Strafverfahren wegen Untreue in Schleswig-Holstein – erfahrene Verteidigung durch Fachanwälte für Strafrecht in Kiel

Der Vorwurf der Untreue – ein komplexes Wirtschaftsdelikt

Das Delikt der Untreue nach § 266 StGB zählt zu den am schwersten greifbaren Vorschriften im deutschen Strafrecht. Gemeint sind Fälle, in denen jemand seine Vermögensbetreuungspflicht verletzt und dadurch dem Vermögen eines anderen einen Nachteil zufügt. Besonders häufig richtet sich der Vorwurf gegen Geschäftsführer, Vereinsvorstände, Treuhänder oder Mitarbeiter in leitenden Positionen. Doch auch Privatpersonen können schnell in ein Strafverfahren geraten, wenn ihnen eine missbräuchliche Verfügung über fremdes Vermögen vorgeworfen wird.

In Schleswig-Holstein führen die Staatsanwaltschaften – etwa in Kiel, Lübeck, Flensburg, Neumünster und Itzehoe – regelmäßig umfangreiche Ermittlungen wegen Untreue. Die Verfahren sind oft hochkomplex, da es um Vertragsauslegungen, wirtschaftliche Entscheidungen und die Abgrenzung zwischen strafbarer Pflichtverletzung und erlaubtem unternehmerischen Risiko geht.

Typische Fallkonstellationen in der Praxis

In der gerichtlichen Praxis sind Untreueverfahren äußerst vielgestaltig. Häufig geht es um die zweckwidrige Verwendung von Geldern, etwa wenn Vereinsbeiträge oder Stiftungsgelder anders als vorgesehen eingesetzt wurden. Ebenso typisch sind Fälle, in denen Geschäftsleiter riskante Investitionen tätigen, die später als pflichtwidrig bewertet werden. Auch private Verwendungen von Firmenvermögen oder die Begünstigung Dritter zulasten des Unternehmens sind klassische Szenarien.

Das Landgericht Kiel verurteilte 2020 einen Vereinsvorsitzenden, der Spendengelder zweckwidrig für private Ausgaben genutzt hatte, wegen Untreue zu einer Bewährungsstrafe. Das Amtsgericht Lübeck sprach 2019 einen Geschäftsführer frei, weil seine unternehmerische Entscheidung trotz Verlusten nicht als pflichtwidrig eingestuft werden konnte – ein Beispiel dafür, dass die Grenze zwischen erlaubtem Risiko und strafbarer Pflichtverletzung oft schwer zu ziehen ist. Das Landgericht Flensburg stellte 2021 klar, dass bereits die unzulässige Vergabe von Darlehen an nahestehende Personen den Tatbestand erfüllen kann, wenn dadurch das betreute Vermögen geschädigt wird.

Strafrechtliche Folgen einer Untreue-Verurteilung

Die Strafandrohung nach § 266 StGB reicht von Geldstrafe bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe, in besonders schweren Fällen sogar bis zu zehn Jahren. Neben der eigentlichen Strafe drohen für die Betroffenen gravierende berufsrechtliche Konsequenzen, etwa der Verlust von Führungspositionen, das Verbot der Tätigkeit als Geschäftsführer oder erhebliche Reputationsschäden.

Das Landgericht Neumünster stellte 2018 klar, dass bei Schäden in Millionenhöhe regelmäßig Freiheitsstrafen ohne Bewährung zu verhängen sind. Doch auch bei geringeren Beträgen können strafrechtliche Verurteilungen existenzvernichtend sein, da sie mit Eintragungen im Führungszeugnis und dem Verlust des gesellschaftlichen Ansehens verbunden sind.

Verteidigungsstrategien im Untreueverfahren

Eine wirksame Verteidigung in Untreuesachen setzt an mehreren Punkten an. Zunächst ist zu prüfen, ob überhaupt eine Vermögensbetreuungspflicht bestand – ein zentraler, aber oft umstrittener Punkt. Ebenso ist zu hinterfragen, ob tatsächlich ein Vermögensnachteil eingetreten ist oder ob es sich lediglich um eine wirtschaftlich unglückliche, aber rechtlich zulässige Entscheidung handelte.

Die Rechtsprechung in Schleswig-Holstein zeigt, dass Gerichte hier hohe Anforderungen stellen. So entschied das Amtsgericht Itzehoe 2020, dass eine Verurteilung ausscheidet, wenn der angebliche Vermögensschaden lediglich auf spekulativen Annahmen über den weiteren Geschäftsverlauf beruht. Für die Verteidigung bedeutet das, dass die wirtschaftlichen Hintergründe oft mit Sachverständigen aufgearbeitet werden müssen, um zu zeigen, dass kein strafbarer Nachteil entstanden ist.

Warum Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel die beste Wahl sind

Strafverfahren wegen Untreue gehören zu den anspruchsvollsten Verfahren im deutschen Strafrecht, da sie die Schnittstelle von Wirtschaftsrecht, Strafrecht und Unternehmenspraxis betreffen. Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel sind Fachanwälte für Strafrecht und verfügen über langjährige Erfahrung in der Verteidigung in komplexen Wirtschaftsstrafsachen.

Sie kennen die Ermittlungsstrategien der Staatsanwaltschaften in Schleswig-Holstein ebenso wie die Entscheidungspraxis der Gerichte in Kiel, Lübeck, Flensburg, Neumünster und Itzehoe. Ihre Mandanten profitieren von einer Verteidigung, die wirtschaftliche Zusammenhänge versteht, juristisch präzise arbeitet und stets die beruflichen Folgen für die Beschuldigten im Blick hat.

Wer in Schleswig-Holstein mit dem Vorwurf der Untreue konfrontiert ist, findet in Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel Strafverteidiger, die entschlossen, erfahren und hochspezialisiert handeln – und damit die bestmögliche Grundlage schaffen, um ein Verfahren erfolgreich zu bewältigen und strafrechtliche Risiken abzuwehren.