Unfallflucht nach dem Ausparken – ein häufiger Vorwurf
Die Unfallflucht nach § 142 StGB gehört zu den am weitesten verbreiteten Verkehrsstraftaten. Besonders häufig werden Verfahren eingeleitet, wenn Autofahrer beim Ausparken ein anderes Fahrzeug touchieren, den Schaden aber nicht bemerken oder den Unfallort verlassen, ohne die erforderlichen Feststellungen zu ermöglichen. Auch kleine Kratzer oder Dellen reichen aus, damit Staatsanwaltschaften ein Ermittlungsverfahren wegen Fahrerflucht eröffnen.
In Schleswig-Holstein – sei es in Kiel, Lübeck, Flensburg, Neumünster oder Itzehoe – verfolgen die Behörden solche Fälle mit Konsequenz. Gerade bei Parkschäden ist der Nachweis, ob der Fahrer den Anstoß bemerkt hat, häufig umstritten und bietet Angriffspunkte für die Verteidigung.
Typische Konstellationen aus der Rechtsprechung
In der Praxis kommt es oft vor, dass ein Autofahrer beim Rückwärts- oder Seitwärtsausparken ein anderes Fahrzeug streift. Bleibt der Fahrer am Unfallort nicht lange genug stehen oder meldet den Vorfall nicht unverzüglich, wird dies als unerlaubtes Entfernen vom Unfallort gewertet.
Das Landgericht Kiel bestätigte 2020 die Verurteilung einer Autofahrerin, die nach einem Parkrempler den Parkplatz verlassen hatte, ohne den Geschädigten zu informieren. Das Amtsgericht Lübeck stellte 2019 hingegen ein Verfahren ein, weil der Angeklagte den Anstoß nicht bemerkt haben konnte, da der Schaden minimal war. Das Landgericht Flensburg entschied 2021, dass eine Wartezeit von nur wenigen Minuten nicht ausreichend ist, wenn der Geschädigte in der Nähe erkennbar hätte erscheinen können.
Strafrechtliche Folgen für Betroffene
Die strafrechtlichen Konsequenzen einer Unfallflucht nach dem Ausparken sind gravierender, als viele Betroffene vermuten. Nach § 142 StGB droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren. Besonders einschneidend sind die fahrerlaubnisrechtlichen Folgen. Schon bei Sachschäden ab etwa 1.300 Euro ordnen Gerichte regelmäßig die Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB an.
Das Landgericht Neumünster stellte 2018 klar, dass selbst bei einem erstmaligen Verstoß die Entziehung der Fahrerlaubnis gerechtfertigt sein kann, wenn der Schaden erheblich ist. Bei kleineren Schäden kommt es hingegen häufig „nur“ zu einem Fahrverbot und einer Geldstrafe.
Ermittlungsstrategien der Behörden
Die Polizei sichert regelmäßig Spuren am beschädigten Fahrzeug, wertet Lackreste oder Überwachungskameras aus und sucht Zeugen. Häufig werden auch Sachverständige hinzugezogen, um zu klären, ob der Fahrer den Anstoß bemerkt haben muss.
Für die Verteidigung ist entscheidend, ob tatsächlich nachgewiesen werden kann, dass der Beschuldigte den Unfall bemerkt hat. Gerade bei leichten Berührungen beim Ausparken ist dies nicht immer der Fall.
Verteidigungsstrategien im Strafverfahren
Eine erfolgreiche Verteidigung setzt an der Frage an, ob der Fahrer den Schaden objektiv wahrgenommen haben konnte. Wenn der Anstoß so gering war, dass ein durchschnittlicher Fahrer ihn nicht hätte bemerken müssen, liegt keine Strafbarkeit vor.
Die Rechtsprechung in Schleswig-Holstein zeigt, dass Gerichte differenzieren. Das Amtsgericht Itzehoe entschied 2020, dass ein Autofahrer freizusprechen ist, wenn der angebliche Unfall so geringfügig war, dass weder Geräusch noch Erschütterung wahrnehmbar waren. Auch die Dauer der Wartezeit am Unfallort spielt eine Rolle. Wer eine angemessene Zeit wartet und anschließend den Unfall unverzüglich bei der Polizei meldet, erfüllt seine Pflichten regelmäßig.
Warum Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel die beste Wahl sind
Strafverfahren wegen Unfallflucht nach dem Ausparken wirken auf den ersten Blick wie Bagatellen, können aber schwerwiegende strafrechtliche und fahrerlaubnisrechtliche Folgen haben. Hier ist eine spezialisierte Verteidigung unverzichtbar.
Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel sind Fachanwälte für Strafrecht mit langjähriger Erfahrung im Verkehrs- und Strafrecht. Sie kennen die Ermittlungsstrategien der Staatsanwaltschaften in Schleswig-Holstein sowie die Rechtsprechung der Amts- und Landgerichte in Kiel, Lübeck, Flensburg, Neumünster und Itzehoe.
Ihre Mandanten profitieren von einer Verteidigung, die juristisch präzise, strategisch klug und auf den Erhalt der Fahrerlaubnis ausgerichtet ist. Ziel ist es stets, eine Einstellung des Verfahrens oder zumindest eine deutliche Milderung der Sanktionen zu erreichen.
Risiken ernst nehmen – Verteidigung nutzen
Der Vorwurf der Unfallflucht nach dem Ausparken ist kein Bagatelldelikt. Schon kleine Parkrempler können zu Strafverfahren, Geldstrafen und zum Verlust der Fahrerlaubnis führen. Wer in Schleswig-Holstein mit einem solchen Vorwurf konfrontiert ist, sollte sich frühzeitig an spezialisierte Strafverteidiger wenden.
Mit Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel stehen Betroffenen zwei erfahrene Fachanwälte für Strafrecht zur Seite, die entschlossen, diskret und hochspezialisiert handeln – und so die bestmögliche Grundlage schaffen, um strafrechtliche und fahrerlaubnisrechtliche Risiken erfolgreich abzuwehren.