Strafverfahren wegen Schwarzarbeit gegen Securityfirmen in Schleswig-Holstein – erfolgreiche Verteidigung durch Fachanwälte für Strafrecht in Kiel
Schwarzarbeit im Sicherheitsgewerbe – ein wachsendes Problem Das Sicherheitsgewerbe ist in Deutschland streng reguliert. Securityfirmen müssen nicht nur besondere gewerberechtliche Voraussetzungen nach § 34a GewO