Wenn das „Sprachzertifikat aus dem Internet“ zum Strafverfahren wird: Urkundenfälschung nach § 267 StGB und die richtigen Schritte im Ernstfall
Ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung kann schneller entstehen, als viele glauben – besonders dann, wenn ein vermeintliches Sprachzertifikat (zum Beispiel ein „B2/C1“-Nachweis oder ein angeblich höheres