Strafverfahren wegen sexueller Nötigung durch Snapchat-Kontakte – erfolgreiche Verteidigung durch Fachanwälte für Strafrecht in Kiel

Soziale Medien als Tatort – Snapchat im Fokus der Strafverfolgung

Plattformen wie Snapchat haben die Kommunikation junger Menschen grundlegend verändert. Kurze Nachrichten, Fotos und Videos werden geteilt, meist mit dem Versprechen, dass Inhalte nach kurzer Zeit automatisch gelöscht werden. Doch gerade diese scheinbare Anonymität führt immer häufiger zu Strafverfahren wegen sexueller Nötigung nach § 177 StGB.

Die Strafverfolgungsbehörden in Schleswig-Holstein – insbesondere in Kiel, Lübeck, Flensburg, Neumünster und Itzehoe – verzeichnen eine deutliche Zunahme von Verfahren, in denen sexuelle Annäherungen oder Übergriffe zunächst über soziale Netzwerke wie Snapchat beginnen. Was mit einem harmlosen Chat oder dem Austausch von Fotos beginnt, kann sich schnell zu einem strafrechtlichen Vorwurf entwickeln, der für die Beschuldigten existenzbedrohende Folgen hat.

Typische Fallkonstellationen in der Praxis

In der Praxis entstehen Strafverfahren häufig aus digitalen Kontakten zwischen jungen Erwachsenen oder Minderjährigen. Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaften geht es oft um Fälle, in denen über Snapchat zunächst Flirt-Nachrichten oder Fotos ausgetauscht wurden und sich daraus persönliche Treffen entwickelten. Kommt es im Anschluss zu sexuellen Handlungen, wird später behauptet, diese seien nicht einvernehmlich erfolgt oder der Beschuldigte habe Druck ausgeübt, um eine sexuelle Handlung zu erzwingen.

Auch das Versenden sexueller Nachrichten oder sogenannter „Nudes“ kann zu strafrechtlichen Konsequenzen führen, wenn die betroffene Person dies als Übergriff oder Bedrängung empfindet. Ebenso strafbar ist es, Minderjährige zu sexuellen Handlungen zu überreden oder entsprechende Bilder anzufordern.

Die Rechtsprechung in Schleswig-Holstein zeigt, dass Gerichte solche Fälle differenziert beurteilen. Das Landgericht Kiel verurteilte 2020 einen Angeklagten, der eine Snapchat-Bekanntschaft unter Druck gesetzt hatte, intime Bilder zu schicken, wegen sexueller Nötigung zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung. Das Amtsgericht Lübeck stellte 2019 ein Verfahren ein, weil die Ermittlungen zeigten, dass die Kommunikation beiderseitig gewollt und freiwillig war. Das Landgericht Flensburg entschied 2021, dass schon das wiederholte Drängen zu sexuellen Handlungen über Snapchat als strafbare Nötigung gewertet werden kann, auch wenn kein physischer Kontakt stattfindet.

Strafrechtliche und persönliche Folgen für Beschuldigte

Der Vorwurf der sexuellen Nötigung hat weitreichende Folgen. Nach § 177 StGB drohen Freiheitsstrafen von mindestens einem Jahr bis zu fünfzehn Jahren, abhängig von der Schwere der Tat. Auch wenn am Ende keine Verurteilung erfolgt, sind die persönlichen und beruflichen Konsequenzen enorm.

Das Landgericht Neumünster stellte 2018 klar, dass schon ein laufendes Verfahren wegen sexueller Nötigung den Verlust des Arbeitsplatzes oder von Vereinsfunktionen begründen kann. Hinzu kommen oft gesellschaftliche Ächtung, familiäre Belastungen und psychischer Druck. Bei Verurteilungen drohen Eintragungen im Führungszeugnis, die das gesamte weitere Berufsleben beeinflussen können.

Vorgehensweise der Ermittlungsbehörden

Die Ermittlungsbehörden setzen in solchen Verfahren auf die digitale Auswertung von Kommunikationsdaten. Chats, Fotos, Screenshots oder Sprachaufnahmen von Snapchat werden analysiert, auch wenn sie eigentlich gelöscht wurden. Snapchat selbst speichert Metadaten, die auf gerichtliche Anordnung an die Ermittlungsbehörden übermittelt werden können.

Zusätzlich stützen sich die Ermittlungen auf Aussagen der angeblich Geschädigten und deren Umfeld. Häufig steht am Ende Aussage gegen Aussage – eine Situation, in der die Verteidigung besonders sorgfältig agieren muss.

Verteidigungsstrategien im Strafverfahren

Eine erfolgreiche Verteidigung setzt an der Beweislage an. Zentrale Fragen sind: War die Kommunikation tatsächlich einseitig oder beidseitig gewollt? Liegt eine Nötigung im Sinne des Strafrechts überhaupt vor, oder handelt es sich um Missverständnisse im digitalen Austausch?

Die Rechtsprechung in Schleswig-Holstein zeigt, dass Gerichte genau prüfen, ob die Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt sind. So entschied das Amtsgericht Itzehoe 2020, dass eine Verurteilung nicht erfolgen darf, wenn aus den Nachrichten hervorgeht, dass der Kontakt freiwillig und ohne Zwang erfolgte. Für die Verteidigung ist es entscheidend, alle digitalen Beweise vollständig zu sichern und sorgfältig auszuwerten, bevor sie von der Staatsanwaltschaft einseitig interpretiert werden.

Auch psychologische Gutachten zur Glaubwürdigkeit der Aussage der angeblich Geschädigten spielen eine zentrale Rolle. Erfahrungsgemäß bestehen in vielen Fällen erhebliche Widersprüche in den Aussagen, die eine Verurteilung verhindern können.

Warum Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel die beste Wahl sind

Strafverfahren wegen sexueller Nötigung über Snapchat sind für die Beschuldigten besonders belastend. Neben der strafrechtlichen Dimension geht es um Ruf, Familie, Beruf und gesellschaftliche Existenz. In solchen Fällen ist eine erfahrene, diskrete und hochspezialisierte Verteidigung unabdingbar.

Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel sind Fachanwälte für Strafrecht mit jahrzehntelanger Erfahrung im Sexualstrafrecht und in der Verteidigung bei digitalen Delikten. Sie kennen die Ermittlungsstrategien der Staatsanwaltschaften in Schleswig-Holstein ebenso wie die Rechtsprechung der Amts- und Landgerichte in Kiel, Lübeck, Flensburg, Neumünster und Itzehoe.

Ihre Mandanten profitieren von einer Verteidigung, die juristisch präzise, psychologisch sensibel und technisch fundiert ist. Ziel ist es, die Beweise kritisch zu prüfen, unberechtigte Vorwürfe abzuwehren und die persönlichen sowie beruflichen Folgen so gering wie möglich zu halten.

Risiken ernst nehmen – Verteidigung sichern

Ein Strafverfahren wegen sexueller Nötigung durch Snapchat-Kontakte ist kein Bagatelldelikt. Schon die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens kann erhebliche persönliche und soziale Konsequenzen haben. Wer in Schleswig-Holstein mit einem solchen Vorwurf konfrontiert ist, sollte keine unbedachten Aussagen machen und sich sofort an spezialisierte Strafverteidiger wenden.

Mit Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel stehen Beschuldigten zwei erfahrene Fachanwälte für Strafrecht zur Seite, die entschlossen, diskret und hochspezialisiert handeln – und so die bestmögliche Grundlage schaffen, um strafrechtliche Risiken im Zusammenhang mit sexuellen Kontakten über soziale Medien erfolgreich abzuwehren.