Strafverfahren wegen unerlaubtem Glücksspiel in Schleswig-Holstein – erfolgreiche Verteidigung durch Fachanwälte für Strafrecht in Kiel
Unerlaubtes Glücksspiel als strafrechtlicher Vorwurf Das unerlaubte Veranstalten oder Vermitteln von Glücksspielen nach § 284 StGB gehört zu den typischen Delikten im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts.