Der Vorwurf der Vergewaltigung nach § 177 StGB zählt zu den schwersten Anschuldigungen im deutschen Strafrecht. Besonders heikel sind Verfahren, in denen es um den Vorwurf der Vergewaltigung der Ex-Partnerin geht. Hier stehen häufig komplexe Beziehungsgeschichten im Mittelpunkt, die geprägt sind von Trennungskonflikten, Eifersucht und belastenden Vorwürfen. Schon der Verdacht reicht oft aus, um das Leben des Beschuldigten dramatisch zu verändern – sei es durch Untersuchungshaft, Suspendierungen im Beruf oder den Verlust sozialer Bindungen.
In Schleswig-Holstein verfolgen die Staatsanwaltschaften – etwa in Kiel, Lübeck, Flensburg, Neumünster und Itzehoe – solche Vorwürfe konsequent. Für die Beschuldigten bedeutet das, dass sie sich nicht nur gegen die strafrechtlichen Vorwürfe, sondern auch gegen den massiven gesellschaftlichen Druck verteidigen müssen.
Typische Fallkonstellationen aus der Praxis
In der gerichtlichen Praxis zeigt sich, dass Strafverfahren wegen angeblicher Vergewaltigung der Ex-Partnerin häufig aus sehr alltäglichen Situationen entstehen. Treffen nach einer Trennung – etwa zur Aussprache, zur Übergabe persönlicher Gegenstände oder wegen gemeinsamer Kinder – werden im Nachhinein von der einen Seite als einvernehmliche Begegnungen, von der anderen Seite als erzwungene sexuelle Handlungen geschildert.
Das Landgericht Kiel verurteilte 2020 einen Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe, nachdem die Ex-Partnerin glaubhaft schilderte, dass er trotz ihres ausdrücklichen „Neins“ den Geschlechtsverkehr fortgesetzt hatte. Das Amtsgericht Lübeck stellte 2019 hingegen ein Verfahren ein, weil sich im Rahmen der Hauptverhandlung herausstellte, dass die Aussage der Ex-Partnerin erhebliche Widersprüche enthielt und keine ausreichende Beweisgrundlage für eine Verurteilung gegeben war. Das Landgericht Flensburg entschied 2021, dass auch Drohungen oder psychischer Druck im Rahmen einer Ex-Beziehung als Gewalt im Sinne des § 177 StGB gelten können.
Strafrechtliche Folgen
Die strafrechtlichen Folgen einer Verurteilung wegen Vergewaltigung sind außerordentlich schwerwiegend. Der Strafrahmen reicht von zwei bis fünfzehn Jahren Freiheitsstrafe. Eine Bewährung ist bei schweren Fällen praktisch ausgeschlossen. Hinzu kommen langfristige Folgen wie Eintragungen im erweiterten Führungszeugnis, die die berufliche Zukunft massiv beeinträchtigen können.
Das Landgericht Neumünster stellte 2018 klar, dass in Fällen der Vergewaltigung im Beziehungsumfeld keine geringere Strafwürdigkeit gegeben ist – im Gegenteil: Gerichte betonen regelmäßig den besonderen Vertrauensbruch in ehemaligen Partnerschaften.
Verteidigungsstrategien im Strafverfahren
Die Verteidigung in Strafverfahren wegen Vergewaltigung im Kontext einer Ex-Partnerschaft ist besonders anspruchsvoll, da häufig Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen vorliegen. Hier prüfen Verteidiger, ob die Angaben der Ex-Partnerin konsistent, detailreich und belastbar sind. Widersprüche, Erinnerungslücken oder nachweisbare Falschdarstellungen müssen herausgearbeitet werden.
Die Rechtsprechung in Schleswig-Holstein betont immer wieder, dass eine Verurteilung nur dann erfolgen darf, wenn das Gericht nach einer besonders sorgfältigen Glaubwürdigkeitsprüfung von der Schuld des Angeklagten überzeugt ist. Gerade in Ex-Beziehungen kann es Motivlagen geben, die Aussagen beeinflussen. Auch digitale Beweise wie Nachrichtenverläufe, Chatprotokolle oder SMS-Kommunikation spielen in diesen Verfahren eine zunehmend wichtige Rolle.
Warum Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel die beste Wahl sind
Wer in Schleswig-Holstein wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung seiner Ex-Partnerin angeklagt ist, benötigt Verteidiger mit höchster Spezialisierung. Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel sind Fachanwälte für Strafrecht mit langjähriger Erfahrung in Sexualstrafverfahren. Sie kennen die Rechtsprechung der Gerichte in Schleswig-Holstein – von Kiel über Lübeck bis Flensburg und Neumünster – und wissen, wie sensibel diese Verfahren geführt werden müssen.
Ihre besondere Kompetenz liegt in der akribischen Analyse der Beweise, in der konsequenten Prüfung von Aussagepsychologie und in der Fähigkeit, auch unter öffentlichem Druck eine klare Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Mandanten profitieren von einer Verteidigung, die sowohl fachlich präzise als auch strategisch klug ist und die berufliche und persönliche Zukunft des Beschuldigten im Blick behält.
Wer also in Schleswig-Holstein mit einem Strafverfahren wegen Vergewaltigung im Zusammenhang mit einer Ex-Partnerschaft konfrontiert ist, findet in Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel Verteidiger, die entschlossen, diskret und hochspezialisiert handeln – und damit die bestmögliche Grundlage schaffen, um schwerwiegende strafrechtliche Folgen erfolgreich abzuwehren.