Strafverfahren gegen Abrissunternehmer wegen Schwarzarbeit sind in Schleswig-Holstein ein besonders brisantes Thema. Abrissarbeiten laufen häufig unter hohem Zeitdruck, mit wechselnden Kolonnen, kurzfristig beauftragten Subunternehmern und sehr dynamischen Einsatzorten. Genau diese Struktur macht Abrissbetriebe für die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls besonders interessant. Schon eine Kontrolle auf der Baustelle kann den Verdacht auslösen, dass Arbeitskräfte nicht ordnungsgemäß gemeldet wurden oder dass Sozialabgaben vorenthalten worden sind. Aus einem scheinbar organisatorischen Problem wird dann schnell ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren, das den gesamten Betrieb bedrohen kann.
Für Abrissunternehmer ist die Gefahr besonders groß, weil Ermittlungen häufig mehrere Rechtsbereiche gleichzeitig betreffen. Neben dem Vorwurf der Schwarzarbeit steht regelmäßig das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt nach § 266a StGB im Raum, oft ergänzt durch steuerliche Vorwürfe zur Lohnsteuer oder Umsatzsteuer. Hinzu kommen wirtschaftliche Risiken wie Nachforderungen der Sozialversicherung, Einziehungen, Probleme bei der Auftragsvergabe und ein massiver Reputationsschaden. Gerade in Schleswig-Holstein, wo Auftraggeber auf Zuverlässigkeit und Nachunternehmerstrukturen achten, kann schon das Ermittlungsverfahren selbst ein erheblicher Belastungsfaktor sein.
Umso wichtiger ist es, frühzeitig professionell gegenzusteuern. Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel vertreten Abrissunternehmer in Kiel und ganz Schleswig-Holstein seit vielen Jahren in Verfahren wegen Schwarzarbeit. Beide sind Fachanwälte für Strafrecht und zertifizierte Berater für Steuerstrafrecht. Sie kennen die typischen Ermittlungsansätze des Zolls, die branchenspezifischen Abläufe im Abbruchgewerbe und die Anforderungen, die die Gerichte in Schleswig-Holstein an Vorsatz und Beweisführung stellen. Ihr Ziel ist es, den Vorwurf frühzeitig einzuhegen, Entlastung strukturiert darzustellen und eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen, bevor aus einem Verdacht eine existenzbedrohende Anklage wird.
Warum Abrissunternehmer besonders schnell in den Fokus geraten
Abriss ist Baustelle in Reinform, nur noch schneller und oft unübersichtlicher. Kurzfristige Einsätze, wechselnde Teams und die Zusammenarbeit mit Nachunternehmern sind in Schleswig-Holstein in vielen Projekten Standard. Für Ermittler entsteht dabei schnell der Verdacht, dass Beschäftigungsverhältnisse nicht sauber dokumentiert sind. Wenn bei einer Kontrolle Ausweise fehlen, Sofortmeldungen nicht vorliegen oder Kräfte vor Ort ihre Rolle nicht klar erklären können, wird rasch ein Anfangsverdacht angenommen.
Besonders häufig spielt die Frage der Scheinselbstständigkeit eine Rolle. Abrissunternehmer arbeiten oft mit Einzelunternehmern, Subunternehmerkolonnen oder kurzfristigen Spezialkräften. Wird im Nachhinein eine Eingliederung in die betriebliche Organisation angenommen, bewerten Behörden das schnell als abhängige Beschäftigung. Die Rechtsprechung in Schleswig-Holstein betont jedoch regelmäßig, dass nicht die Bezeichnung im Vertrag, sondern die tatsächliche Durchführung entscheidend ist. Genau diese Einzelfallprüfung bietet in vielen Verfahren Ansatzpunkte für eine frühe Entlastung.
Rechtsprechung in Schleswig-Holstein: Streng, aber nicht pauschal
Schleswig-holsteinische Gerichte gehen gegen systematische Schwarzarbeit konsequent vor, insbesondere wenn Schwarzlohnzahlungen, Scheinrechnungen oder gezielte Umgehungskonstruktionen nachweisbar sind. In solchen Fällen drohen empfindliche Strafen und erhebliche Nebenfolgen. Gleichzeitig zeigt die Rechtsprechung aus Kiel, Lübeck, Itzehoe und Schleswig, dass die Schwelle zur Strafbarkeit nicht schon bei jeder Unstimmigkeit erreicht ist. Gerichte verlangen regelmäßig einen sicheren Nachweis, dass tatsächlich ein strafrechtlich relevantes Beschäftigungsverhältnis bestand und dass der Unternehmer vorsätzlich Sozialabgaben vorenthalten wollte.
Gerade im Abbruchgewerbe, in dem kurzfristige Einsatzwechsel und Baustellenrealität eine große Rolle spielen, wird in Schleswig-Holstein besonders genau geprüft, ob die Ermittlungen den tatsächlichen Ablauf überhaupt belastbar abbilden. Wo der Nachweis nicht sicher geführt werden kann, ist eine Einstellung des Verfahrens realistisch, wenn die Verteidigung frühzeitig die richtige Einordnung liefert.
