§ 266a StGB: Strafverfahren gegen Geschäftsführer wegen nicht abgeführter Sozialversicherungsbeiträge
Nicht abgeführte Arbeitnehmerbeiträge sind eine Straftat nach § 266a StGB – mit persönlicher Haftung, die auch die Insolvenz überdauert. Fachanwalt für Strafrecht Andreas Junge erläutert
