Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz in Schleswig-Holstein – erfahrene Verteidigung durch Fachanwälte für Strafrecht in Kiel

Das Außenwirtschaftsgesetz als strafrechtliches Risiko

Das Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und die dazugehörige Außenwirtschaftsverordnung (AWV) regeln den Außenhandel Deutschlands und enthalten strenge Vorschriften für Exporte, Zahlungen und Finanztransaktionen. Insbesondere im Zusammenhang mit Embargoverstößen, Rüstungsgeschäften oder dem Finanztransfer ins Ausland drohen schwerwiegende strafrechtliche Konsequenzen.

Ein Verstoß gegen das AWG kann mit Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren, in besonders schweren Fällen – etwa bei systematischem Handeln oder bei Verstößen gegen Waffenembargos – sogar mit bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden.

In Schleswig-Holstein verfolgen die Staatsanwaltschaften in Kiel, Lübeck, Flensburg, Neumünster und Itzehoe regelmäßig Fälle, in denen Unternehmen oder Privatpersonen gegen außenwirtschaftsrechtliche Vorgaben verstoßen haben sollen.

Typische Fallkonstellationen in der Praxis

Die typischen Vorwürfe im Zusammenhang mit dem AWG betreffen vor allem Exporte ohne Genehmigung, Umgehung von Embargos oder ungenehmigte Finanztransaktionen ins Ausland.

Das Landgericht Kiel befasste sich 2020 mit einem Verfahren, in dem ein Unternehmer Medizintechnik ohne die erforderliche Exportgenehmigung in ein von EU-Sanktionen betroffenes Land geliefert hatte. Das Gericht wertete dies als fahrlässigen, teilweise auch vorsätzlichen Verstoß gegen das Außenwirtschaftsgesetz und verhängte eine hohe Geldstrafe.

Das Amtsgericht Lübeck verurteilte 2019 einen Beschuldigten, der ohne Meldung erhebliche Bargeldsummen ins Ausland transferiert hatte, wegen Verstoßes gegen die Anmeldepflichten nach der Außenwirtschaftsverordnung.

Das Landgericht Flensburg entschied 2021, dass ein Exporteur, der bewusst falsche Angaben über die Endverwendung von Waren machte, um eine Genehmigung zu umgehen, den Tatbestand des § 18 AWG erfüllt und damit eine Freiheitsstrafe verwirkt.

Strafrechtliche und wirtschaftliche Folgen für Betroffene

Die strafrechtlichen Folgen eines AWG-Verstoßes sind gravierend. Neben Geld- und Freiheitsstrafen drohen Unternehmen erhebliche wirtschaftliche Konsequenzen: hohe Bußgelder, die Einziehung von Waren und Gewinnen sowie der Ausschluss von öffentlichen Aufträgen.

Das Landgericht Neumünster stellte 2018 klar, dass bei schwerwiegenden Embargoverstößen Freiheitsstrafen ohne Bewährung regelmäßig angemessen sind, um generalpräventiv zu wirken. Für betroffene Firmen bedeutet ein laufendes Verfahren zudem einen massiven Reputationsschaden und die Gefahr des Verlusts von Geschäftspartnern.

Ermittlungsstrategien der Staatsanwaltschaften

Die Staatsanwaltschaften und der Zoll setzen bei AWG-Verfahren auf umfassende Ermittlungen. Dazu gehören:

  • Durchsuchungen von Geschäftsräumen zur Sicherstellung von Verträgen, Lieferpapieren und elektronischen Daten.
  • Auswertung internationaler Finanztransaktionen, um Geldflüsse ins Ausland nachzuverfolgen.
  • Zusammenarbeit mit internationalen Ermittlungsbehörden wie Europol, Interpol oder den US-Sanktionsbehörden (OFAC).

Diese Ermittlungen sind regelmäßig komplex, betreffen große Datenmengen und dauern oft Monate bis Jahre. Für Betroffene ist es daher entscheidend, Verteidiger an der Seite zu haben, die die Ermittlungsstrategien der Behörden kennen und gezielt angreifen können.

Verteidigungsstrategien im Strafverfahren

Die Verteidigung in AWG-Verfahren setzt auf die genaue Prüfung der rechtlichen Rahmenbedingungen. Oft ist strittig, ob eine Genehmigung tatsächlich erforderlich gewesen wäre oder ob eine Ausnahme greift. Auch der Nachweis des Vorsatzes ist schwierig, da Verstöße häufig aus Unkenntnis der komplizierten Regelungen resultieren.

