Fahrerflucht nach § 142 StGB: Wenn ein Parkrempler plötzlich zum Strafverfahren wird
Ein Strafverfahren wegen Fahrerflucht beginnt oft nicht nach einem spektakulären Unfall, sondern nach einem ganz alltäglichen Moment: einem Parkrempler, einem gestreiften Außenspiegel oder einem Rangierfehler
