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Lohnsteuer hinterzogen? Wenn aus einer Lohnabrechnung ein Steuerstrafverfahren nach § 370 AO wird

7. Februar 2026

Ein Steuerstrafverfahren wegen Hinterziehung der Lohnsteuer trifft Arbeitgeber in Schleswig-Holstein häufig völlig unerwartet. Viele Unternehmen rechnen zunächst mit einer Lohnsteuer-Nachzahlung oder einer Prüfung durch das

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Geldwäsche-Verdacht nach § 261 StGB – was jetzt zählt und wie eine Einstellung des Verfahrens möglich ist

6. Februar 2026

Ein Strafverfahren wegen Geldwäsche trifft viele Betroffene in Schleswig-Holstein völlig unerwartet. Häufig beginnt es mit einer Kontosperrung, einer Rückfrage der Bank, einer Verdachtsmeldung, einer Vorladung

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Illegale Müllentsorgung und Umweltstrafrecht – wenn aus Abfall ein Strafverfahren wird

5. Februar 2026

Ein Strafverfahren wegen illegaler Müllentsorgung trifft in Schleswig-Holstein viele Betroffene völlig unerwartet. Häufig geht es nicht um spektakuläre Umweltskandale, sondern um Bauschutt am Feldweg, Gartenabfälle

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Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz – wenn gegen Arbeitgeber ein Strafverfahren droht

5. Februar 2026

Ein Strafverfahren wegen sexueller Belästigung gegen Arbeitgeber ist in Schleswig-Holstein für Betroffene besonders belastend, weil es nicht nur um Strafrecht geht, sondern gleichzeitig um Vertrauen,

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Körperverletzung durch Krankenschwestern – wenn ein Einsatz im Krankenhaus zum Strafverfahren nach § 223 StGB wird

4. Februar 2026

Ein Strafverfahren wegen Körperverletzung gegen Krankenschwestern trifft Betroffene in Schleswig-Holstein häufig völlig unerwartet. Pflegekräfte arbeiten unter enormem Druck, mit Personalmangel, hoher Verantwortung und anspruchsvollen Situationen,

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Geldwäsche-Verdacht durch Überweisungen auf fremde Konten – wenn ein „schneller Gefallen“ zum Strafverfahren nach § 261 StGB wird

3. Februar 2026

Ein Strafverfahren wegen Geldwäsche durch das Überweisen auf fremde Konten trifft viele Beschuldigte in Schleswig-Holstein völlig überraschend. Oft beginnt alles mit einer scheinbar harmlosen Bitte

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Fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr – wenn ein Unfall plötzlich zum Strafverfahren nach § 229 StGB wird

2. Februar 2026

Ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung im Straßenverkehr trifft Beschuldigte in Schleswig-Holstein oft völlig unerwartet. Viele Betroffene rechnen nach einem Unfall mit einem Versicherungsfall, vielleicht mit

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Unfallflucht nach § 142 StGB – wenn ein Parkrempler zum Strafverfahren wird

1. Februar 2026

Ein Strafverfahren wegen Unfallflucht trifft in Schleswig-Holstein viele Beschuldigte völlig unerwartet. Häufig geht es nicht um schwere Unfälle, sondern um einen Kratzer beim Ausparken, einen

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WhatsApp, ein Foto, ein Strafverfahren: § 184b StGB wegen versendeter Bilder und was jetzt entscheidend ist

1. Februar 2026
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Fahren ohne Führerschein nach § 21 StVG – wenn eine kurze Fahrt zum Strafverfahren wird

30. Januar 2026

Ein Strafverfahren wegen Fahren ohne Führerschein trifft Betroffene in Schleswig-Holstein oft völlig unerwartet. Häufig geht es nicht um riskante Fahrmanöver, sondern um Alltagssituationen: eine kurze

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Abrechnungsbetrug bei Ärzten – wenn aus einer Quartalsabrechnung ein Strafverfahren wird