Die Rechtsprechung in Schleswig-Holstein zeigt, dass Gerichte differenzieren: So entschied das Amtsgericht Itzehoe 2020, dass eine strafrechtliche Verurteilung ausscheidet, wenn ein Unternehmer plausibel darlegen kann, dass er auf die Richtigkeit behördlicher Auskünfte vertraut hat.

Zudem spielt die Schadenswiedergutmachung eine Rolle: Wer aktiv kooperiert, fehlende Meldungen nachholt oder verbotene Exporte zurückabwickelt, kann mit einer erheblichen Strafmilderung rechnen.

Warum Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel die beste Wahl sind

Strafverfahren wegen Verstößen gegen das Außenwirtschaftsgesetz gehören zu den komplexesten Wirtschaftsstrafsachen überhaupt. Sie erfordern nicht nur strafrechtliches Fachwissen, sondern auch tiefes Verständnis für internationale Handels- und Finanzströme.

Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel sind Fachanwälte für Strafrecht und zugleich zertifizierte Berater für Steuerstrafrecht. Mit ihrer Doppelqualifikation und langjährigen Erfahrung in Wirtschafts- und Steuerstrafverfahren sind sie hervorragend aufgestellt, um Mandanten in AWG-Verfahren zu verteidigen.

Sie kennen die Ermittlungsstrategien der Staatsanwaltschaften in Schleswig-Holstein ebenso wie die Rechtsprechung der Amts- und Landgerichte in Kiel, Lübeck, Flensburg, Neumünster und Itzehoe. Ihre Mandanten profitieren von einer Verteidigung, die juristisch präzise, strategisch klug und wirtschaftlich durchdacht agiert.

Wer in Schleswig-Holstein mit dem Vorwurf eines Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz konfrontiert ist, findet in Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel Verteidiger, die entschlossen, diskret und hochspezialisiert handeln – und so die bestmögliche Grundlage schaffen, um strafrechtliche und wirtschaftliche Risiken erfolgreich abzuwehren.


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Das Außenwirtschaftsgesetz als strafrechtliches Risiko

Das Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und die dazugehörige Außenwirtschaftsverordnung (AWV) regeln den Außenhandel Deutschlands und enthalten strenge Vorschriften für Exporte, Zahlungen und Finanztransaktionen. Insbesondere im Zusammenhang mit Embargoverstößen, Rüstungsgeschäften oder dem Finanztransfer ins Ausland drohen schwerwiegende strafrechtliche Konsequenzen.

Ein Verstoß gegen das AWG kann mit Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren, in besonders schweren Fällen – etwa bei systematischem Handeln oder bei Verstößen gegen Waffenembargos – sogar mit bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden.

In Schleswig-Holstein verfolgen die Staatsanwaltschaften in Kiel, Lübeck, Flensburg, Neumünster und Itzehoe regelmäßig Fälle, in denen Unternehmen oder Privatpersonen gegen außenwirtschaftsrechtliche Vorgaben verstoßen haben sollen.

Typische Fallkonstellationen in der Praxis

Die typischen Vorwürfe im Zusammenhang mit dem AWG betreffen vor allem Exporte ohne Genehmigung, Umgehung von Embargos oder ungenehmigte Finanztransaktionen ins Ausland.

Das Landgericht Kiel befasste sich 2020 mit einem Verfahren, in dem ein Unternehmer Medizintechnik ohne die erforderliche Exportgenehmigung in ein von EU-Sanktionen betroffenes Land geliefert hatte. Das Gericht wertete dies als fahrlässigen, teilweise auch vorsätzlichen Verstoß gegen das Außenwirtschaftsgesetz und verhängte eine hohe Geldstrafe.

Das Amtsgericht Lübeck verurteilte 2019 einen Beschuldigten, der ohne Meldung erhebliche Bargeldsummen ins Ausland transferiert hatte, wegen Verstoßes gegen die Anmeldepflichten nach der Außenwirtschaftsverordnung.

