Der Vorwurf der Unterschlagung
Die Unterschlagung nach § 246 StGB gehört zu den klassischen Vermögensdelikten im deutschen Strafrecht. Strafbar ist, wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten zueignet, obwohl er nicht der Eigentümer ist und kein Recht zur Verfügung darüber hat. Besonders heikel ist, dass die Unterschlagung auch dann vorliegen kann, wenn man die Sache rechtmäßig in Besitz hat – etwa als Arbeitnehmer, Mieter, Verwalter oder Beauftragter.
In Schleswig-Holstein – sei es in Kiel, Lübeck, Flensburg, Neumünster oder Itzehoe – führen die Staatsanwaltschaften regelmäßig Verfahren wegen Unterschlagung. Die Spannbreite reicht von Fällen im privaten Umfeld bis hin zu komplexen Verfahren gegen Verantwortliche in Unternehmen oder Vereinen.
Typische Fallkonstellationen in der Praxis
In der Praxis begegnen den Gerichten immer wieder ähnliche Szenarien: Arbeitnehmer, die Firmeneigentum behalten; Mieter, die Einrichtungsgegenstände nicht zurückgeben; Vereinsvorstände, die Gelder entgegen den Statuten verwenden. Auch das Einbehalten von Fundsachen kann bereits eine strafbare Unterschlagung darstellen.
Das Landgericht Kiel verurteilte 2020 einen Angestellten, der über Jahre hinweg Waren aus dem Lager seines Arbeitgebers entnommen und verkauft hatte, zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung. Das Amtsgericht Lübeck sprach 2019 einen Beschuldigten frei, weil er die in Streit stehenden Gegenstände nachweislich irrtümlich als eigene betrachtet hatte. Das Landgericht Flensburg stellte 2021 klar, dass auch die Nichtauskehrung von vereinnahmten Kundengeldern durch einen Handelsvertreter den Tatbestand der Unterschlagung erfüllen kann.
Strafrechtliche Folgen einer Unterschlagung
Die Strafandrohung bei Unterschlagung reicht von Geldstrafe bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe, in besonders schweren Fällen – etwa bei einer anvertrauten Sache – sogar bis zu fünf Jahren. Neben der Strafe drohen für Betroffene schwerwiegende Konsequenzen: Einträge ins Führungszeugnis, berufsrechtliche Sanktionen und der Verlust des Arbeitsplatzes.
Das Landgericht Neumünster stellte 2018 klar, dass bei systematischer Unterschlagung von Firmengeldern regelmäßig eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung verhängt wird, auch wenn der Schaden später ausgeglichen wird.
Verteidigungsstrategien im Strafverfahren
Eine erfolgreiche Verteidigung setzt bei der genauen Prüfung der Tatbestandsvoraussetzungen an. Oft stellt sich die Frage, ob die Sache tatsächlich „fremd“ war oder ob der Beschuldigte ein Recht hatte, darüber zu verfügen. Ebenso ist zu klären, ob eine Zueignungsabsicht bestand oder ob lediglich ein Irrtum oder ein Missverständnis vorlag.
Die Rechtsprechung in Schleswig-Holstein zeigt, dass Gerichte diese Fragen differenziert prüfen. Das Amtsgericht Itzehoe entschied 2020, dass eine Verurteilung nicht möglich ist, wenn der Beschuldigte plausibel darlegen kann, dass er von einem Eigentumsrecht ausging. Für die Verteidigung bedeutet das, dass eine sorgfältige Darstellung der tatsächlichen Besitz- und Eigentumsverhältnisse entscheidend ist.
Auch die Wiedergutmachung des Schadens kann sich erheblich strafmildernd auswirken. In geeigneten Fällen ist dadurch sogar eine Einstellung des Verfahrens nach § 153a StPO möglich.
Warum Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel die beste Wahl sind
Strafverfahren wegen Unterschlagung sind häufig komplexer, als es auf den ersten Blick scheint. Sie betreffen nicht nur strafrechtliche, sondern auch zivilrechtliche Fragen rund um Eigentum, Besitz und Vertragsverhältnisse. Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel sind Fachanwälte für Strafrecht und verfügen über langjährige Erfahrung in der Verteidigung von Vermögensdelikten.
Sie kennen die Ermittlungsstrategien der Staatsanwaltschaften und die Rechtsprechung der Amts- und Landgerichte in Schleswig-Holstein. Ihre Mandanten profitieren von einer Verteidigung, die juristisch präzise arbeitet, die wirtschaftlichen und persönlichen Folgen berücksichtigt und auf eine nachhaltige Lösung setzt – sei es durch eine Einstellung, eine Verständigung oder eine deutliche Strafmilderung.
Wer in Schleswig-Holstein mit dem Vorwurf der Unterschlagung konfrontiert ist, findet in Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel Strafverteidiger, die entschlossen, diskret und hochspezialisiert handeln – und damit die bestmögliche Grundlage schaffen, um strafrechtliche Risiken erfolgreich abzuwehren.