Messenger als neuer Tatort im Strafrecht
Messenger wie Instagram, Snapchat, WhatsApp oder Facebook sind längst fester Bestandteil unseres Alltags. Sie ermöglichen schnelle Kommunikation, direkte Nähe und den Austausch von Bildern, Videos und Sprachnachrichten. Doch gerade diese unmittelbare Kommunikation kann strafrechtlich brisant werden. Wer über Messenger Kontakte herstellt und dabei andere durch Drohungen, psychischen Druck oder manipulative Nachrichten zu sexuellen Handlungen nötigt, macht sich wegen sexueller Nötigung nach § 177 StGB strafbar.
In Schleswig-Holstein beobachten die Staatsanwaltschaften – insbesondere in Kiel, Lübeck, Flensburg, Neumünster und Itzehoe – seit Jahren eine Zunahme solcher Verfahren. Die Ermittlungen konzentrieren sich dabei stark auf digitale Beweise: Chatverläufe, gespeicherte Nachrichten, Fotos oder Sprachnachrichten werden von den Behörden ausgewertet und vor Gericht verwertet.
Typische Fallkonstellationen in der Praxis
Die Rechtsprechung zeigt, dass Strafverfahren wegen sexueller Nötigung über Messenger häufig in folgenden Konstellationen auftreten:
- Über WhatsApp oder Facebook Messenger wird Druck ausgeübt, intime Bilder zu verschicken, verbunden mit der Drohung, anderenfalls private Informationen weiterzugeben.
- Über Instagram-Direktnachrichten werden Betroffene bedrängt, sich zu treffen oder sexuelle Handlungen vorzunehmen.
- Auf Snapchat werden intime Bilder gefordert, unter Androhung, bereits vorhandene Fotos an Dritte weiterzugeben.
Das Landgericht Kiel verurteilte 2020 einen Angeklagten, der eine junge Frau über WhatsApp massiv unter Druck gesetzt hatte, intime Bilder zu übersenden, zu einer Freiheitsstrafe. Das Amtsgericht Lübeck stellte 2019 klar, dass bereits die Drohung mit der Veröffentlichung privater Nachrichten auf Instagram eine sexuelle Nötigung begründen kann, wenn damit sexuelle Handlungen erzwungen werden sollen. Das Landgericht Flensburg entschied 2021, dass auch auf Snapchat erzwungene „Nudes“ den Tatbestand der sexuellen Nötigung erfüllen, selbst wenn kein physischer Kontakt stattfand.
Strafrechtliche Folgen nach § 177 StGB
Die strafrechtlichen Folgen sind gravierend. Nach § 177 StGB drohen Freiheitsstrafen von einem Jahr bis zu fünfzehn Jahren, abhängig von Schwere und Art der Tat. Bereits der Versuch ist strafbar. Auch wenn „nur“ Nachrichten versendet wurden und kein physischer Kontakt stattfand, stufen die Gerichte die Taten ernsthaft ein.
Das Landgericht Neumünster stellte 2018 klar, dass auch rein digitale Taten im Rahmen von Messenger-Kontakten dieselben Strafrahmen wie physische Übergriffe auslösen können. Neben der Freiheitsstrafe drohen für die Beschuldigten Einträge im Führungszeugnis, Reputationsverluste und in bestimmten Berufen der Verlust der beruflichen Zulassung.
Ermittlungsstrategien der Staatsanwaltschaft
Die Ermittlungsbehörden arbeiten in solchen Fällen eng mit den Plattformbetreibern zusammen. Auf richterliche Anordnung werden Chatverläufe, gespeicherte Daten und Accountinformationen von Instagram, Snapchat, WhatsApp oder Facebook herausgegeben. Mobiltelefone werden beschlagnahmt, gelöschte Nachrichten durch digitale Forensik wiederhergestellt und Metadaten ausgewertet.
Für die Verteidigung ist entscheidend, die Rechtmäßigkeit dieser Ermittlungen zu prüfen. Nicht selten gibt es Fehler bei der Datensicherung oder es fehlt an einer klaren Abgrenzung, ob tatsächlich eine sexuelle Nötigung vorlag oder ob es sich um missverständliche Kommunikation handelte.
Verteidigungsstrategien im Strafverfahren
Eine erfolgreiche Verteidigung setzt an der Interpretation der Chatverläufe an. War die Kommunikation eindeutig als Nötigung zu verstehen oder lassen sich alternative Deutungen heranziehen? Wurden ironische oder scherzhafte Nachrichten missverstanden? Lag tatsächlich eine Drohung oder ein erheblicher psychischer Druck vor?
Die Rechtsprechung in Schleswig-Holstein zeigt, dass Gerichte genau prüfen, ob die Schwelle zur strafbaren Nötigung überschritten wurde. So entschied das Amtsgericht Itzehoe 2020, dass eine Verurteilung nicht erfolgen darf, wenn die Nachrichten zwar unangemessen, aber nicht als zwingender Druck zur Vornahme sexueller Handlungen zu werten sind.
Zudem können Verteidiger auf die fehlende Vorsatzfeststellung verweisen. Gerade bei jugendlichen Beschuldigten, die Messenger gedankenlos nutzen, ist oft zweifelhaft, ob sie sich der strafrechtlichen Tragweite bewusst waren.
Warum Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel die beste Wahl sind
Strafverfahren wegen sexueller Nötigung über Messengerkontakte sind für Betroffene hochsensibel und existenzbedrohend. Sie verbinden digitale Beweislagen mit schwersten strafrechtlichen Vorwürfen. Hier braucht es Verteidiger, die sowohl die juristischen Feinheiten des Sexualstrafrechts als auch die technischen Besonderheiten digitaler Kommunikation beherrschen.
Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel sind Fachanwälte für Strafrecht und verfügen über langjährige Erfahrung in Sexualstrafverfahren und im Umgang mit digitalen Beweisen. Sie kennen die Ermittlungsstrategien der Staatsanwaltschaften und die Rechtsprechung der Amts- und Landgerichte in Schleswig-Holstein – von Kiel über Lübeck bis Flensburg und Neumünster.
Ihre Mandanten profitieren von einer Verteidigung, die juristisch präzise, diskret und strategisch klug arbeitet. Ziel ist es stets, Vorwürfe abzumildern, Verfahren einzustellen oder zumindest eine öffentliche Hauptverhandlung zu vermeiden.
Wer in Schleswig-Holstein mit dem Vorwurf der sexuellen Nötigung über Messenger wie Instagram, Snapchat, WhatsApp oder Facebook konfrontiert ist, findet in Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel Strafverteidiger, die entschlossen, erfahren und hochspezialisiert agieren – und so die bestmögliche Grundlage schaffen, um strafrechtliche Risiken erfolgreich abzuwehren.