In Schleswig-Holstein geraten Bauunternehmer immer häufiger in Strafverfahren wegen Schwarzarbeit. Das Baugewerbe steht seit Jahren im besonderen Fokus der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls, weil auf Baustellen viele Beschäftigte gleichzeitig arbeiten, Subunternehmerketten üblich sind und der Zeitdruck hoch ist. Schon kleine Unstimmigkeiten bei der Anmeldung von Mitarbeitern, bei Stundennachweisen oder bei der Abgrenzung zwischen Werkvertrag und Arbeitsverhältnis können einen Anfangsverdacht auslösen. Für den betroffenen Bauunternehmer kann das schnell existenzbedrohend werden, denn Schwarzarbeit wird nicht als bloßer Verwaltungsfehler behandelt, sondern regelmäßig strafrechtlich verfolgt.
Gerade deshalb ist es entscheidend, frühzeitig ruhig und strategisch zu reagieren. Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel, beide Fachanwälte für Strafrecht, vertreten Bauunternehmer in Schleswig-Holstein seit vielen Jahren in Ermittlungsverfahren wegen Schwarzarbeit, Vorenthaltens von Arbeitsentgelt und verwandter Vorwürfe. Sie kennen die branchentypischen Abläufe auf Baustellen, die Ermittlungsansätze des Zolls und die Anforderungen, die die Gerichte in Schleswig-Holstein an den Nachweis einer Strafbarkeit stellen. Ihr Ziel ist es stets, den Sachverhalt frühzeitig einzuordnen, Missverständnisse aufzuklären und eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen, wenn die Beweise nicht tragen.
Wie der Vorwurf der Schwarzarbeit gegen Bauunternehmer entsteht
Die meisten Verfahren beginnen mit einer Baustellenkontrolle. Der Zoll überprüft vor Ort Personalien, Beschäftigungsnachweise und Meldungen an die Sozialversicherung. Fehlen Dokumente, können Mitarbeiter keine Ausweise vorlegen oder erscheinen Arbeitskräfte „spontan“ auf der Baustelle, wird schnell ein Verdacht angenommen. Häufig werden auch Abrechnungen von Subunternehmern, Barzahlungen oder ungewöhnliche Lohnkonstellationen als Indiz gewertet. Weil der Zoll in Schleswig-Holstein Baustellen regelmäßig und oft unangekündigt kontrolliert, geraten viele Betriebe allein durch organisatorische Unschärfen in den Fokus.
Ein Kernproblem ist die Abgrenzung zwischen abhängig Beschäftigten und selbstständigen Nachunternehmern. Auf Baustellen arbeiten oft Solo-Selbstständige, Kolonnenführer oder kleine Gewerke mit eigenen Rechnungen. Wird ein solcher Einsatz später als Scheinselbstständigkeit bewertet, kann daraus rückwirkend ein strafrechtlicher Vorwurf entstehen, obwohl der Unternehmer von einer zulässigen Konstruktion ausging. Genau solche Fälle beschäftigen die Gerichte in Schleswig-Holstein immer wieder, weil sie rechtlich anspruchsvoll sind und nur durch genaue Einzelfallprüfung sauber bewertet werden können.
Rechtsprechung in Schleswig-Holstein – strenge Kontrolle, aber klare Grenzen
Die Rechtsprechung in Schleswig-Holstein zeigt zweierlei. Einerseits verfolgen die Gerichte Schwarzarbeit im Baugewerbe konsequent, wenn ein systematisches Vorgehen nachweisbar ist, etwa bei bewusst nicht angemeldeten Beschäftigten, Scheinrechnungen oder regelmäßigen Schwarzlohnzahlungen. In solchen Konstellationen werden empfindliche Strafen verhängt, und es drohen zusätzlich Einziehungen von Vermögensvorteilen.
Andererseits betonen die Gerichte in Kiel, Lübeck, Itzehoe und auch das Oberlandesgericht Schleswig in ständiger Entscheidungspraxis, dass eine Verurteilung nur dann möglich ist, wenn der Vorsatz des Unternehmers sicher feststeht und die tatsächlichen Arbeitsverhältnisse belastbar nachgewiesen sind. Es reicht nach dieser Rechtsprechung nicht aus, dass Abläufe unübersichtlich waren oder Unterlagen auf der Baustelle fehlten. Entscheidend ist vielmehr, ob der Unternehmer die fehlende Anmeldung oder die falsche Einordnung bewusst wollte oder zumindest billigend in Kauf nahm. Gerade im Baugewerbe, wo Dokumentationsprozesse komplex sind, eröffnet diese Linie der Rechtsprechung realistische Chancen auf eine Einstellung des Verfahrens, wenn die tatsächlichen Umstände sauber aufgearbeitet werden.
