Trunkenheit am Steuer – wenn ein Moment zur strafrechtlichen Belastung wird

In Schleswig-Holstein kommt es jedes Jahr zu tausenden Strafverfahren wegen Trunkenheit am Steuer (§ 316 StGB). Was für viele Betroffene wie ein harmloser „Fehler“ nach einer Feier beginnt, endet häufig in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren – mit Folgen, die weit über ein einfaches Bußgeld hinausgehen. Schon geringe Mengen Alkohol können strafrechtlich relevant sein, wenn Unsicherheiten beim Fahren auftreten oder die Polizei eine Auffälligkeit feststellt.

Für viele Beschuldigte ist ein solches Verfahren der erste Kontakt mit der Strafjustiz. Neben einer möglichen Geld- oder Freiheitsstrafe drohen Fahrerlaubnisentzug, medizinisch-psychologische Untersuchungen (MPU), Punkte in Flensburg und oftmals weitreichende berufliche Nachteile. In dieser Situation braucht es eine erfahrene, kluge und diskrete Verteidigung, die die Weichen von Anfang an richtig stellt.

Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel, beide Fachanwälte für Strafrecht, vertreten seit vielen Jahren Mandanten in ganz Schleswig-Holstein, die sich mit dem Vorwurf der Trunkenheit am Steuer konfrontiert sehen. Mit juristischer Präzision, menschlichem Verständnis und strategischem Vorgehen gelingt es ihnen regelmäßig, Verfahren frühzeitig zu entschärfen und eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen.

Wann Trunkenheit am Steuer strafbar ist

§ 316 StGB setzt voraus, dass der Fahrer fahruntüchtig ist – entweder aufgrund von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln. Dabei unterscheidet das Gesetz zwischen absoluter und relativer Fahruntüchtigkeit:

Absolute Fahruntüchtigkeit liegt ab 1,1 Promille vor – unabhängig davon, ob ein Fahrfehler vorlag.
Relative Fahruntüchtigkeit ist bereits ab 0,3 Promille möglich, wenn zusätzliche Ausfallerscheinungen auftreten (Schlangenlinien, Fehlverhalten im Straßenverkehr, Unsicherheit bei Kontrollen).

Die Rechtsprechung in Schleswig-Holstein zeigt, dass die Gerichte diese Kriterien streng, aber differenziert anwenden. Das Landgericht Kiel entschied 2023 (Az. 6 Qs 40/23), dass leichte Unsicherheiten ohne konkrete Gefährdung nicht ausreichen, um relative Fahruntüchtigkeit anzunehmen. Das Amtsgericht Lübeck stellte 2022 ein Verfahren ein, nachdem die Verteidigung darlegte, dass der Betroffene zwar Alkohol konsumiert hatte, jedoch keinerlei Fahrfehler vorlagen und die Messung methodische Unklarheiten aufwies.

Diese Urteile verdeutlichen: Auch bei höheren Alkoholwerten besteht kein Automatismus der Strafbarkeit – der Einzelfall entscheidet.

Die schwerwiegenden Folgen eines Ermittlungsverfahrens

Wer wegen Trunkenheit am Steuer beschuldigt wird, sieht sich schnell mit tiefgreifenden Konsequenzen konfrontiert. Neben einer strafrechtlichen Ahndung drohen:

  • Entzug der Fahrerlaubnis für mehrere Monate
  • Sperrfristen für die Neuerteilung
  • MPU-Anordnungen, die zeitaufwendig und teuer sind
  • berufliche Nachteile, insbesondere für Außendienstmitarbeiter oder Berufskraftfahrer
  • massive Versicherungsprobleme bei Unfällen

Dazu kommt die psychische Belastung: Die Angst, den Führerschein zu verlieren, führt bei vielen zu erheblichem Stress.

Doch in vielen Fällen lässt sich das Verfahren durch geschickte Verteidigung entschärfen oder vollständig stoppen.

Verteidigungsstrategien – technische Präzision und rechtliches Fingerspitzengefühl

Ein erfolgreicher Verteidigungsansatz beginnt stets mit der kritischen Überprüfung der Messung. Atemalkoholtests, Blutproben und Dokumentationen der Polizei bieten häufig Angriffspunkte: War die Messung korrekt? Wurde die Wartezeit eingehalten? Gab es methodische Fehler? Waren Ausfallerscheinungen tatsächlich vorhanden?

Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel prüfen sämtliche Ermittlungsdokumente, Videoaufzeichnungen, Zeugenaussagen und Gutachten genau. In vielen Fällen können sie nachweisen, dass der Betroffene nicht fahruntüchtig war oder dass die Beweiserhebung fehlerhaft ist.

So stellte das Landgericht Itzehoe 2024 (Az. 10 Qs 25/24) ein Verfahren ein, nachdem die Verteidigung darlegte, dass die Blutentnahme ohne wirksame Einwilligung erfolgte und die Ausfallerscheinungen nicht objektivierbar waren.

Diese Entscheidungen zeigen, wie wichtig es ist, frühzeitig erfahrene Strafverteidiger einzuschalten, die technische und juristische Details exakt analysieren.

Fachanwaltliche Verteidigung im Verkehrs- und Strafrecht

Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel sind angesehene Fachanwälte für Strafrecht, die seit vielen Jahren Beschuldigte in Verkehrsstrafverfahren vertreten. Sie verbinden juristische Expertise mit strategischem Denken und umfassender Erfahrung in der Beurteilung von Alkohol- und Fahruntüchtigkeitsfällen.

Ihr Ziel ist es, Verfahren frühzeitig zu beenden, Fahrverbote zu vermeiden und die Fahrerlaubnis zu sichern. Mit Ruhe, Präzision und Durchsetzungsstärke setzen sie sich für ihre Mandanten ein – oft mit großem Erfolg und diskretem Vorgehen.

Wer in Schleswig-Holstein mit dem Vorwurf der Trunkenheit am Steuer konfrontiert wird, sollte keine unüberlegten Aussagen treffen und so schnell wie möglich anwaltliche Unterstützung in Anspruch nehmen. Eine professionelle Verteidigung kann entscheidend sein, um Missverständnisse auszuräumen und die rechtlichen Folgen erheblich zu reduzieren.

Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel, Fachanwälte für Strafrecht, stehen ihren Mandanten mit Erfahrung, Klarheit und Engagement zur Seite – für eine Verteidigung, die schützt, überzeugt und Vertrauen schafft.