Verstöße gegen das Waffengesetz – ein ernstes Risiko
Das deutsche Waffengesetz (WaffG) zählt zu den strengsten in Europa. Es regelt, wer Waffen besitzen, erwerben oder führen darf und unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist. Schon kleinere Verstöße – etwa der Besitz einer Schreckschusswaffe ohne den erforderlichen „Kleinen Waffenschein“ – können ein Strafverfahren nach § 52 WaffG auslösen.
In Schleswig-Holstein führen die Staatsanwaltschaften in Kiel, Lübeck, Flensburg, Neumünster und Itzehoe regelmäßig Verfahren wegen Waffendelikten. Gerade an der dänischen Grenze oder in Hafenstädten geraten Personen häufig ins Visier der Behörden, wenn Waffen oder verbotene Gegenstände gefunden werden.
Typische Fallkonstellationen in der Praxis
Die Vorwürfe reichen von scheinbar harmlosen Verstößen bis hin zu schweren Straftaten. Besonders häufig geht es um:
- den Besitz von Schreckschuss- oder Gaswaffen ohne Erlaubnis,
- das Mitführen von Messern in verbotenen Zonen,
- den illegalen Erwerb von Munition über das Internet,
- die Aufbewahrung von erlaubnispflichtigen Waffen in nicht gesicherten Schränken,
- den Import verbotener Waffen aus dem Ausland.
Das Landgericht Kiel verurteilte 2020 einen Mann, der eine scharfe Schusswaffe ohne Erlaubnis in seiner Wohnung aufbewahrte, zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung. Das Amtsgericht Lübeck verhängte 2019 eine Geldstrafe gegen einen Beschuldigten, der eine Schreckschusswaffe ohne Waffenschein in der Öffentlichkeit führte. Das Landgericht Flensburg entschied 2021, dass schon die fahrlässige Nichtbeachtung der Aufbewahrungspflichten strafbar sein kann, wenn dadurch die Gefahr entsteht, dass Unbefugte Zugriff auf die Waffe haben.
Strafrechtliche Folgen von Waffendelikten
Die Strafandrohung ist erheblich. Nach § 52 WaffG drohen Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen, in besonders schweren Fällen – etwa beim bandenmäßigen Waffenhandel – sogar bis zu zehn Jahren.
Das Landgericht Neumünster stellte 2018 klar, dass bei systematischem illegalem Waffenbesitz regelmäßig Freiheitsstrafen ohne Bewährung verhängt werden. Neben der eigentlichen Strafe drohen auch weitere Konsequenzen: Waffenbesitzer verlieren regelmäßig ihre waffenrechtliche Zuverlässigkeit, sodass bestehende Waffenbesitzkarten widerrufen werden.
Ermittlungsstrategien der Behörden
Die Ermittlungsbehörden gehen bei Verstößen gegen das Waffengesetz besonders gründlich vor. Häufig kommt es zu Hausdurchsuchungen, wenn der Verdacht auf illegalen Waffenbesitz besteht. Waffen, Munition oder Messer werden beschlagnahmt. Auch Zollkontrollen – etwa an der Grenze zu Dänemark oder bei Paketen aus dem Ausland – führen regelmäßig zu Strafverfahren.
Für die Verteidigung ist es entscheidend, die Rechtmäßigkeit dieser Maßnahmen zu prüfen und mögliche Beweisverwertungsverbote geltend zu machen. Nicht selten beruhen Verfahren auf zweifelhaften Indizien oder auf Fahrlässigkeit der Betroffenen, die sich über die rechtlichen Vorgaben nicht im Klaren waren.
Verteidigungsstrategien im Strafverfahren
Eine erfolgreiche Verteidigung setzt auf die genaue Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen des Waffenbesitzes. War die Waffe tatsächlich verboten? Lag eine Ausnahmegenehmigung vor? Wusste der Beschuldigte überhaupt, dass er eine Genehmigung benötigt?
Die Rechtsprechung in Schleswig-Holstein zeigt, dass Gerichte solche Fragen sorgfältig abwägen. So entschied das Amtsgericht Itzehoe 2020, dass ein Beschuldigter freizusprechen ist, wenn er nachweislich davon ausgehen durfte, dass seine Schreckschusswaffe erlaubnisfrei sei. Für die Verteidigung bietet dies Ansatzpunkte, um Vorsatzvorwürfe zu entkräften und Verfahren einstellen zu lassen.
Auch die Abgrenzung zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat spielt eine große Rolle. Manche Verstöße können statt strafrechtlich auch bußgeldrechtlich geahndet werden – mit erheblich milderen Folgen.
Warum Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel die beste Wahl sind
Strafverfahren wegen Verstößen gegen das Waffengesetz sind für Betroffene besonders belastend, da sie nicht nur strafrechtliche, sondern auch waffenrechtliche und berufsrechtliche Konsequenzen haben können.
Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel sind Fachanwälte für Strafrecht mit jahrzehntelanger Erfahrung in der Verteidigung von Mandanten in Waffen- und Sicherheitsdelikten. Sie kennen die Ermittlungsstrategien der Staatsanwaltschaften und die Entscheidungspraxis der Gerichte in Schleswig-Holstein – von Kiel über Lübeck und Flensburg bis Neumünster und Itzehoe.
Ihre Mandanten profitieren von einer Verteidigung, die juristisch präzise, taktisch klug und diskret geführt wird. Ziel ist es stets, Vorwürfe abzumildern, Verfahren einstellen zu lassen oder zumindest das Strafmaß erheblich zu reduzieren.
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