Ein Strafverfahren gegen Gastronomen wegen der Beschäftigung von Scheinselbstständigen ist in Schleswig-Holstein ein Risiko, das viele Betreiberinnen und Betreiber von Restaurants, Cafés, Bars und Lieferbetrieben unterschätzen. In der Gastronomie ist Flexibilität überlebenswichtig. Schichtpläne ändern sich kurzfristig, Personal fällt aus, Saisonspitzen müssen aufgefangen werden und gerade bei Events oder Wochenenden werden zusätzliche Kräfte benötigt. Deshalb greifen viele Betriebe auf „freie Mitarbeiter“, Subunternehmer, Barkräfte auf Rechnung oder angebliche Selbstständige zurück. Genau diese Modelle geraten jedoch schnell in den Fokus von Zoll und Rentenversicherung, weil die Grenze zwischen echter Selbstständigkeit und abhängiger Beschäftigung in der Gastronomie besonders häufig überschritten wird.
Wenn Behörden eine Zusammenarbeit als Scheinselbstständigkeit bewerten, bleibt es oft nicht bei Nachforderungen. Häufig steht der Vorwurf nach § 266a StGB im Raum, also das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt, weil Sozialversicherungsbeiträge angeblich nicht abgeführt wurden. Hinzu kommen in vielen Fällen steuerliche Prüfungen, insbesondere zur Lohnsteuer. Für Gastronomen ist das besonders heikel, weil neben Strafrecht und Nachzahlungen auch die Außenwirkung und die wirtschaftliche Stabilität des Betriebs betroffen sind. Gleichzeitig zeigt die Praxis der Gerichte in Kiel, Lübeck, Itzehoe und Flensburg, dass diese Verfahren stark vom Einzelfall abhängen. Wo die Beweislage nicht sicher ist, wo die Beitragshöhe auf unsicheren Annahmen beruht oder wo der Vorsatz nicht tragfähig nachgewiesen werden kann, ist eine Einstellung des Verfahrens möglich. Entscheidend ist eine frühe, strategische Verteidigung, die den Betrieb schützt und den Fall kontrolliert steuert.
Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel vertreten Gastronomen, Geschäftsführer und Verantwortliche in Kiel und ganz Schleswig-Holstein seit vielen Jahren in Verfahren rund um Scheinselbstständigkeit, Zollkontrollen, Schwarzarbeit und steuernahe Vorwürfe. Beide sind Fachanwälte für Strafrecht und zertifizierte Berater für Steuerstrafrecht. Sie kennen die Prüfungsansätze der Finanzkontrolle Schwarzarbeit und der Rentenversicherung, wissen, welche Argumente in Schleswig-Holstein vor Ermittlungsbehörden und Gerichten tragen, und setzen konsequent darauf, Verfahren frühzeitig zu stabilisieren und eine Einstellung zu erreichen, bevor aus dem Verdacht eine Anklage wird.
Warum Scheinselbstständigkeit in Restaurants und Cafés so schnell angenommen wird
In der Gastronomie sind die Abläufe meist klar strukturiert. Es gibt Schichtpläne, feste Einsatzorte, konkrete Arbeitsanweisungen, Arbeitskleidung oder bestimmte Standards im Service und in der Küche. Genau diese Strukturen wirken aus Sicht der Behörden wie klassische Arbeitnehmerbedingungen. Wenn dann Personen als „selbstständig“ bezeichnet werden, aber in den Dienstplan eingetragen sind, Weisungen erhalten, mit Betriebsmitteln des Restaurants arbeiten und in den Ablauf eingegliedert sind, entsteht schnell der Verdacht, dass tatsächlich ein Arbeitsverhältnis vorliegt.
