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Abrechnungsbetrug durch Ärzte – wenn aus einer Abrechnung plötzlich ein Strafverfahren nach § 263 StGB wird

4. März 2026

Ein Strafverfahren wegen Abrechnungsbetrug durch Ärzte trifft Praxen oft überraschend und entfaltet schnell eine enorme Dynamik. Viele Betroffene in Schleswig-Holstein erleben zunächst eine Plausibilitätsprüfung, eine

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Körperverletzungsvorwurf gegen Soldaten – wenn aus einem Vorfall plötzlich ein Strafverfahren nach §§ 223, 224 StGB wird

3. März 2026

Ein Strafverfahren wegen Körperverletzung gegen Soldaten trifft Betroffene in Schleswig-Holstein oft doppelt hart. Neben dem strafrechtlichen Vorwurf nach dem Strafgesetzbuch stehen regelmäßig Fragen der militärischen

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Sexualdelikte im Schulkontext: Wenn gegen Lehrer wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung ermittelt wird

2. März 2026

Ein Strafverfahren wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung gegen Lehrer ist für Betroffene in Schleswig-Holstein eine der belastendsten Situationen überhaupt. Oft beginnt es nicht mit

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Tachomanipulation und Kilometerstand-Betrug – wenn aus einem Autoverkauf plötzlich ein Strafverfahren wird

1. März 2026

Ein Strafverfahren wegen Tachomanipulation trifft viele Betroffene in Schleswig-Holstein völlig unerwartet. Häufig beginnt alles mit einem scheinbar gewöhnlichen Autoverkauf. Ein Käufer reklamiert später den Kilometerstand,

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Steuerhinterziehung im Taxiunternehmen – wenn aus Kasse, Taxameter und Schichtzetteln ein Steuerstrafverfahren nach § 370 AO wird

28. Februar 2026

Ein Steuerstrafverfahren wegen Steuerhinterziehung gegen Taxiunternehmer kommt in Schleswig-Holstein häufig nicht aus dem Nichts, sondern beginnt mit einer Prüfung. Viele Taxiunternehmer erleben zunächst eine Außenprüfung,

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Unfallflucht nach § 142 StGB – wenn ein Parkrempler plötzlich Führerschein und Existenz gefährdet

27. Februar 2026

Ein Strafverfahren wegen Unfallflucht kommt für viele Betroffene in Schleswig-Holstein völlig unerwartet. Häufig geht es nicht um schwere Unfälle, sondern um einen Kratzer beim Ausparken,

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Steuerstrafverfahren gegen Subunternehmer im Sicherheitsgewerbe – wenn aus Nachunternehmern plötzlich § 370 AO wird

26. Februar 2026

Ein Steuerstrafverfahren gegen Subunternehmer im Sicherheitsgewerbe beginnt oft leise, entwickelt aber schnell enorme Sprengkraft. Viele Sicherheitsdienstleister und Nachunternehmer in Schleswig-Holstein erleben zunächst eine Lohnsteuer- oder

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Abrechnungsbetrug bei Kassenärzten – wenn aus einer KV-Prüfung ein Strafverfahren nach § 263 StGB wird

25. Februar 2026

Ein Strafverfahren wegen Abrechnungsbetrug gegen Kassenärzte beginnt häufig nicht mit einer Durchsuchung, sondern mit einer Prüfung. Viele Vertragsärzte in Schleswig-Holstein erleben zunächst eine Auffälligkeit in

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Drogen im Internet bestellt? Wenn aus einer Online-Bestellung ein Strafverfahren nach BtMG oder NpSG wird

24. Februar 2026

Ein Strafverfahren wegen der Bestellung von Drogen im Internet trifft viele Betroffene in Schleswig-Holstein ohne Vorwarnung. Oft beginnt es mit einem Schreiben vom Zoll, einer

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Dopingmittel im Internet bestellt? – Wenn aus einer Online-Bestellung ein Strafverfahren wird

23. Februar 2026

Ein Strafverfahren wegen der Bestellung von Dopingmitteln im Internet trifft viele Betroffene in Schleswig-Holstein völlig überraschend. Was als vermeintlich private Bestellung von Anabolika, Testosteron, Wachstumshormonen,

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§ 184b StGB: Wenn der Vorwurf „Kinderpornografie“ zum Strafverfahren führt – und warum jetzt jede Entscheidung zählt

21. Februar 2026

Ein Strafverfahren wegen § 184b StGB gehört zu den einschneidendsten Situationen, in die man geraten kann. Viele Betroffene in Schleswig-Holstein erleben den Einstieg nicht als

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Stalking-Vorwurf gegen Beamte nach § 238 StGB – wenn ein Ermittlungsverfahren plötzlich Karriere und Existenz bedroht

20. Februar 2026

Ein Strafverfahren wegen Stalking gegen Beamte ist für Betroffene in Schleswig-Holstein besonders belastend. Der Vorwurf betrifft nicht nur das Privatleben, sondern strahlt häufig unmittelbar in

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JHB.LEGAL ist die Bezeichnung einer überörtlichen Kooperation der Rechtsanwälte Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel. Es besteht keine Sozietät. Mandatsverhältnisse werden jeweils ausschließlich mit dem sich aus der Vollmachtsurkunde ergebenden Rechtsanwalt begründet.

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Niebuhrstraße 71
10629 Berlin

Zweigstellen gem. § 27 Abs. 2 BRAO:
Wehrpromenade 9
03042 Cottbus

Kaistraße 90
24114 Kiel

Telefon: +49 (0)30 39839032‬
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Website: strafverteidiger-cottbus.de und jhb.legal

Berufsbezeichnung:
Die Rechtsanwälte Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel sind nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland als Rechtsanwälte zugelassen und berechtigt, die Berufsbezeichnung „Rechtsanwalt“ zu führen.

Zuständige Rechtsanwaltskammer (Rechtsanwalt Andreas Junge):
Rechtsanwaltskammer Berlin
Littenstraße 9
10179 Berlin

Telefon: +49 (0)30 30 69 31 0
Telefax: +49 (0)30 30 69 31 99
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Website: rak-berlin.de

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Für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus dem Mandatsverhältnis ist die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, Neue Grünstraße 17, 10179 Berlin, www.s-d-r.org, zuständig. Die Rechtsanwälte Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel sind grundsätzlich bereit, an Streitbeilegungsverfahren bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft teilzunehmen.

Berufshaftpflichtversicherung:
Rechtsanwälte sind gemäß § 51 der Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 Euro zu unterhalten. Für Rechtsanwalt Andreas Junge besteht Berufshaftpflichtversicherungsschutz in vorbezeichneter Höhe. Für Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel besteht Berufshaftpflichtversicherungsschutz in Höhe von 1.000.000 Euro. Die Versicherungen wurden noch nie in Anspruch genommen.

Berufsrechtliche Regelungen:
Die maßgeblichen berufsrechtlichen Regelungen sind die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), die Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA), die Fachanwaltsordnung (FAO), das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und die Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE). Die vorbezeichneten Regelwerke können auf der Website der Bundesrechtsanwaltskammer unter brak.de eingesehen werden.

Außergerichtliche Streitschlichtung:
Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der regionalen Rechtsanwaltskammer (§ 73 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 5 BRAO) oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§ 191f BRAO) bei der Bundesrechtsanwaltskammer (E-Mail: schlichtungsstelle@brak.de
Website: brak.de).