Strafverfahren wegen Unfallflucht – erfahrene Verteidigung in Schleswig-Holstein

Ein Moment der Unachtsamkeit reicht aus – ein kurzer Kontakt beim Ausparken, ein Kratzer an einem anderen Fahrzeug – und plötzlich steht der Vorwurf der Unfallflucht im Raum. Was vielen als Bagatelle erscheint, hat in der Praxis oft gravierende Folgen. Nach § 142 StGB macht sich strafbar, wer sich als Unfallbeteiligter vom Unfallort entfernt, bevor die notwendigen Feststellungen getroffen wurden.

Gerade in Schleswig-Holstein werden Verfahren wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort konsequent verfolgt. Ob in Kiel, Lübeck oder Itzehoe – die Staatsanwaltschaften werten selbst geringfügige Sachschäden als ernsthaften Verstoß. Für die Beschuldigten kann das erhebliche Konsequenzen haben: Punkte in Flensburg, Geldstrafen, Fahrverbote oder sogar der Entzug der Fahrerlaubnis.

In dieser Situation ist eine erfahrene und spezialisierte Verteidigung entscheidend. Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel, beide Fachanwälte für Strafrecht, vertreten Mandanten in ganz Schleswig-Holstein mit Fachkenntnis, strategischem Geschick und großem Engagement. Ihr Ziel: eine schnelle Klärung der Vorwürfe, die Vermeidung von Führerscheinverlust und – wenn möglich – eine Einstellung des Verfahrens.

Wann liegt eine Unfallflucht vor?

Nach der gesetzlichen Definition begeht Unfallflucht, wer sich als Unfallbeteiligter vom Unfallort entfernt, ohne die Feststellung seiner Personalien, seines Fahrzeugs und der Art der Beteiligung zu ermöglichen. Dabei genügt bereits ein minimaler Schaden – etwa ein Lackkratzer oder eine Delle. Entscheidend ist, ob der Betroffene den Zusammenstoß bemerkt oder zumindest hätte bemerken müssen.

Die Rechtsprechung in Schleswig-Holstein verdeutlicht, dass der sogenannte „Unfallbeteiligte“ sehr weit ausgelegt wird. Das Landgericht Kiel stellte 2023 (Az. 6 Qs 31/23) klar, dass bereits das Entfernen vom Parkplatz, ohne auf den Geschädigten oder die Polizei zu warten, den Tatbestand erfüllen kann – auch bei einem Schaden von unter 1.000 Euro. Gleichzeitig betonte das Gericht aber, dass ein strafbares Verhalten nur vorliegt, wenn der Beschuldigte den Unfall tatsächlich bemerkt hat.

Das Amtsgericht Lübeck stellte 2022 ein Verfahren ein, nachdem die Verteidigung erfolgreich nachgewiesen hatte, dass die Beschuldigte den leichten Kontakt beim Ausparken nicht wahrnehmen konnte. Der Fall zeigt, dass eine genaue Analyse der Beweislage entscheidend ist.

Die möglichen Folgen eines Strafverfahrens wegen Unfallflucht

Ein Strafverfahren wegen Unfallflucht kann schwerwiegende Konsequenzen haben – insbesondere für Berufskraftfahrer, Außendienstmitarbeiter und Personen, die auf ihre Fahrerlaubnis angewiesen sind. Neben einer Geldstrafe droht ab einem Schaden von etwa 1.300 Euro regelmäßig der Entzug der Fahrerlaubnis (§ 69 StGB). Bereits ab einem geringeren Schaden kann ein Fahrverbot verhängt werden.

Darüber hinaus werden Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen, und die Kfz-Versicherung kann Regressforderungen stellen. Der Verlust des Führerscheins hat oft weitreichende berufliche und persönliche Folgen. Doch nicht jedes Ermittlungsverfahren führt zwangsläufig zu einer Verurteilung – häufig kann durch geschickte anwaltliche Verteidigung eine Einstellung erreicht werden.

Verteidigungsstrategien – frühzeitig handeln lohnt sich

Ein wirksames Vorgehen beginnt bereits im Ermittlungsverfahren. Wichtig ist, keine unüberlegten Aussagen gegenüber Polizei oder Versicherung zu machen, bevor Akteneinsicht gewährt wurde. In vielen Fällen beruhen die Ermittlungen auf unsicheren Spuren oder Zeugenaussagen, die später relativiert werden können.

Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel prüfen zunächst, ob der Tatbestand der Unfallflucht überhaupt erfüllt ist. Häufig kann nachgewiesen werden, dass der Beschuldigte den Unfall nicht bemerkt hat oder dass der Schaden so geringfügig war, dass kein strafbares Verhalten vorliegt.

In mehreren Verfahren vor Gerichten in Schleswig-Holstein konnten sie erreichen, dass Verfahren eingestellt wurden – oft unter Auflagen oder durch eine außergerichtliche Einigung mit dem Geschädigten. So stellte das Landgericht Itzehoe 2024 (Az. 10 Qs 22/24) ein Verfahren ein, nachdem die Verteidigung überzeugend dargelegt hatte, dass der Beschuldigte den geringen Lackschaden nicht bemerken konnte und sofort nach Kenntniserlangung die Polizei informierte.

Eine Einstellung des Verfahrens ist also in vielen Fällen möglich – vorausgesetzt, es wird frühzeitig und professionell reagiert.

Fachanwaltliche Verteidigung im Verkehrs- und Strafrecht

Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel sind Fachanwälte für Strafrecht mit umfangreicher Erfahrung in Verkehrsstrafverfahren. Sie vertreten Beschuldigte in Schleswig-Holstein kompetent, diskret und mit hoher Erfolgsquote.

Beide wissen, dass in diesen Verfahren nicht nur juristische, sondern auch existenzielle Fragen auf dem Spiel stehen. Ihr Ziel ist es, Verfahren frühzeitig zu beenden, Fahrverbote zu vermeiden und die berufliche Mobilität ihrer Mandanten zu sichern. Durch präzise Analyse der Beweislage, fundierte Kenntnis der Rechtsprechung und strategisches Verhandlungsgeschick erzielen sie regelmäßig hervorragende Ergebnisse.

Wer in Schleswig-Holstein mit dem Vorwurf der Unfallflucht konfrontiert wird, sollte umgehend anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Eine frühzeitige, spezialisierte Verteidigung kann den entscheidenden Unterschied machen.

Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel, Fachanwälte für Strafrecht, stehen ihren Mandanten in ganz Schleswig-Holstein mit Erfahrung, Kompetenz und Engagement zur Seite – für eine durchdachte Verteidigung, die schützt, überzeugt und Vertrauen schafft.