In Schleswig-Holstein beginnen viele Verfahren mit Kontrollen. Gerade bei Abend- und Wochenendbetrieb, bei Events, auf Weihnachtsmärkten oder bei größeren Gesellschaften finden Prüfungen nicht selten direkt im laufenden Betrieb statt. Die Kontrolle selbst ist dann oft nur der Anfang. Häufig werden anschließend Verträge, Rechnungen, Einsatzlisten, Zeiterfassung, Kommunikation mit den Kräften und Zahlungsnachweise angefordert. Was im Alltag als pragmatisches Modell funktioniert hat, wird plötzlich strafrechtlich bewertet.
Welche strafrechtlichen Vorwürfe typischerweise im Raum stehen
Im Mittelpunkt steht häufig § 266a StGB. Der Vorwurf lautet dann, dass Sozialversicherungsbeiträge nicht abgeführt wurden, weil vermeintlich Selbstständige tatsächlich Arbeitnehmer waren. Parallel wird oft geprüft, ob Lohnsteuer hätte abgeführt werden müssen. Auch Ordnungswidrigkeiten können eine Rolle spielen, etwa im Zusammenhang mit Meldepflichten oder Dokumentationspflichten.
Wichtig ist dabei, dass Strafrecht mehr verlangt als eine bloße Nachforderung. Selbst wenn sozialversicherungsrechtlich im Nachhinein eine abhängige Beschäftigung angenommen wird, muss strafrechtlich der Vorsatz geprüft werden. Schleswig-holsteinische Gerichte legen in der Praxis großen Wert darauf, dass Verantwortlichkeit, Beitragspflicht und Vorsatz sauber festgestellt werden. Wo diese Punkte nicht sicher belegt sind, ist eine Einstellung des Verfahrens möglich.
Rechtsprechung in Schleswig-Holstein: Entscheidend sind tatsächliche Arbeitsbedingungen und Vorsatz
Die Gerichte in Schleswig-Holstein, etwa in Kiel, Lübeck, Itzehoe und Flensburg, prüfen bei Scheinselbstständigkeitsfällen regelmäßig, wie die Zusammenarbeit tatsächlich gelebt wurde. Es kommt nicht darauf an, ob ein Vertrag „freie Mitarbeit“ überschrieben ist, sondern darauf, ob die Person unternehmerisch frei agieren konnte oder ob sie faktisch wie ein Arbeitnehmer eingesetzt wurde. In der Gastronomie spielen dabei besonders die Dienstplanung, Weisungsstruktur, Arbeitsmittel, Eingliederung in Teams und die Abhängigkeit von einem Auftraggeber eine Rolle.
Ebenso entscheidend ist der Vorsatz. Viele Gastronomen handeln im Glauben, alles sei rechtlich in Ordnung, weil Rechnungen gestellt werden, Gewerbeanmeldungen existieren oder die Person sich selbst als selbstständig bezeichnet. Strafrechtlich muss jedoch geprüft werden, ob der Unternehmer bewusst Beiträge vorenthalten wollte. Schleswig-holsteinische Rechtsprechung verlangt hier tragfähige Feststellungen. Wo die Abgrenzung objektiv schwierig war und der Vorsatz nicht sicher nachweisbar ist, ist eine Einstellung realistisch.
Welche Folgen ein Strafverfahren für Gastronomen haben kann
Ein Ermittlungsverfahren wegen Scheinselbstständigkeit kann für einen Gastronomiebetrieb existenzbedrohend sein. Neben möglichen Geldstrafen drohen hohe Nachzahlungen an Sozialversicherungsträger, oft rückwirkend über längere Zeiträume, dazu Säumniszuschläge. Hinzu kommen steuerliche Forderungen. Besonders belastend ist zudem die Störung des Betriebs durch Ermittlungsmaßnahmen. Durchsuchungen, Beschlagnahmen oder die Auswertung von Kassen- und Personalunterlagen können den laufenden Betrieb erheblich beeinträchtigen.
