Zwischen Ampelstart und Anklagebank: Strafverfahren wegen verbotener Kraftfahrzeugrennen nach § 315d StGB
Seit 2017 ist das illegale Rennen kein Bußgeld mehr, sondern eine Straftat – mit Fahrerlaubnisentzug, Einziehung des Fahrzeugs und in schweren Fällen mehrjähriger Freiheitsstrafe. Fachanwalt