29. Januar 2026

Ein Strafverfahren wegen Abrechnungsbetrug gegen Ärzte trifft Praxen in Schleswig-Holstein oft überraschend, obwohl die Abrechnung im medizinischen Alltag ständig präsent ist. Viele Ärztinnen und Ärzte

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Fahren ohne Führerschein nach § 21 StVG – wenn eine kurze Fahrt zum Strafverfahren wird

28. Januar 2026

Ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Führerschein trifft Betroffene in Schleswig-Holstein häufig völlig unerwartet. Viele denken an spektakuläre Verfolgungen, tatsächlich entstehen die meisten Fälle im Alltag:

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JHB.LEGAL ist die Bezeichnung einer überörtlichen Kooperation der Rechtsanwälte Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel. Es besteht keine Sozietät. Mandatsverhältnisse werden jeweils ausschließlich mit dem sich aus der Vollmachtsurkunde ergebenden Rechtsanwalt begründet.

Anbieterangaben für gemäß § 5 TMG:

Rechtsanwalt Andreas Junge
Niebuhrstraße 71
10629 Berlin

Zweigstellen gem. § 27 Abs. 2 BRAO:
Wehrpromenade 9
03042 Cottbus

Kaistraße 90
24114 Kiel

Telefon: +49 (0)30 39839032‬
Telefax: +49 (0)30 39839033‬
E-Mail: junge@jhb.legal
Website: jhb.legal

Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel
Wehrpromenade 9
03042 Cottbus

Zweigstellen gem. § 27 Abs. 2 BRAO:
Niebuhrstraße 71
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Telefon: +49 (0)355 49 49 455 0
Telefax: +49 (0)355 49 49 455 1
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Website: strafverteidiger-cottbus.de und jhb.legal

Berufsbezeichnung:
Die Rechtsanwälte Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel sind nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland als Rechtsanwälte zugelassen und berechtigt, die Berufsbezeichnung „Rechtsanwalt“ zu führen.

Zuständige Rechtsanwaltskammer (Rechtsanwalt Andreas Junge):
Rechtsanwaltskammer Berlin
Littenstraße 9
10179 Berlin

Telefon: +49 (0)30 30 69 31 0
Telefax: +49 (0)30 30 69 31 99
E-Mail: info@rak-berlin.org
Website: rak-berlin.de

Zuständige Rechtsanwaltskammer (Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel):
Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg
Grillendamm 2
14776 Brandenburg an der Havel

Telefon: +49 (0)3381 25 33 0
Telefax: +49 (0)3381 25 33 23
E-Mail: info@rak-brb.de
Website: rak-brb.de

Zuständige Verbraucherschlichtungsstelle:
Für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus dem Mandatsverhältnis ist die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, Neue Grünstraße 17, 10179 Berlin, www.s-d-r.org, zuständig. Die Rechtsanwälte Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel sind grundsätzlich bereit, an Streitbeilegungsverfahren bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft teilzunehmen.

Berufshaftpflichtversicherung:
Rechtsanwälte sind gemäß § 51 der Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 Euro zu unterhalten. Für Rechtsanwalt Andreas Junge besteht Berufshaftpflichtversicherungsschutz in vorbezeichneter Höhe. Für Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel besteht Berufshaftpflichtversicherungsschutz in Höhe von 1.000.000 Euro. Die Versicherungen wurden noch nie in Anspruch genommen.

Berufsrechtliche Regelungen:
Die maßgeblichen berufsrechtlichen Regelungen sind die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), die Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA), die Fachanwaltsordnung (FAO), das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und die Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE). Die vorbezeichneten Regelwerke können auf der Website der Bundesrechtsanwaltskammer unter brak.de eingesehen werden.

Außergerichtliche Streitschlichtung:
Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der regionalen Rechtsanwaltskammer (§ 73 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 5 BRAO) oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§ 191f BRAO) bei der Bundesrechtsanwaltskammer (E-Mail: schlichtungsstelle@brak.de
Website: brak.de).