Strafverfahren wegen Zollvergehen in Schleswig-Holstein – erfahrene Verteidigung durch Fachanwälte für Strafrecht in Kiel mit internationaler Vernetzung

Zollvergehen als strafrechtliches Risiko

Zollvergehen zählen zu den typischen Wirtschafts- und Steuerstraftaten, die in Schleswig-Holstein regelmäßig Gegenstand von Ermittlungen sind. Besonders in Grenzregionen wie Flensburg, Lübeck oder Itzehoe, die unmittelbar an internationale Handelswege angebunden sind, geraten Privatpersonen und Unternehmer schnell ins Visier der Zollfahndung. Schon die Nichtanmeldung von Waren, die Abgabe falscher Erklärungen oder die Umgehung von Einfuhrabgaben können ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung nach § 370 AO oder wegen Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz (AWG) auslösen.

Gerade durch die Nähe zu Dänemark und Polen spielen grenzüberschreitende Sachverhalte eine große Rolle. Hier kommt es häufig zu Ermittlungen gegen Spediteure, Händler, Handwerker oder Privatpersonen, die Waren ohne ordnungsgemäße Verzollung ein- oder ausführen.

Typische Fallkonstellationen in der Praxis

Die häufigsten Konstellationen bei Zollvergehen sind:

  • die Einfuhr von Tabakwaren oder Alkohol ohne ordnungsgemäße Anmeldung,
  • der Import von hochwertigen Konsumgütern (z. B. Elektronik, Schmuck oder Fahrzeuge) ohne Entrichtung der Abgaben,
  • die Umgehung von Einfuhrverboten und Embargos,
  • falsche Zolltarifierungen, um Abgaben zu reduzieren.

Das Landgericht Kiel verurteilte 2020 einen Unternehmer, der Tabakwaren aus Osteuropa eingeführt und systematisch am Zoll vorbeigeschleust hatte, zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung. Das Amtsgericht Lübeck verhängte 2019 eine Geldstrafe gegen einen Privatmann, der wiederholt hochsteuerpflichtigen Alkohol aus Polen eingeführt hatte. Das Landgericht Flensburg stellte 2021 klar, dass bereits die falsche Deklaration von Waren im Zollverfahren eine vorsätzliche Steuerhinterziehung darstellen kann.

Strafrechtliche und wirtschaftliche Folgen

Die Folgen eines Zollvergehens sind gravierend. Neben Geld- oder Freiheitsstrafen drohen regelmäßig Nachforderungen der Einfuhrabgaben, Zinsen und Säumniszuschläge. In schweren Fällen kommt es zur Einziehung der Waren oder der Transportfahrzeuge.

Das Landgericht Neumünster stellte 2018 klar, dass bei Zollvergehen mit einem Schaden im sechsstelligen Bereich in der Regel keine Geldstrafe mehr ausreicht und eine Freiheitsstrafe verhängt wird. Für Unternehmer droht zudem die Gefahr, von internationalen Lieferketten ausgeschlossen zu werden und die gewerberechtliche Zuverlässigkeit zu verlieren.

Ermittlungsstrategien der Zollfahndung

Die Zollfahndung setzt bei Ermittlungen auf grenzüberschreitende Zusammenarbeit, digitale Analysen von Warenströmen und internationale Rechtshilfe. Häufig kommt es zu Hausdurchsuchungen, Beschlagnahmen von Geschäftsunterlagen und Fahrzeugen. Gerade im Grenzgebiet Schleswig-Holsteins spielt die Kooperation mit den Behörden in Dänemark und Polen eine große Rolle.

Für die Verteidigung ist entscheidend, diese internationalen Schnittstellen zu kennen und Fehler in der Zusammenarbeit aufzudecken. Hier profitieren Mandanten erheblich von einer Kanzlei, die eng mit erfahrenen Rechtsanwälten in Dänemark und Polen kooperiert.

Verteidigungsstrategien im Strafverfahren

Eine erfolgreiche Verteidigung setzt an mehreren Punkten an: Wurde die Ware tatsächlich abgabepflichtig eingeführt? Ist der angebliche Schaden korrekt berechnet? Lag überhaupt ein vorsätzliches Handeln vor oder nur ein fahrlässiger Verstoß gegen komplizierte Zollformalitäten?

Die Rechtsprechung in Schleswig-Holstein zeigt, dass Gerichte differenzieren. So entschied das Amtsgericht Itzehoe 2020, dass eine Verurteilung ausscheidet, wenn ein Unternehmer plausibel darlegen kann, dass er sich auf die Angaben seiner Spedition verlassen hat.

Auch die Nachzahlung von Abgaben oder die aktive Kooperation mit den Behörden kann strafmildernd wirken und in geeigneten Fällen sogar zu einer Einstellung des Verfahrens gegen Auflagen führen.

Warum Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel die beste Wahl sind

Strafverfahren wegen Zollvergehen sind hochkomplex, da sie Strafrecht, Steuerrecht und internationales Wirtschaftsrecht miteinander verbinden. Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel sind Fachanwälte für Strafrecht und verfügen über langjährige Erfahrung mit Zoll- und Steuerstrafverfahren.

Ihre besondere Stärke liegt in der engen internationalen Zusammenarbeit mit spezialisierten Rechtsanwälten in Dänemark und Polen. Dadurch können sie nicht nur die deutsche Rechtslage, sondern auch die grenzüberschreitenden Aspekte in die Verteidigungsstrategie einbeziehen. Mandanten profitieren von einer Verteidigung, die juristisch präzise, international vernetzt und wirtschaftlich durchdacht agiert.

Wer in Schleswig-Holstein mit dem Vorwurf eines Zollvergehens konfrontiert ist, findet in Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel Strafverteidiger, die entschlossen, diskret und hochspezialisiert handeln – und die dank ihrer internationalen Partner auch grenzüberschreitende Verfahren effektiv und erfolgreich verteidigen können.