Welche Folgen ein Strafverfahren wegen Schwarzarbeit haben kann
Ein Ermittlungsverfahren wegen Schwarzarbeit trifft Bauunternehmer doppelt. Strafrechtlich drohen Geldstrafen oder in schweren Fällen Freiheitsstrafen, insbesondere wenn hohe Schadenssummen oder wiederholte Verstöße im Raum stehen. Parallel entstehen häufig Nachforderungen der Sozialversicherungsträger, und auch steuerliche Vorwürfe werden oft geprüft, etwa im Bereich der Lohnsteuer oder Umsatzsteuer.
Hinzu kommen wirtschaftliche Risiken. Ein laufendes Verfahren kann die Zuverlässigkeit des Unternehmens infrage stellen, was gerade in Schleswig-Holstein bei öffentlichen Bauaufträgen oder bei der Zusammenarbeit mit großen Auftraggebern ein echtes Problem ist. Auch Banken, Versicherer und Geschäftspartner reagieren empfindlich, sobald ein Schwarzarbeitsverdacht bekannt wird. Der Reputationsschaden kann in der Baubranche erheblich sein, weil Vertrauen und Seriosität zentrale Voraussetzungen für Folgeaufträge sind.
Trotzdem ist wichtig zu sehen, dass diese Folgen nicht zwangsläufig eintreten müssen. Viele Verfahren lassen sich frühzeitig beenden, wenn sich herausstellt, dass die Vorwürfe auf einer falschen Einordnung, auf formalen Fehlern oder auf unzureichenden Beweisen beruhen.
Verteidigungsansätze – warum eine Einstellung oft erreichbar ist
Eine erfolgreiche Verteidigung beginnt mit der detaillierten Rekonstruktion der Baustellenrealität. Es muss nachvollziehbar dargelegt werden, wer wann, für wen und unter welchen Weisungen gearbeitet hat. Häufig zeigt sich dabei, dass der Zoll zunächst von einem Arbeitsverhältnis ausgegangen ist, obwohl tatsächlich ein eigenständiger Werkvertrag vorlag. Wenn Subunternehmer eigene Betriebsmittel eingesetzt, eigenständig disponiert und nach eigenen Kalkulationen abgerechnet haben, fehlt es oft schon am rechtlichen Fundament eines strafbaren Vorwurfs.
Ein zweiter zentraler Punkt ist die Beweisqualität. Zollkontrollen sind Momentaufnahmen. Dass Unterlagen in der konkreten Situation nicht greifbar waren, bedeutet nicht automatisch, dass sie nicht existieren. Wenn später ordnungsgemäße Meldungen, Verträge und Nachweise vorgelegt werden, ist in vielen Fällen eine Einstellung möglich. Schleswig-holsteinische Gerichte verlangen eine belastbare, nachvollziehbare Beweisgrundlage, bevor sie einen Unternehmer wegen Schwarzarbeit verurteilen.
Auch die Rechtmäßigkeit der Ermittlungsmaßnahmen spielt eine Rolle. Durchsuchungen, Beschlagnahmen oder digitale Auswertungen müssen strengen Regeln folgen. Wenn hier Fehler passieren, kann das die Verwertbarkeit von Beweisen entscheidend beeinflussen. Genau diese Punkte prüft eine spezialisierte Verteidigung frühzeitig und konsequent.
Warum Bauunternehmer in Schleswig-Holstein auf Fachanwälte für Strafrecht setzen sollten
Schwarzarbeitsverfahren im Baugewerbe sind komplex, weil sie Strafrecht, Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht und häufig auch Steuerrecht verbinden. Wer hier ohne spezialisierte Verteidigung agiert, riskiert, dass die Ermittlungen einseitig bleiben und sich der Verdacht unnötig verfestigt.
Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel, beide Fachanwälte für Strafrecht, verfügen über langjährige Erfahrung mit Schwarzarbeitsverfahren gegen Bauunternehmer in Schleswig-Holstein. Sie kennen die branchentypischen Fallstricke, die lokale Rechtsprechung und die Argumentationslinien, die bei Zoll und Staatsanwaltschaft tatsächlich Wirkung entfalten. Ihr Vorgehen ist darauf ausgerichtet, das Verfahren früh zu ordnen, den Verdacht rechtlich sauber einzuhegen und eine Einstellung zu erreichen, bevor der Schaden für Betrieb und Reputation zu groß wird.
Wer als Bauunternehmer in Schleswig-Holstein mit dem Vorwurf der Schwarzarbeit konfrontiert wird, sollte keine vorschnellen Erklärungen abgeben und nicht darauf hoffen, dass sich alles von selbst aufklärt. Gerade in dieser Phase entscheidet sich oft, ob die Ermittlungen eskalieren oder ob eine Einstellung möglich wird. Mit einer frühzeitigen, spezialisierten Verteidigung lassen sich viele Verfahren schon im Ermittlungsstadium beenden.
Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel, Fachanwälte für Strafrecht, stehen Bauunternehmern dabei mit Erfahrung, Klarheit und diskretem Vorgehen zur Seite, damit aus einer Kontrolle kein existenzbedrohendes Strafverfahren wird und eine Einstellung realistisch erreichbar bleibt.