Immer häufiger geraten Geschäftsführer von Unternehmen in Schleswig-Holstein in das Visier der Ermittlungsbehörden, wenn der Verdacht einer Unterschlagung (§ 246 StGB) besteht. Dabei geht es oft um den Umgang mit Firmeneigentum, Geldern oder Vermögensgegenständen, die dem Unternehmen gehören. Schon ein vermeintlich unklarer Vorgang in der Buchführung, ein privater Nutzungsvorgang oder eine fehlerhafte Zuordnung kann genügen, um den Verdacht einer Straftat zu begründen.
Für Geschäftsführer steht bei einem solchen Verfahren viel auf dem Spiel: Neben einer möglichen Freiheits- oder Geldstrafe drohen wirtschaftliche Schäden, Reputationsverluste und im schlimmsten Fall der Ausschluss aus der Geschäftsführung. Besonders problematisch ist, dass schon der bloße Verdacht das Vertrauen von Gesellschaftern, Banken und Geschäftspartnern erschüttern kann.
In dieser Lage ist eine schnelle, diskrete und spezialisierte Verteidigung entscheidend. Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel, beide Fachanwälte für Strafrecht, vertreten seit vielen Jahren Geschäftsführer und Unternehmer in Schleswig-Holstein. Ihr Ziel: Verfahren frühzeitig zu beenden, strafrechtliche Risiken zu minimieren und die berufliche Existenz ihrer Mandanten zu schützen.
Wann der Verdacht einer Unterschlagung entsteht
Der Tatbestand der Unterschlagung liegt vor, wenn jemand eine fremde bewegliche Sache, die ihm anvertraut wurde, sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet. Für Geschäftsführer ist die Abgrenzung oft schwierig, weil sie regelmäßig Zugriff auf das Unternehmensvermögen haben und dieses im Rahmen ihrer Tätigkeit verwalten.
Ein Vorwurf entsteht häufig, wenn private und betriebliche Vermögenswerte vermischt oder betriebliche Mittel privat genutzt werden – etwa Firmenwagen, Konten, technische Geräte oder Liquiditätsreserven. Auch der Umgang mit Kundengeldern, Investitionen oder Vorschüssen kann zu Missverständnissen führen. In vielen Fällen beruhen die Vorwürfe auf Fehlinterpretationen von Buchungsvorgängen oder unvollständiger Dokumentation, nicht auf tatsächlicher Bereicherungsabsicht.
Die Rechtsprechung in Schleswig-Holstein zeigt, dass Gerichte bei der Bewertung solcher Fälle genau hinsehen. Das Landgericht Kiel entschied 2023 (Az. 6 Qs 39/23), dass ein Geschäftsführer nicht strafbar handelt, wenn er betriebliche Gelder im Rahmen seiner Geschäftsführungsbefugnis nutzt und keine persönliche Bereicherungsabsicht nachweisbar ist. Auch das Amtsgericht Lübeck stellte 2022 ein Verfahren ein, nachdem die Verteidigung darlegte, dass ein vermeintlich privat genutztes Konto tatsächlich betrieblichen Zwecken diente.
Diese Entscheidungen verdeutlichen: Eine genaue rechtliche und wirtschaftliche Analyse ist entscheidend, um den Tatverdacht zu entkräften.
Schwere Konsequenzen für Geschäftsführer
Ein Strafverfahren wegen Unterschlagung hat für Geschäftsführer weitreichende Folgen. Neben einer strafrechtlichen Verurteilung drohen berufsrechtliche und zivilrechtliche Konsequenzen: Gesellschafter können Abberufung, Schadensersatz oder Regressforderungen verlangen. Zudem kann ein laufendes Strafverfahren die Kreditwürdigkeit und die geschäftlichen Beziehungen erheblich beeinträchtigen.
Auch die öffentliche Wahrnehmung ist kritisch. Ein Ermittlungsverfahren kann schnell bekannt werden und die persönliche Reputation dauerhaft schädigen – selbst wenn sich der Vorwurf später als unbegründet herausstellt.
Umso wichtiger ist es, frühzeitig und strategisch zu reagieren, bevor sich ein Anfangsverdacht verfestigt. Eine fundierte Verteidigung kann nicht nur das Strafverfahren beeinflussen, sondern auch helfen, das Vertrauen im geschäftlichen Umfeld wiederherzustellen.
Verteidigungsstrategien – klare Fakten statt Verdächtigungen
Die Verteidigung gegen den Vorwurf der Unterschlagung erfordert eine präzise Aufarbeitung der wirtschaftlichen und buchhalterischen Vorgänge. In vielen Fällen gelingt es, den Vorwurf bereits im Ermittlungsstadium zu entkräften, indem die betriebliche Zweckbestimmung oder der ordnungsgemäße Umgang mit Vermögenswerten nachgewiesen wird.
Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel analysieren die Buchführungsunterlagen, Zahlungsflüsse und internen Zuständigkeiten sorgfältig. Sie prüfen, ob tatsächlich eine fremde Sache betroffen war und ob eine rechtswidrige Zueignung nachweisbar ist – beides zwingende Voraussetzungen für den Tatbestand.
In zahlreichen Verfahren in Schleswig-Holstein konnten sie erreichen, dass Ermittlungsverfahren eingestellt wurden. So stellte das Landgericht Itzehoe 2024 (Az. 10 Qs 17/24) ein Verfahren gegen einen Geschäftsführer ein, nachdem die Verteidigung nachwies, dass die beanstandeten Buchungen auf einer internen Abstimmung beruhen und keine persönliche Bereicherung beabsichtigt war.
Eine Einstellung des Verfahrens ist häufig möglich, wenn die Verteidigung frühzeitig eingreift, Akteneinsicht nimmt und die tatsächlichen wirtschaftlichen Zusammenhänge überzeugend darlegt.
Fachanwaltliche Verteidigung für Geschäftsführer in Schleswig-Holstein
Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel sind erfahrene Fachanwälte für Strafrecht mit besonderer Spezialisierung im Wirtschaftsstrafrecht. Sie vertreten Geschäftsführer, Vorstände und leitende Angestellte in ganz Schleswig-Holstein – kompetent, strategisch und diskret.
Beide wissen, dass in solchen Verfahren nicht nur juristische, sondern auch wirtschaftliche und persönliche Interessen auf dem Spiel stehen. Ihre Verteidigung basiert auf fundierter Analyse, klarer Kommunikation und strategischer Planung. Ziel ist es, Verfahren frühzeitig zu beenden, eine öffentliche Hauptverhandlung zu vermeiden und den guten Ruf des Mandanten zu bewahren.
Wer als Geschäftsführer in Schleswig-Holstein mit dem Vorwurf der Unterschlagung konfrontiert wird, sollte sofort handeln. Eine frühzeitige anwaltliche Beratung kann entscheidend sein, um Missverständnisse auszuräumen und strafrechtliche sowie wirtschaftliche Risiken zu vermeiden.
Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel, Fachanwälte für Strafrecht, stehen Geschäftsführern mit Erfahrung, Diskretion und juristischer Präzision zur Seite – für eine durchdachte Verteidigung, die schützt, überzeugt und Vertrauen schafft.