Strafverfahren gegen kommunale Beamte wegen Bestechlichkeit – Was ist zu beachten
In Schleswig-Holstein sehen sich immer häufiger kommunale Beamte und Mitarbeiter öffentlicher Verwaltungen mit dem Vorwurf der Bestechlichkeit (§ 332 StGB) konfrontiert. Ob in Bauämtern, Vergabestellen