In Schleswig-Holstein nehmen Strafverfahren wegen illegaler Abfallentsorgung deutlich zu. Betroffen sind nicht nur Unternehmen aus der Bau- und Entsorgungsbranche, sondern auch Privatpersonen und Handwerksbetriebe, die Abfälle unsachgemäß lagern oder entsorgen. Die Vorwürfe reichen von einfachen Ordnungswidrigkeiten bis zu Umweltstraftaten nach § 326 StGB, die mit empfindlichen Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet werden können.
Hinter den Verfahren stehen häufig Missverständnisse über Entsorgungspflichten, unklare Genehmigungslagen oder Fehlinterpretationen technischer Vorschriften. Viele Betroffene handeln nicht vorsätzlich, sondern aus Unwissenheit oder aufgrund unklarer Verantwortlichkeiten. Dennoch leiten die Staatsanwaltschaften in Kiel, Lübeck und Itzehoe zunehmend Verfahren ein – oft mit erheblichen wirtschaftlichen und persönlichen Konsequenzen.
In dieser Situation ist erfahrene strafrechtliche Unterstützung entscheidend. Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel, Fachanwälte für Strafrecht, vertreten seit vielen Jahren erfolgreich Mandanten in Schleswig-Holstein, die sich mit umweltstrafrechtlichen Vorwürfen auseinandersetzen müssen. Ihre Erfahrung, rechtliche Präzision und strategische Verteidigung sorgen dafür, dass viele Verfahren bereits im Ermittlungsstadium eingestellt werden.
Wann eine illegale Abfallentsorgung strafbar ist
Nach § 326 StGB macht sich strafbar, wer gefährliche Abfälle unbefugt behandelt, lagert oder beseitigt und dadurch die Umwelt gefährdet. Auch nicht gefährliche Abfälle können den Tatbestand erfüllen, wenn sie in größerem Umfang oder in besonders sensiblen Bereichen – etwa in Wasserschutzgebieten – entsorgt werden. Die Vorschriften greifen streng, doch nicht jeder formale Verstoß rechtfertigt eine strafrechtliche Sanktion.
Das Landgericht Kiel stellte im Jahr 2023 (Az. 6 Qs 32/23) klar, dass für eine strafbare Handlung ein konkretes Gefährdungspotenzial vorliegen muss. In dem Verfahren hatte ein Bauunternehmer Bauschutt auf einem privaten Grundstück gelagert, der später ordnungsgemäß abgefahren wurde. Das Gericht sah hierin keine strafbare Abfallbeseitigung, da keine Gefährdung von Boden oder Gewässern nachgewiesen werden konnte.
Auch das Amtsgericht Lübeck hob 2022 in einem ähnlich gelagerten Fall hervor, dass eine bloße Zwischenlagerung ohne dauerhafte Ablagerungsabsicht keine illegale Entsorgung darstellt. Diese Entscheidungen verdeutlichen, dass viele Ermittlungsverfahren auf rechtlich unsicheren Grundlagen beruhen und mit einer sachkundigen Verteidigung erfolgreich angegriffen werden können.
Die Folgen eines Ermittlungsverfahrens
Ein Strafverfahren wegen illegaler Abfallentsorgung ist für Unternehmen und Privatpersonen gleichermaßen belastend. Neben einer möglichen Strafe drohen hohe Kosten für Entsorgung, Wiederherstellung und Gutachten. Unternehmen riskieren zudem den Verlust öffentlicher Aufträge oder behördlicher Genehmigungen.
In Schleswig-Holstein wird die Strafverfolgung bei Umweltdelikten zunehmend konsequent betrieben. Schon kleinere Betriebe sehen sich umfangreichen Ermittlungsmaßnahmen ausgesetzt – einschließlich Durchsuchungen und Beschlagnahmen. Gleichzeitig zeigen viele Verfahren, dass eine frühzeitige und fachkundige Verteidigung entscheidend dazu beitragen kann, Missverständnisse aufzuklären und eine Eskalation zu verhindern.
Erfolgreiche Verteidigungsstrategien im Umweltstrafrecht
Eine wirksame Verteidigung setzt an der technischen und rechtlichen Bewertung der Entsorgung an. Oft lässt sich nachweisen, dass keine Gefährdung im Sinne des § 326 StGB vorlag oder dass die Entsorgung im Rahmen einer zulässigen betrieblichen Maßnahme erfolgte. Auch formale Genehmigungsmängel führen nicht automatisch zur Strafbarkeit, wenn der Handlungswille auf ordnungsgemäße Entsorgung gerichtet war.
In mehreren Entscheidungen der Gerichte in Schleswig-Holstein wurde betont, dass die subjektive Tatseite, also der Vorsatz, eine entscheidende Rolle spielt. Wer nicht bewusst gegen Umweltvorschriften verstoßen hat, kann in der Regel nicht bestraft werden. Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel nutzen ihre Erfahrung und ihre Kenntnis der regionalen Rechtsprechung, um genau diese Punkte herauszuarbeiten und die Ermittlungsbehörden von einer Einstellung des Verfahrens zu überzeugen.
Durch die enge Zusammenarbeit mit technischen Sachverständigen und Umweltgutachtern gelingt es häufig, den tatsächlichen Sachverhalt objektiv darzustellen und eine drohende Anklage abzuwenden. So konnte das Landgericht Itzehoe 2024 (Az. 10 Qs 18/24) ein Verfahren einstellen, nachdem die Verteidigung nachwies, dass die vermeintlich illegale Ablagerung von Holzresten in Wahrheit eine zulässige Zwischenlagerung im Rahmen eines genehmigten Betriebs war.
Fachanwaltliche Verteidigung mit Engagement und Sachkenntnis
Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel sind erfahrene Fachanwälte für Strafrecht, die bundesweit, insbesondere aber in Schleswig-Holstein, in umweltstrafrechtlichen Verfahren tätig sind. Beide verfügen über tiefgehende Kenntnisse der strafrechtlichen und verwaltungsrechtlichen Schnittstellen, die gerade im Umweltstrafrecht von entscheidender Bedeutung sind.
Sie prüfen die Ermittlungsakten mit größter Sorgfalt, analysieren die technischen Grundlagen der Vorwürfe und entwickeln eine Verteidigungsstrategie, die auf Deeskalation und frühzeitige Klärung abzielt. Ihr Ziel ist stets, eine öffentliche Hauptverhandlung zu vermeiden und das Verfahren bereits im Ermittlungsstadium zur Einstellung zu bringen.
Mit Ruhe, Fachwissen und klarer Argumentation vertreten sie ihre Mandanten gegenüber Staatsanwaltschaften, Umweltbehörden und Gerichten in Schleswig-Holstein – engagiert, sachlich und stets mit Blick auf das bestmögliche Ergebnis.
Wer mit einem Strafverfahren wegen illegaler Abfallentsorgung konfrontiert wird, sollte schnell handeln. Eine frühzeitige anwaltliche Beratung kann verhindern, dass ein Missverständnis zu einem existenzbedrohenden Problem wird. Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel, Fachanwälte für Strafrecht, stehen Betroffenen in Schleswig-Holstein mit Erfahrung, Kompetenz und Engagement zur Seite – für eine starke Verteidigung, die überzeugt und Vertrauen schafft.