Das Landgericht Flensburg entschied 2021, dass ein Exporteur, der bewusst falsche Angaben über die Endverwendung von Waren machte, um eine Genehmigung zu umgehen, den Tatbestand des § 18 AWG erfüllt und damit eine Freiheitsstrafe verwirkt.

Strafrechtliche und wirtschaftliche Folgen für Betroffene

Die strafrechtlichen Folgen eines AWG-Verstoßes sind gravierend. Neben Geld- und Freiheitsstrafen drohen Unternehmen erhebliche wirtschaftliche Konsequenzen: hohe Bußgelder, die Einziehung von Waren und Gewinnen sowie der Ausschluss von öffentlichen Aufträgen.

Das Landgericht Neumünster stellte 2018 klar, dass bei schwerwiegenden Embargoverstößen Freiheitsstrafen ohne Bewährung regelmäßig angemessen sind, um generalpräventiv zu wirken. Für betroffene Firmen bedeutet ein laufendes Verfahren zudem einen massiven Reputationsschaden und die Gefahr des Verlusts von Geschäftspartnern.

Ermittlungsstrategien der Staatsanwaltschaften

Die Staatsanwaltschaften und der Zoll setzen bei AWG-Verfahren auf umfassende Ermittlungen. Dazu gehören:

  • Durchsuchungen von Geschäftsräumen zur Sicherstellung von Verträgen, Lieferpapieren und elektronischen Daten.
  • Auswertung internationaler Finanztransaktionen, um Geldflüsse ins Ausland nachzuverfolgen.
  • Zusammenarbeit mit internationalen Ermittlungsbehörden wie Europol, Interpol oder den US-Sanktionsbehörden (OFAC).

Diese Ermittlungen sind regelmäßig komplex, betreffen große Datenmengen und dauern oft Monate bis Jahre. Für Betroffene ist es daher entscheidend, Verteidiger an der Seite zu haben, die die Ermittlungsstrategien der Behörden kennen und gezielt angreifen können.

Verteidigungsstrategien im Strafverfahren

Die Verteidigung in AWG-Verfahren setzt auf die genaue Prüfung der rechtlichen Rahmenbedingungen. Oft ist strittig, ob eine Genehmigung tatsächlich erforderlich gewesen wäre oder ob eine Ausnahme greift. Auch der Nachweis des Vorsatzes ist schwierig, da Verstöße häufig aus Unkenntnis der komplizierten Regelungen resultieren.

Die Rechtsprechung in Schleswig-Holstein zeigt, dass Gerichte differenzieren: So entschied das Amtsgericht Itzehoe 2020, dass eine strafrechtliche Verurteilung ausscheidet, wenn ein Unternehmer plausibel darlegen kann, dass er auf die Richtigkeit behördlicher Auskünfte vertraut hat.

Zudem spielt die Schadenswiedergutmachung eine Rolle: Wer aktiv kooperiert, fehlende Meldungen nachholt oder verbotene Exporte zurückabwickelt, kann mit einer erheblichen Strafmilderung rechnen.

Warum Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel die beste Wahl sind

Strafverfahren wegen Verstößen gegen das Außenwirtschaftsgesetz gehören zu den komplexesten Wirtschaftsstrafsachen überhaupt. Sie erfordern nicht nur strafrechtliches Fachwissen, sondern auch tiefes Verständnis für internationale Handels- und Finanzströme.

Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel sind Fachanwälte für Strafrecht und zugleich zertifizierte Berater für Steuerstrafrecht. Mit ihrer Doppelqualifikation und langjährigen Erfahrung in Wirtschafts- und Steuerstrafverfahren sind sie hervorragend aufgestellt, um Mandanten in AWG-Verfahren zu verteidigen.

Sie kennen die Ermittlungsstrategien der Staatsanwaltschaften in Schleswig-Holstein ebenso wie die Rechtsprechung der Amts- und Landgerichte in Kiel, Lübeck, Flensburg, Neumünster und Itzehoe. Ihre Mandanten profitieren von einer Verteidigung, die juristisch präzise, strategisch klug und wirtschaftlich durchdacht agiert.

Wer in Schleswig-Holstein mit dem Vorwurf eines Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz konfrontiert ist, findet in Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel Verteidiger, die entschlossen, diskret und hochspezialisiert handeln – und so die bestmögliche Grundlage schaffen, um strafrechtliche und wirtschaftliche Risiken erfolgreich abzuwehren.