Auch die Außenwirkung spielt eine große Rolle. In der Gastronomie ist Vertrauen entscheidend, sowohl bei Gästen als auch bei Geschäftspartnern, Vermietern und Banken. Wenn ein Verfahren bekannt wird, kann das den Betrieb zusätzlich destabilisieren. Umso wichtiger ist es, frühzeitig eine Verteidigungsstrategie zu wählen, die Eskalationen vermeidet und auf eine diskrete Verfahrensbeendigung ausgerichtet ist.
Verteidigungsstrategien: Warum eine Einstellung möglich ist
Eine wirksame Verteidigung beginnt mit Akteneinsicht und der strukturierten Aufarbeitung der tatsächlichen Zusammenarbeit. In vielen Fällen zeigt sich, dass Behörden einzelne Indizien überbewerten oder dass die branchentypische Organisation als „Weisung“ interpretiert wird, obwohl sie aus Qualitäts- und Sicherheitsgründen notwendig ist. Gerade in Restaurants gibt es Standards, die für alle gelten. Das bedeutet aber nicht automatisch, dass jede Tätigkeit ein Arbeitsverhältnis darstellt. Wenn die Kräfte tatsächlich unternehmerische Elemente hatten, etwa eigene Preisgestaltung, mehrere Auftraggeber, eigene Organisation oder eigenes Risiko, kann die Einordnung deutlich anders ausfallen.
Ein weiterer Schlüssel ist die Beitragshöhe. Nachforderungen und Strafvorwürfe beruhen nicht selten auf Annahmen über Einsatzzeiten oder Entgelte. In der Gastronomie sind Stundenlisten jedoch oft dynamisch, Schichten wechseln, und Abrechnungen enthalten Zuschläge, Trinkgeldregelungen oder Pausen. Wenn hier pauschal gerechnet wird, lässt sich die Grundlage häufig angreifen. Schleswig-holsteinische Gerichte verlangen belastbare Zahlen. Wo diese Zahlen nicht sicher stehen, wird das Strafverfahren schwächer, was eine Einstellung wahrscheinlicher macht.
Ebenso entscheidend bleibt der Vorsatz. Wenn nachvollziehbar ist, dass der Gastronom nicht bewusst Beiträge umgehen wollte, sondern sich in einer rechtlich schwierigen Abgrenzung bewegte, ist eine Einstellung möglich. Wichtig ist dabei, dass die Kommunikation mit Behörden kontrolliert erfolgt. Spontane Aussagen ohne Aktenkenntnis führen häufig zu Missverständnissen. Eine professionelle Verteidigung sorgt dafür, dass der Fall ruhig und strategisch geführt wird.
Warum Fachanwälte für Strafrecht und Steuerstrafrecht bei Strafverfahren in der Gastronomie entscheidend sind
Verfahren wegen Scheinselbstständigkeit in der Gastronomie verbinden Strafrecht, Sozialversicherungsrecht und Steuerrecht. Hinzu kommen hohe wirtschaftliche Risiken und eine empfindliche Außenwirkung. Ohne spezialisierte Verteidigung besteht die Gefahr, dass branchentypische Abläufe vorschnell als strafbare Beitragsvorenthaltung bewertet werden. Schleswig-holsteinische Gerichte verlangen jedoch eine präzise Einzelfallprüfung, insbesondere bei Vorsatz und Berechnung.
Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel sind Fachanwälte für Strafrecht und zertifizierte Berater für Steuerstrafrecht. Sie vertreten Gastronomen in Kiel und ganz Schleswig-Holstein mit Erfahrung, Diskretion und strategischer Klarheit, damit aus einem Beschäftigungsmodell kein existenzbedrohendes Strafverfahren wird. Wer als Gastronom wegen des Vorwurfs der Scheinselbstständigkeit in den Fokus geraten ist, hat gerade zu Beginn die besten Chancen, den Verlauf zu beeinflussen, wenn die Verteidigung früh ansetzt und konsequent auf eine diskrete Einstellung des Verfahrens ausgerichtet bleibt.