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Schwarzarbeit beim Bauträger: Wenn aus Subunternehmerketten, Barzahlungen und Scheinrechnungen ein Strafverfahren wird

8. Juni 2026

Ein Strafverfahren wegen Schwarzarbeit gegen Bauträger ist für Geschäftsführer, Projektverantwortliche und Investoren eine der gefährlichsten Konstellationen im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht. Die Baubranche steht seit Jahren

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Strafverfahren wegen Stalking: Anzeige, Kontaktverbot, WhatsApp-Nachrichten – und warum jetzt frühe Verteidigung alles entscheidet

7. Juni 2026

Ein Strafverfahren wegen Stalking ist für Beschuldigte oft der Moment, in dem aus einem persönlichen Konflikt, einer Trennung, einer Serie von Nachrichten oder wiederholten Kontaktversuchen

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Strafverfahren wegen Geldwäsche und Kontopfändung: Wenn aus einer Verdachtsmeldung der Bank plötzlich ein existenzielles Verfahren wird

7. Juni 2026

Ein Strafverfahren wegen Geldwäsche trifft viele Betroffene völlig unvorbereitet. Oft beginnt alles nicht mit einer Vorladung, sondern mit einem praktischen Schock: Eine Überweisung wird gestoppt,

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Strafverfahren gegen Geschäftsführer wegen § 266a StGB: Wenn aus Lohnabrechnung, Scheinselbstständigkeit oder Subunternehmern ein persönliches Strafrisiko wird

5. Juni 2026

Ein Strafverfahren gegen Geschäftsführer wegen § 266a StGB gehört zu den gefährlichsten Konstellationen im Wirtschafts- und Arbeitsstrafrecht. Viele Betroffene glauben zunächst, es gehe „nur“ um

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Strafverfahren gegen Beamte wegen § 184b StGB: Wenn aus dem Vorwurf ein Strafverfahren, ein Disziplinarverfahren – und ein Existenzrisiko wird

4. Juni 2026

Ein Strafverfahren gegen Beamte wegen § 184b StGB gehört zu den gefährlichsten Konstellationen im Sexualstrafrecht und im öffentlichen Dienst. Schon die strafrechtliche Seite ist massiv:

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Strafverfahren wegen Schwarzarbeit durch die Beschäftigung von Nicht-EU-Bürgern: Wenn aus Personalmangel plötzlich ein Zoll- und Strafverfahren wird

3. Juni 2026

Ein Strafverfahren wegen Schwarzarbeit durch die Beschäftigung von Nicht-EU-Bürgern ist für Unternehmer, Geschäftsführer und Betriebsleiter eine der gefährlichsten Konstellationen im Wirtschafts- und Strafrecht. Das Thema

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Geschäfte mit Scheinfirmen: Wenn aus Rechnungen, Vorsteuer und Subunternehmern ein Steuerstrafverfahren wird

2. Juni 2026

Ein Steuerstrafverfahren wegen Geschäften mit Scheinfirmen ist für Unternehmer, Geschäftsführer und Selbstständige eine der gefährlichsten Konstellationen im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht. Das ist kein Randthema. Das

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Strafverfahren wegen § 184b StGB: Hausdurchsuchung, Handy-Auswertung, schwere Folgen – und warum jetzt frühe Verteidigung alles entscheidet

1. Juni 2026

Ein Strafverfahren wegen § 184b StGB gehört zu den schwerwiegendsten Vorwürfen im Sexualstrafrecht. Die Norm erfasst die Verbreitung, das öffentliche Zugänglichmachen, das Unternehmen der Besitzverschaffung

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Ferienwohnung, Airbnb, Booking.com: Wenn falsche Angaben zu Mieteinnahmen plötzlich ein Steuerstrafverfahren auslösen

30. Mai 2026

Ein Steuerstrafverfahren wegen falscher Angaben bei den Einnahmen aus der Vermietung von Ferienwohnungen trifft viele Vermieter völlig unvorbereitet. Was zunächst wie ein steuerlicher Korrekturfall wirkt,

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Strafverfahren wegen § 184b StGB durch die Benutzung von Bing: Wann aus der Suche ein Ermittlungsverfahren wird

29. Mai 2026

in Strafverfahren wegen § 184b StGB durch die Benutzung von Bing trifft viele Betroffene völlig unvorbereitet. Der wichtigste Punkt gleich am Anfang: Nicht die bloße

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Strafverfahren wegen einer Trunkenheitsfahrt: Führerschein, MPU, Geldstrafe – und warum jetzt eine frühe Verteidigung entscheidend ist

28. Mai 2026

Eine Trunkenheitsfahrt ist für viele Betroffene der Moment, in dem aus einer Nacht, einer Feier oder einer vermeintlich kurzen Heimfahrt plötzlich ein existenzielles Strafverfahren wird.

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Strafverfahren wegen § 177 StGB: Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung – was jetzt zählt und warum frühe Verteidigung entscheidend ist

27. Mai 2026

Ein Strafverfahren wegen § 177 StGB gehört zu den schwerwiegendsten Konstellationen im Sexualstrafrecht. Schon der Grundtatbestand des sexuellen Übergriffs gegen den erkennbaren Willen ist mit

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JHB.LEGAL ist die Bezeichnung einer überörtlichen Kooperation der Rechtsanwälte Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel. Es besteht keine Sozietät. Mandatsverhältnisse werden jeweils ausschließlich mit dem sich aus der Vollmachtsurkunde ergebenden Rechtsanwalt begründet.

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Niebuhrstraße 71
10629 Berlin

Zweigstellen gem. § 27 Abs. 2 BRAO:
Wehrpromenade 9
03042 Cottbus

Kaistraße 90
24114 Kiel

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Website: strafverteidiger-cottbus.de und jhb.legal

Berufsbezeichnung:
Die Rechtsanwälte Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel sind nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland als Rechtsanwälte zugelassen und berechtigt, die Berufsbezeichnung „Rechtsanwalt“ zu führen.

Zuständige Rechtsanwaltskammer (Rechtsanwalt Andreas Junge):
Rechtsanwaltskammer Berlin
Littenstraße 9
10179 Berlin

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Telefax: +49 (0)30 30 69 31 99
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Website: rak-berlin.de

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Zuständige Verbraucherschlichtungsstelle:
Für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus dem Mandatsverhältnis ist die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, Neue Grünstraße 17, 10179 Berlin, www.s-d-r.org, zuständig. Die Rechtsanwälte Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel sind grundsätzlich bereit, an Streitbeilegungsverfahren bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft teilzunehmen.

Berufshaftpflichtversicherung:
Rechtsanwälte sind gemäß § 51 der Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 Euro zu unterhalten. Für Rechtsanwalt Andreas Junge besteht Berufshaftpflichtversicherungsschutz in vorbezeichneter Höhe. Für Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel besteht Berufshaftpflichtversicherungsschutz in Höhe von 1.000.000 Euro. Die Versicherungen wurden noch nie in Anspruch genommen.

Berufsrechtliche Regelungen:
Die maßgeblichen berufsrechtlichen Regelungen sind die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), die Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA), die Fachanwaltsordnung (FAO), das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und die Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE). Die vorbezeichneten Regelwerke können auf der Website der Bundesrechtsanwaltskammer unter brak.de eingesehen werden.

Außergerichtliche Streitschlichtung:
Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der regionalen Rechtsanwaltskammer (§ 73 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 5 BRAO) oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§ 191f BRAO) bei der Bundesrechtsanwaltskammer (E-Mail: schlichtungsstelle@brak.de
Website: brak.de).