Strafverfahren wegen Vergewaltigung in Schleswig-Holstein – erfahrene Verteidigung durch Fachanwälte für Strafrecht in Kiel

Der Vorwurf der Vergewaltigung und seine Folgen

Kaum ein Vorwurf im Strafrecht wiegt so schwer wie der der Vergewaltigung nach § 177 StGB. Schon der Verdacht führt regelmäßig zu gravierenden Konsequenzen: Untersuchungshaft, soziale Stigmatisierung, familiäre Konflikte und berufliche Nachteile. Da es sich um ein Verbrechen mit einem Strafrahmen von zwei bis fünfzehn Jahren Freiheitsstrafe handelt, sind die Betroffenen einem enormen Druck ausgesetzt.

Die Staatsanwaltschaften in Schleswig-Holstein – insbesondere in Kiel, Lübeck, Flensburg, Neumünster und Itzehoe – verfolgen Sexualstrafverfahren mit besonderer Konsequenz. Für Beschuldigte bedeutet das, dass sie sich nicht nur gegen die strafrechtlichen Vorwürfe verteidigen müssen, sondern zugleich um ihre gesellschaftliche und berufliche Existenz kämpfen.

Typische Fallkonstellationen in der Praxis

In der gerichtlichen Praxis begegnen immer wieder ähnliche Konstellationen. Häufig handelt es sich um Fälle, in denen nach einvernehmlichem Beginn eines sexuellen Kontakts Uneinigkeit über die Fortsetzung besteht und später eine Vergewaltigung behauptet wird. Ebenso treten Situationen auf, in denen das mutmaßliche Opfer geltend macht, es sei unter Druck gesetzt oder durch Drohungen eingeschüchtert worden. Auch die Frage der Freiwilligkeit im Kontext von Alkoholkonsum oder Drogen spielt eine große Rolle.

Das Landgericht Kiel verurteilte 2020 einen Angeklagten wegen Vergewaltigung, weil das Opfer aufgrund körperlicher Überlegenheit zum Geschlechtsverkehr gezwungen worden war. Das Amtsgericht Lübeck stellte 2019 in einem Verfahren klar, dass auch das Ignorieren eines ausdrücklich geäußerten „Neins“ für eine Strafbarkeit ausreicht, selbst wenn zuvor einvernehmlicher Kontakt bestand. Das Landgericht Flensburg befasste sich 2021 mit einem Fall, in dem das Opfer durch Drohungen eingeschüchtert worden war, und stellte fest, dass auch eine angedrohte Gewaltanwendung den Tatbestand erfüllt.

Diese Rechtsprechung zeigt, dass Gerichte in Schleswig-Holstein den Schutz der sexuellen Selbstbestimmung konsequent durchsetzen und die Anforderungen an die Abgrenzung zwischen einvernehmlicher und erzwungener Handlung streng anwenden.

Ermittlungsmethoden der Staatsanwaltschaft

Die Ermittlungsbehörden setzen in Verfahren wegen Vergewaltigung eine Vielzahl von Mitteln ein. Neben den Aussagen des mutmaßlichen Opfers spielen aussagepsychologische Gutachten eine große Rolle. Auch medizinische Untersuchungen, DNA-Spuren und digitale Beweise wie Chatverläufe oder Messenger-Nachrichten werden systematisch ausgewertet.

Die Rechtsprechung, etwa das Amtsgericht Itzehoe im Jahr 2020, hat betont, dass eine Verurteilung allein auf der Aussage des mutmaßlichen Opfers möglich ist, wenn diese in sich stimmig und widerspruchsfrei ist. Zugleich fordern die Gerichte aber eine besonders sorgfältige Glaubwürdigkeitsprüfung. Für die Verteidigung bedeutet dies, dass gerade bei Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen jeder Widerspruch und jede Ungenauigkeit entscheidend sein kann.

Strafrechtliche und persönliche Folgen

Eine Verurteilung wegen Vergewaltigung führt regelmäßig zu einer langjährigen Freiheitsstrafe. Hinzu kommen Berufsverbote nach § 70 StGB, Eintragungen im erweiterten Führungszeugnis und langfristige Auswirkungen auf das gesamte soziale und berufliche Leben. Schon die öffentliche Bekanntmachung eines Ermittlungsverfahrens zerstört häufig das Vertrauen im persönlichen Umfeld und kann eine Rückkehr in ein normales Leben dauerhaft erschweren.

Das Landgericht Neumünster stellte 2018 klar, dass bei Verurteilungen nach § 177 StGB eine Freiheitsstrafe regelmäßig nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt wird, wenn es sich um einen besonders schweren Fall handelt.

Verteidigungsstrategien im Strafverfahren

Eine wirksame Verteidigung erfordert die präzise Auseinandersetzung mit der Beweislage. Entscheidend ist die Glaubhaftigkeitsanalyse der Aussage des mutmaßlichen Opfers, insbesondere in Aussage-gegen-Aussage-Situationen. Hier ist es Aufgabe der Verteidigung, Widersprüche, Erinnerungslücken und mögliche suggestive Einflüsse in den Vernehmungen aufzuzeigen.

Darüber hinaus kommt der Bewertung von Chatnachrichten und anderen Kommunikationsverläufen eine zentrale Bedeutung zu. Nicht selten ergeben sich aus solchen Nachrichten Anhaltspunkte für einvernehmliche Kontakte oder für abweichende Darstellungen des Geschehens.

Die Erfahrung zeigt, dass in vielen Verfahren nicht die objektiven Spuren, sondern die subjektive Bewertung der Ereignisse durch die Beteiligten den Ausschlag geben. Genau hier muss eine Verteidigung ansetzen, die jeden Aspekt des Verfahrens kritisch überprüft.

Warum Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel die beste Wahl sind

Strafverfahren wegen Vergewaltigung gehören zu den schwierigsten und sensibelsten Verfahren im deutschen Strafrecht. Sie erfordern nicht nur ein überragendes juristisches Wissen, sondern auch psychologisches Fingerspitzengefühl und jahrelange Erfahrung im Umgang mit Sexualstrafverfahren.

Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel sind Fachanwälte für Strafrecht und verfügen über eine außergewöhnlich breite Erfahrung in der Verteidigung in Sexualstrafsachen. Sie kennen die Rechtsprechung der Amts- und Landgerichte in Schleswig-Holstein im Detail und wissen, welche Argumentationslinien bei den Staatsanwaltschaften und Gerichten Gewicht haben. Ihre Mandanten profitieren von einer Verteidigung, die akribische Aktenarbeit, strategische Prozessführung und persönliche Begleitung in einer extrem belastenden Lebenssituation miteinander verbindet.

Wer in Schleswig-Holstein mit dem Vorwurf einer Vergewaltigung konfrontiert ist, braucht Verteidiger, die entschlossen, diskret und mit höchster Fachkompetenz handeln. Mit Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel stehen Betroffenen Strafverteidiger zur Seite, die über die notwendige Erfahrung und juristische Exzellenz verfügen, um in solchen existenzbedrohenden Verfahren die bestmögliche Verteidigung zu gewährleisten.