff an Schulter oder Arm, ein vermeintlich „flapsiger“ Kommentar oder zweideutige Gesten können strafrechtlich relevant sein, wenn sie von den Betroffenen als sexuell bestimmt empfunden werden.

Das Landgericht Kiel entschied 2020, dass wiederholte körperliche Annäherungen gegenüber einer Mitarbeiterin, verbunden mit zweideutigen Bemerkungen, den Tatbestand der sexuellen Belästigung erfüllen. Das Amtsgericht Lübeck verurteilte 2019 einen Vorgesetzten, der einer Angestellten im Büro mehrfach zu nahegekommen war, zu einer empfindlichen Geldstrafe. Das Landgericht Flensburg stellte 2021 klar, dass auch rein verbale Belästigungen im beruflichen Umfeld strafbar sind, wenn sie geeignet sind, die Würde der Betroffenen erheblich zu verletzen.

Strafrechtliche und arbeitsrechtliche Folgen

Die strafrechtlichen Folgen einer Verurteilung wegen sexueller Belästigung sind erheblich. Nach § 184i StGB droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren. Bereits eine Geldstrafe kann für Arbeitnehmer existenzbedrohend sein, da sie oft mit dem Verlust des Arbeitsplatzes verbunden ist.

Das Landgericht Neumünster stellte 2018 klar, dass Arbeitgeber bei einem strafrechtlichen Urteil wegen sexueller Belästigung regelmäßig berechtigt sind, eine fristlose Kündigung auszusprechen. Damit sind für Beschuldigte nicht nur strafrechtliche, sondern auch arbeitsrechtliche und wirtschaftliche Folgen existenzgefährdend.

Verteidigungsstrategien im Strafverfahren

Eine erfolgreiche Verteidigung erfordert eine sorgfältige Analyse der Vorwürfe. In vielen Fällen handelt es sich um Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen, in denen die Glaubhaftigkeit der Angaben der mutmaßlich Betroffenen im Zentrum steht. Für die Verteidigung bedeutet dies, dass Widersprüche, Erinnerungslücken oder mögliche Motivlagen aufgezeigt werden müssen.

Die Rechtsprechung in Schleswig-Holstein verdeutlicht, dass Gerichte hohe Anforderungen an die Beweiswürdigung stellen. So entschied das Amtsgericht Itzehoe 2020, dass eine Verurteilung nicht allein auf unsicheren und widersprüchlichen Aussagen beruhen darf. Für die Verteidigung eröffnet dies die Möglichkeit, Zweifel zu begründen und so eine Verurteilung zu verhindern oder den Tatvorwurf abzumildern.

Ein weiterer Ansatzpunkt ist die genaue Abgrenzung zwischen unangemessenem Verhalten und strafbarer Handlung. Nicht jede Bemerkung oder Geste erfüllt automatisch den Tatbestand der sexuellen Belästigung. Hier ist es Aufgabe erfahrener Strafverteidiger, den Kontext zu beleuchten und eine sachgerechte Bewertung zu erreichen.

Warum Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel die beste Wahl sind

Strafverfahren wegen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz sind besonders heikel, da sie strafrechtliche, arbeitsrechtliche und gesellschaftliche Konsequenzen gleichermaßen nach sich ziehen. Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel sind Fachanwälte für Strafrecht und verfügen über umfassende Erfahrung in der Verteidigung in Sexualstrafverfahren.

Sie kennen die Ermittlungsstrategien der Staatsanwaltschaften in Schleswig-Holstein und die Rechtsprechung der Amts- und Landgerichte in Kiel, Lübeck, Flensburg, Neumünster und Itzehoe. Ihre Mandanten profitieren von einer Verteidigung, die juristisch akribisch arbeitet, taktisch klug agiert und die beruflichen wie persönlichen Folgen stets im Blick behält.

Wer in Schleswig-Holstein mit dem Vorwurf der sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz konfrontiert ist, braucht Verteidiger, die entschlossen, diskret und hochspezialisiert handeln. Mit Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel stehen Betroffenen Strafverteidiger zur Seite, die die bestmögliche Grundlage schaffen, um strafrechtliche Risiken abzuwehren und berufliche Perspektiven zu sichern.