Illegale Autorennen als ernstzunehmendes Straftatdelikt
Seit der Einführung des § 315d StGB im Jahr 2017 werden verbotene Kraftfahrzeugrennen nicht mehr als bloße Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftat behandelt. Schon die Teilnahme an einem illegalen Straßenrennen oder ein sogenanntes „Alleinrennen“ – also das Fahren mit nicht angepasster Geschwindigkeit, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen – genügt, um ein Strafverfahren einzuleiten.
In Schleswig-Holstein verfolgen die Staatsanwaltschaften in Kiel, Lübeck, Flensburg, Neumünster und Itzehoe diese Verfahren mit besonderer Schärfe. Die Gerichte sehen in illegalen Autorennen eine erhebliche Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer, sodass selbst Ersttäter mit einschneidenden Konsequenzen rechnen müssen.
Typische Konstellationen in der Praxis
Die Vorwürfe ergeben sich häufig aus spontanen Rennen im innerstädtischen Bereich, aus „Beschleunigungsvergleichen“ an Ampeln oder aus riskanten Fahrten mit überhöhter Geschwindigkeit auf Landstraßen und Autobahnen. Auch Fälle, in denen ein Fahrer allein unterwegs ist und mit überhöhter Geschwindigkeit bewusst ein Rennen simuliert, werden von der Rechtsprechung erfasst.
Das Landgericht Kiel bestätigte 2020 die Verurteilung eines Fahrers, der sich mit einem zweiten Fahrzeug im Innenstadtbereich ein Rennen geliefert hatte. Das Gericht stellte klar, dass bereits die erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung und das bewusste Inkaufnehmen einer Gefährdung Dritter für den Tatbestand ausreichen. Das Amtsgericht Lübeck verurteilte 2021 einen Beschuldigten wegen eines „Alleinrennens“, nachdem er auf einer Landstraße mit mehr als 100 km/h über dem erlaubten Limit gemessen wurde. Das Landgericht Flensburg betonte 2019, dass schon der Versuch, sich mit einem anderen Fahrzeug an einer Ampel zu messen, die Voraussetzungen eines verbotenen Rennens erfüllen kann.
Strafrechtliche Folgen eines Rennens
Die strafrechtlichen Konsequenzen sind erheblich. Der Strafrahmen reicht bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, in besonders schweren Fällen sogar bis zu zehn Jahren – etwa wenn durch das Rennen ein Mensch getötet oder schwer verletzt wird.
Besonders einschneidend sind die fahrerlaubnisrechtlichen Folgen. Nach § 69 StGB entziehen die Gerichte in der Regel die Fahrerlaubnis, verbunden mit einer Sperrfrist für die Neuerteilung von mindestens sechs Monaten bis zu mehreren Jahren. Das Landgericht Neumünster stellte 2018 klar, dass bei einer Verurteilung wegen § 315d StGB der Entzug der Fahrerlaubnis „regelmäßig zwingend“ sei. Für Berufskraftfahrer oder Personen, die auf ihr Auto angewiesen sind, kann dies existenzgefährdend sein.
Hinzu kommen mögliche Eintragungen im Fahreignungsregister in Flensburg sowie Punkte und Regressforderungen der Versicherung, wenn es zu einem Unfall gekommen ist.
Verteidigungsstrategien in Verfahren wegen Autorennen
Die Verteidigung in solchen Verfahren setzt auf die präzise Rekonstruktion des Fahrverhaltens. Ein zentraler Ansatzpunkt liegt darin, zu prüfen, ob tatsächlich ein „Wettbewerbscharakter“ vorlag oder ob es sich lediglich um eine Geschwindigkeitsüberschreitung handelte. Nicht jede riskante Fahrweise erfüllt automatisch den Tatbestand des § 315d StGB.
Das Amtsgericht Itzehoe stellte 2019 klar, dass bloße überhöhte Geschwindigkeit ohne erkennbaren Renncharakter nicht ausreiche, um ein illegales Rennen anzunehmen. Ebenso kann die Frage der konkreten Gefährdung entscheidend sein: Wurden tatsächlich andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder nicht? Auch technische Gutachten, etwa zur Geschwindigkeit oder zur Sichtweite, spielen in der Verteidigung eine wichtige Rolle.
In vielen Fällen gelingt es durch eine geschickte Verteidigungsstrategie, den Vorwurf von einem illegalen Rennen auf eine Ordnungswidrigkeit wegen Geschwindigkeitsüberschreitung zu reduzieren – mit deutlich milderen Konsequenzen.
Kompetenz und Erfahrung der Strafverteidiger Junge und Dr. Bunzel
Strafverfahren wegen verbotener Autorennen gehören zu den dynamischsten und rechtlich komplexesten Bereichen des Verkehrsstrafrechts. Sie erfordern nicht nur strafrechtliche Expertise, sondern auch Erfahrung in der Beweisführung rund um Fahrdynamik, Geschwindigkeitsmessungen und Unfallrekonstruktion.
Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel sind Fachanwälte für Strafrecht mit langjähriger Erfahrung in der Verteidigung von Verkehrsstraftaten. Sie kennen die Rechtsprechung der Amts- und Landgerichte in Schleswig-Holstein ebenso wie die Arbeitsweise der für Verkehrsstrafsachen zuständigen Abteilungen der Staatsanwaltschaften.
In zahlreichen Verfahren konnten sie bereits erreichen, dass die Anklage auf einen milderen Tatbestand reduziert oder Verfahren eingestellt wurden. Ihre besondere Stärke liegt in der strategischen Kombination von juristischer Präzision und praktischer Erfahrung im Umgang mit Gutachtern und Behörden.
Wer in Schleswig-Holstein mit dem Vorwurf eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens konfrontiert ist, findet in Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel Verteidiger, die entschlossen, sachkundig und mit höchster Spezialisierung handeln. Ihre Verteidigungsarbeit zielt darauf, die gravierenden strafrechtlichen und fahrerlaubnisrechtlichen Folgen abzuwehren und die persönliche wie berufliche Zukunft ihrer Mandanten zu sichern.