Tankbetrug – ein unterschätztes Risiko
Das Nichtbezahlen von Kraftstoff wird von vielen Autofahrern als Bagatelldelikt angesehen. Doch juristisch handelt es sich beim sogenannten Tankbetrug nach § 263 StGB (Betrug) oder – in manchen Konstellationen – nach § 246 StGB (Unterschlagung) um eine ernsthafte Straftat. Schon wenige Liter Benzin können ausreichen, um ein Strafverfahren einzuleiten. Wer nach dem Tanken einfach davonfährt, riskiert nicht nur eine Geldstrafe, sondern auch eine Eintragung ins Führungszeugnis. Damit kann selbst ein vermeintlich kleiner Vorfall zu einer Vorstrafe mit erheblichen beruflichen und persönlichen Folgen führen.
In Schleswig-Holstein verfolgen die Staatsanwaltschaften in Kiel, Lübeck, Flensburg, Neumünster und Itzehoe solche Verfahren konsequent. Dennoch zeigt die Erfahrung, dass mit einer klugen Verteidigungsstrategie eine Vorstrafe bislang immer verhindert werden konnte.
Typische Fallkonstellationen in der Praxis
Die Praxis zeigt, dass Strafverfahren wegen Tankbetrugs häufig aus Missverständnissen entstehen. Nicht selten vergessen Autofahrer versehentlich, an der Kasse zu bezahlen, oder sie sind überzeugt, ihre Karte sei belastet worden. Auch technische Probleme an Tankautomaten können dazu führen, dass ein unbezahlter Tankvorgang zunächst wie ein Betrug aussieht.
Das Amtsgericht Lübeck entschied 2019, dass ein Tankvorgang nicht automatisch als Betrug gewertet werden darf, wenn der Fahrer sofort bereit war, den Betrag nachzuzahlen. Das Landgericht Kiel stellte 2020 klar, dass nur dann eine strafbare Handlung vorliegt, wenn nachweisbar ein Vorsatz bestand, die Tankrechnung nicht zu begleichen. Das Amtsgericht Itzehoe betonte 2021, dass in Zweifelsfällen zu prüfen ist, ob es sich um eine bloße zivilrechtliche Forderung und nicht um eine Straftat handelt.
Strafrechtliche Folgen des Tankbetrugs
Die Strafen für Tankbetrug sind keineswegs gering. Nach § 263 StGB droht eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren. Für Ersttäter steht meist eine Geldstrafe im Raum – aber auch diese kann bereits eine Vorstrafe darstellen, die im Führungszeugnis eingetragen wird.
Das Landgericht Neumünster stellte 2018 klar, dass selbst bei kleineren Schadenssummen eine strafrechtliche Verurteilung erfolgen kann, wenn ein vorsätzliches Verhalten nachgewiesen wird. Für Betroffene kann dies fatale Konsequenzen haben – etwa den Verlust des Arbeitsplatzes oder Probleme bei zukünftigen Bewerbungen.
Verteidigungsstrategien im Strafverfahren
Eine wirksame Verteidigung setzt auf die präzise Analyse der Umstände. War tatsächlich Vorsatz vorhanden, oder handelte es sich um ein Versehen? Gab es technische Probleme bei der Zahlung? Oder war der Fahrer bereit, den Betrag nachträglich zu begleichen?
Die Rechtsprechung zeigt, dass Gerichte in Schleswig-Holstein in vielen Fällen zur Einstellung gegen Auflage (§ 153a StPO) bereit sind, wenn der Schaden sofort ersetzt wird. So entschied das Amtsgericht Flensburg 2020, dass bei einmaligem Vorfall und sofortiger Schadenswiedergutmachung eine Verurteilung nicht erforderlich ist.
Erfolgreiche Verteidigung durch Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel
Gerade beim Vorwurf des Tankbetrugs zeigt sich, wie wichtig eine engagierte Verteidigung ist. Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel sind Fachanwälte für Strafrecht und haben in Schleswig-Holstein zahlreiche Mandanten in solchen Verfahren vertreten.
Der entscheidende Vorteil für die Mandanten: Bisher konnte durch ihre Verteidigung in jedem Fall eine Vorstrafe verhindert werden. Ob durch Verfahrenseinstellungen, Auflagen oder die klare Herausarbeitung von Missverständnissen – die beiden Strafverteidiger haben es geschafft, dass kein Mandant wegen Tankbetrugs eine Eintragung im Führungszeugnis erhielt.
Fazit: Auch beim Bagatelldelikt Tankbetrug gilt – Verteidigung ist entscheidend
Obwohl Tankbetrug von vielen als „Kleinigkeit“ abgetan wird, kann er schwerwiegende Konsequenzen haben. Gerade weil schon eine Geldstrafe zur Vorstrafe führt, sollten Betroffene das Verfahren nicht auf die leichte Schulter nehmen. Mit Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel stehen Beschuldigten in Schleswig-Holstein Strafverteidiger zur Seite, die über jahrzehntelange Erfahrung verfügen und mit ihrer erfolgreichen Verteidigung bisher stets Vorstrafen verhindern konnten.