Geldwäsche-Vorwurf gegen Finanzagenten – wenn ein „Nebenjob“ im Internet zum Strafverfahren nach § 261 StGB wird
Ein Strafverfahren wegen Geldwäsche gegen Finanzagenten trifft viele Betroffene völlig unvorbereitet. Häufig beginnt es mit einem scheinbar seriösen Nebenjob: „Homeoffice“, „Zahlungsabwicklung“, „Treuhandservice“ oder „Kundenbetreuung“ –