Welche Folgen ein Schwarzarbeitsverfahren für Abrissbetriebe haben kann
Ein Ermittlungsverfahren wegen Schwarzarbeit trifft Abrissunternehmer nicht nur strafrechtlich, sondern wirtschaftlich. Neben Geldstrafen oder in schweren Fällen Freiheitsstrafen drohen Nachforderungen der Sozialversicherung, häufig rückwirkend für längere Zeiträume. Parallel entstehen steuerliche Risiken, weil Lohnsteuer und Umsatzsteuer häufig mitgeprüft werden. Zudem kann es zu Einziehungen kommen, wenn Ermittler behaupten, es seien Vorteile aus Schwarzarbeit erzielt worden.
Besonders gefährlich ist der Vertrauensverlust im Markt. Abrissaufträge werden häufig im Wettbewerb vergeben, oft auch von öffentlichen Auftraggebern oder Generalunternehmern. Ein laufendes Verfahren kann zu Ausschlüssen, zum Verlust von Rahmenverträgen und zu erheblichen Schwierigkeiten bei der Nachunternehmerqualifikation führen. Gerade deshalb ist eine frühe Verfahrensbeendigung wichtig, um den Betrieb handlungsfähig zu halten.
Verteidigungsstrategien: Wie eine Einstellung erreichbar wird
Eine erfolgreiche Verteidigung beginnt mit Akteneinsicht und einer strukturierten Rekonstruktion der Baustellenabläufe. Kontrollen sind Momentaufnahmen, und häufig fehlen vor Ort Unterlagen, die später problemlos nachgereicht werden können. Wenn Meldungen, Verträge, Rechnungen und Einsatzpläne geordnet vorgelegt werden, lässt sich der Tatverdacht in vielen Fällen deutlich entkräften.
Ein zentraler Schwerpunkt ist die rechtliche Abgrenzung zwischen Subunternehmer und Arbeitnehmer. Wenn Nachunternehmer eigenständig tätig waren, eigene Betriebsmittel nutzten, eigene Mitarbeiter einsetzten und nicht in die Weisungskette des Abrissunternehmens eingegliedert waren, fehlt es oft an der Grundlage für § 266a StGB. Schleswig-holsteinische Gerichte verlangen hier eine präzise Einzelfallprüfung. Wo Ermittler pauschal argumentieren, kann die Verteidigung oft wirksam dagegenhalten.
Ebenso wichtig ist der Vorsatz. Nicht jede verspätete Sofortmeldung, nicht jede unübersichtliche Baustellensituation und nicht jede lückenhafte Dokumentation belegt eine strafbare Absicht. Gerade im Abbruchgewerbe entstehen Fehler durch Zeitdruck, wechselnde Einsatzorte und kurzfristige Personalentscheidungen. Wenn die Verteidigung plausibel darlegt, dass kein bewusster Plan zur Abgabenersparnis bestand, ist eine Einstellung häufig erreichbar, weil die schleswig-holsteinische Rechtsprechung an den Vorsatz strenge Anforderungen stellt.
Warum spezialisierte Fachanwälte für Abrissunternehmer den Unterschied machen
Schwarzarbeitsverfahren gegen Abrissunternehmer liegen an der Schnittstelle von Strafrecht, Sozialversicherungsrecht, Arbeitsrecht und Steuerrecht. Wer hier ohne spezialisierte Verteidigung agiert, riskiert, dass Baustellenrealität und Subunternehmerpraxis falsch bewertet werden und sich der Verdacht unnötig verfestigt. Die Rechtsprechung in Schleswig-Holstein verlangt jedoch eine detaillierte Einordnung der tatsächlichen Abläufe, und genau dafür braucht es Erfahrung mit Zollermittlungen und Branchenlogik.
Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel sind als Fachanwälte für Strafrecht und zertifizierte Berater für Steuerstrafrecht auf Verfahren wegen Schwarzarbeit spezialisiert. Sie kennen die Vorgehensweise der Finanzkontrolle Schwarzarbeit, die Beweisprobleme solcher Verfahren und die Argumentationslinien, die vor Gerichten in Schleswig-Holstein tatsächlich überzeugen. Ihr Ziel ist es, das Verfahren diskret zu steuern, wirtschaftliche Schäden zu begrenzen und eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen, bevor es zu einer öffentlichen Hauptverhandlung kommt.
Wer in Schleswig-Holstein als Abrissunternehmer mit dem Vorwurf der Schwarzarbeit konfrontiert wird, sollte nicht abwarten und keine spontanen Angaben machen. Gerade in der frühen Phase entscheidet sich, ob ein Verdacht eskaliert oder ob durch klare Einordnung eine Einstellung realistisch erreichbar bleibt.
Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel stehen Abrissunternehmern in Kiel und ganz Schleswig-Holstein mit Erfahrung, Diskretion und strategischer Klarheit zur Seite, damit aus einer Baustellenkontrolle kein existenzbedrohendes Strafverfahren wird und ein überzeugender Abschluss möglich bleibt.